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Ready Anfänger
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 16
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Verfasst am: 23. Sep 2010 12:05 Titel: Subutex Take Home |
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Ab wann bekommt man Subutex Take Home?
Muss da eine bestimmte Dosis erreicht sein?
Und wie ist das dann kriegt man da normales Rezept und dann von Apotheke holen oder eine Wochenration von Praxis? |
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daniel77 Silber-User
Anmeldungsdatum: 08.05.2010 Beiträge: 254
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Verfasst am: 23. Sep 2010 12:17 Titel: |
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Dein Substitutionsmittel, in diesem Fall Subutex, darf man laut Vorschrift nach 6 Monaten in der Substitution mit nach hause bekommen. Voraussetzung dafür ist aber ein konstant negativer Urin. Also darfst kein Beigebrauch von anderen Drogen haben. Sonst fangen die 6 Monate immer wieder von vorne an.
Wenn das dann alles passt, bekommst du es dannfür max. 6 Tage mit.
Der Arzt kann aber auch ausnahmen machen, wenn du z.B. arbeiten musst und mal nicht kommen kannst er dir dann für einen oder zwei Tage mitgibt.
Normal bekommt man dann ein Rezept mit dem du zur Apo gehst.
Ärzte sind aber sehr verschieden und sehen nicht alles gleich. Der eine ist sehr locker und der andere dafür übertrieben streng.
Mfg |
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jaggo Anfänger
Anmeldungsdatum: 14.05.2010 Beiträge: 19
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Verfasst am: 23. Sep 2010 17:03 Titel: |
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[quote="daniel77"]Dein Substitutionsmittel, in diesem Fall Subutex, darf man laut Vorschrift nach 6 Monaten in der Substitution mit nach hause bekommen.
Das ist nicht so. Die Regelungen, nach denen der Patient 3 oder 6 Monate in Substitution sein muß bzw. saubere Drogenscreenings liefern muß, sind Erfindungen der Ärzte!
Das sind die Info´s der Ärztekammer Bayern mit Verweis auf die Bundesärtzekammer (Bäk):
Take-home-Regelungen und Mitgabe des Substitutionsmittels bei Auslandsaufenthalten
Das Substitutionsmittel muss in der Regel von dem Patienten täglich in der Arztpraxis unter Aufsicht eingenommen werden. Erst nach Stabilisierung des Behandlungsverlaufs (stabile Dosiseinstellung, kein gefährdender Beigebrauch, kein Injizieren von Drogen - Näheres hierzu in den BÄK-Richtlinien) kann der Patient das Substitutionsmittel für eine gewisse Zeit (maximal 7 Tage) eigenverantwortlich einnehmen, wozu ihm eine Verschreibung über die notwendige Menge vom Arzt ausgehändigt wird (Take-home-Regelung).
Hier die offiziellen Leitlinien der Bundesärztekammer:
Die regelmäßige Beigebrauchskontrolle wird bei einer Take-home-Vergaben als
zwingend erforderlich betrachtet. In der Richtlinie der Bundesärztekammer sind au-
ßerdem Voraussetzungen, Gründe und die Ausgestaltung von Take-home-Vergaben
dargestellt. Ausdrücklich wird auf § 5 ( BtMVV verwiesen, nach der eine Verschreibung
für die bis zu 7 Tage benötigte Menge des Substitutionsmittels ausgehändigt
und dessen eigenverantwortliche Einnahme erlaubt werden kann, sobald dies der
Verlauf der Behandlung zulässt und dadurch die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs
nicht beeinträchtigt werden.
Und hier der Auszug aus dem §5( BtMVV bezüglich Überlassung von Betäubungsmitteln:
( Der Arzt oder sein ärztlicher Vertreter in der Praxis darf abweichend von den Absätzen 5 bis 7 dem Patienten, dem ein Substitutionsmittel nach Absatz 6 zum unmittelbaren Verbrauch überlassen wird, in Fällen, in denen die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anderweitig gewährleistet werden kann, ein Substitutionsmittel in der bis zu zwei Tagen benötigten Menge verschreiben und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme gestatten, sobald der Verlauf der Behandlung dies zulässt, Risiken der Selbst- oder Fremdgefährdung soweit wie möglich ausgeschlossen sind sowie die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht beeinträchtigt werden. Innerhalb einer Woche darf der Arzt dem Patienten nicht mehr als eine Verschreibung nach Satz 1 aushändigen. Diese Verschreibung ist, unbeschadet des Absatzes 4 Satz 1, von dem Arzt zusätzlich mit dem Buchstaben „Z“ zu kennzeichnen.
Sobald und solange sich der Zustand des Patienten stabilisiert hat und eine Überlassung des Substitutionsmittels zum unmittelbaren Verbrauch nicht mehr erforderlich ist, darf der Arzt dem Patienten eine Verschreibung über die für bis zu sieben Tage benötigte Menge des Substitutionsmittels aushändigen und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme erlauben. Die Aushändigung einer Verschreibung nach Satz 4 ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn die Untersuchungen und Erhebungen des Arztes Erkenntnisse ergeben haben, dass der Patient
1.
Stoffe konsumiert, die ihn zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels gefährden,
2.
unter Berücksichtigung der Toleranzentwicklung noch nicht auf eine stabile Dosis eingestellt worden ist oder
3.
Stoffe missbräuchlich konsumiert. |
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