Welche Strafe bekommt man: mit Heroin/Hasch erwischt

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shield07
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.03.2010
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 7. Aug 2010 17:23    Titel: Welche Strafe bekommt man: mit Heroin/Hasch erwischt Antworten mit Zitat

Hi, ich wollte fragen welche Strafe man bekommt wenn man von der Polizei erwischt wird und 90mg Heroin bei sich hat. Dann wollte ich auch noch fragen wie es bei hasch ist wie viel mg sind legal
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Strayble
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 17.02.2010
Beiträge: 264

BeitragVerfasst am: 7. Aug 2010 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

wurdest du denn erwischt? Hast du also doch Heroin genommen?
Legal ist gar nichts. Besitz, Handel und Einfuhr sind strafbar. Egal in welcher Menge. Lediglich wenn du konsumierst hast und kontrolliert wirst (zumindest wenn du dich nicht am Straßenverkehr beteiligst) kann man dir nichts.

Es gibt in Deutschland aber eine Regelung, die besagt bei welcher Menge einer bestimmten Droge man von einer "geringen Menge" redet. Diese Mengenangaben sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wird man mit einer geringen Menge erwischt und noch nicht straffällig in Erscheinung getreten ist, wird das Verfahren oft, aber nicht immer, eingestellt.

Ich denke deine 0,09g reines Heroin (woher kennst du die genaue Menge an Heroinhydroclorid?) müsste noch in allen Bundesländern als geringe Menge angesehen werden. Ich glaube bei mir in Ba-Wü beispielsweise beträgt diese 0,2g reines Heroin, was bei durchschnittlicher Qualität etwa 1,5g Heroin entspricht. Verlass dich aber nicht darauf. Es gab schon Leute die wegen Spuren an der Waage verurteilt wurden.

Auch wenn du "nur" eine geringe Menge mit dir mitgeführt hast, werde vor Gericht auf keinen Fall frech, weil du denkst sie können dir nichts!

Grüße
Strayble
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Strayble
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 17.02.2010
Beiträge: 264

BeitragVerfasst am: 7. Aug 2010 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, ich habe noch die eingentlichen Strafen vergessen:
Speziell bei deiner Menge wirst du keine Freiheitsstrafe fürchten müssen, wenn es zu einer Verhandlung kommt (ich nehme an du bist minderjährig, daher vereinfachtes Jugendverfahren), könnte es sein das du Sozialstunden leisten musst. Bei Heroin würde ich sagen bis zu 100 Stunden. Bist du bereits vorgestraft kann es durchaus sein, das du mit einer Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung rechnen musst. Vorausgesetzt du bist Ü18.
Bist du bereits auf Bewährung, wanderst du sofort in den Knast. Bewährungsverlängerung gibts da kaum, v.a. wenn die Vorstrafen ebenfalls mit Drogen zu tun haben. Denn somit wirst du zum Wiederholungstäter und zeigst der Staatsanwaltschaft das du Rückfällig bist oder gar nie clean warst.
Im gegeben Falle einer Freiheitsstrafe wirst du bei dieser Menge Heroin mit ca. 2-3 Monaten rechnen müssen. Oder eben 2-3 Monate plus deine Bewährungsstrafe verrechnet mit der Formel aus der StPO. Die kenn' ich aber nicht.

Hast du eine nicht-geringe Menge Heroin bei dir siehts u.U. auch schon ohne Vorstrafen unschön aus. Wenn man dir dann Dealen anhängen kann, musst du mit Freiheitsstrafen im Strafmaß von bis zu zehn Jahren oder mehr rechnen. Zumindest bei wirklich großen Mengen (mehrere Kilos). Wohnst du beispielsweise an der Grenze lautet die Anklageschrift gleich "Einführung von Betäubungsmitteln in die BRD". Das Problem hatte ich nämlich. Wenn erwischt, dann wegen Schmuggel bestraft worden. Da kommt man auch bei weniger großen Mengen auf eine Freiheitsstrafe von 1-2 Jahren.

Wie es bei Haschisch/Cannabis und andere Cannabinoide aussieht, weiß ich nicht. Allerdings gibt es auch hierfür Regelungen zur Definition einer geringen Menge.

Wurdest du bei der Polizei angeschwärzt, kann sich die Staatsanwaltschaft die Anklage nahezu selbst ausdenken. Ich wurde wegen Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge und Cannabisprodukten verurteilt, als mich jemand angeschwärzt hat, dieses zu tun und kurze Zeit später zwei XTC bei mir gefunden wurden. Unterschätze das nicht. Als ich ein andermal angeschwärzt wurde, hat das auch gleich für eine Hausdurchsuchung gereicht. Denen reicht in dem Fall ein anonymer belastender Zeuge, der auch nicht vor Gericht aussagen muss.

Soviel dazu, also pass auf dich auf!

Grüße
Strayble
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Feuersturm
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 16.08.2010
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 21. Aug 2010 15:03    Titel: Strafe ?! Antworten mit Zitat

ich wurde vor ca. 8 monaten mit heroin erwischt, ich habe 20 euro für eine kleine menge bezahlt . letzte woche bekamm ich vom gericht post in dem stand, das verfahren wird eingestellt wegen geringen menge usw. aber das gericht hat mir ein geldstrafe aufgebrummt, ca 280,- euro die ich jetzt in raten abbezahlen kann.
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scarry
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.07.2010
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24. Aug 2010 17:41    Titel: Re: Strafe ?! Antworten mit Zitat

Da kannste ma sehn wie der Staat an Deiner Schwäche mit verdient.Sind wir nicht gute Staatsbürger?Wäre fast ein Grund damit aufzuhören-oder?
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Feuersturm
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 16.08.2010
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 25. Aug 2010 09:09    Titel: erwischt Antworten mit Zitat

ja das stimmt, der staat bereichert sich an die schwäche anderer leute. ich habe jetzt auch mit diesem ganzen scheiss aufgehört, innerhalb von 12 tagen habe ich einen kalten entzug gemacht und anschließend gleich wieder arbeiten gewesen. war kurz davor alles zu verlieren, meine freundin + 1 jährigen sohn und meine arbeit wo ich mich gerade hoch gearbeitet habe. die scheiss droge H bringt es nicht, der mist macht alles kaputt und bestimmt dein leben.
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