Paragraph 64 - was ist das genau?

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Wyda-eve81
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 03.07.2009
Beiträge: 299

BeitragVerfasst am: 15. Feb 2011 15:41    Titel: Paragraph 64 - was ist das genau? Antworten mit Zitat

Hy an alle.

Mein Freund hat wegen Heroinhandel in über 800 (durch Aussagen nachgeweisenen) Fällen sein Urteil bekommen. Er muss "den 64iger" machen. Das Urteil ist nun schon 2 Monate her und wir warten jetzt auf das Schreiben, welches das genaue Antrittsdatum und Antrittsort bestimmt. Aber was genau passiert bei so einem Maßregelvollzug bzw. dem Paragraph 64 wegen verstoß des BTmG? Was kommt auf ihn zu? War jemand schonmal in so einer Anstalt?
Im Internet finde ich kaum Antworten darauf, weil mir das ganze für die Öffentlichkeit wenig tranzparent erscheint und mir das wiederum etwas angst macht. Ist es dort sehr hart? Es würde mich freuen, wenn ich ein par Antworten bekommen würde, denn bisher habe ich nur ganz wage Vorstellungen von seiner bevorstehenden Strafe.

Liebe Grüße Wyda
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loretta
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 15. Feb 2011 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wyda-eve!

Les doch mal den thread von ROTMIL4N vom 12.jan 10 erfahrungen mit §64 zwangstherapie unter heroin.
hab da auch was geschrieben.
lg loretta
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Wyda-eve81
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 03.07.2009
Beiträge: 299

BeitragVerfasst am: 15. Feb 2011 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Oh super, danle. Werde ich sofort suchen und lesen. Dank Dir Smile
Hoffe echt ein par Infos zu bekommen, bin sooo unsicher, was aus ihm dort wird, wie hart, wie lange, welche Chancen auf Abstinenz...
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loretta
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 15. Feb 2011 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry wyda-eve hab mich vertan,der thread ist vom 12 jan. 2011 Embarassed
Wenn du es gelesen hast und du noch fragen hast,vielleicht kann ich die beantworten,oder jemand anders.
lg loretta
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schnappi
Anfänger


Anmeldungsdatum: 02.06.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 2. Jun 2011 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

naja §64 heißt minimun 2 jahre und maximum 4 auf jedefall hat er damit sehr viel spaß und wenn er es geschaft hat hat er immer noch die bewährung und wenn er danach noch scheiße baut geht er auf jedenfall ab weil meisten muss mann einen anderen § beantragen das die haftstraffe mit der therapie angerechnet wird das wird aber zu 1/3 angerichtet und wenn mann den §64 einmal hat das ist es schwer ihn wieder los zu weredn das habe ich bei vielen ko9llegen mit bekommen bzw. auch in der entgiftung in benninghausen/eikelborn habe selber schon 15 entgiftungen gemacht und 2 therapien und hab dort bei der letzten eine ausbildung gemacht und regulär beendet und bin immer noch clean wenn mann selber aufhören will dann schafft mann das auch lg schnappi
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snubbel83
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.07.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22. Jul 2011 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

@schnappi
maximum 4 Jahre stimmt so nicht, oder es kommt auf das Bundesland an. Mein verlobter war im Maßregelvollzug...über 4 Jahre mit einem §64

@wyda
Meine perönliche Meinung zum Maßregelvollzug ist das ich ihn für Suchkranke als sinnvoller erachte als eine JVA...der Betroffene kann vieles aus der Therapie mitnehmen, wenn er bereit ist...was aber nicht heißt das es eine Garantie bedeutet danach clean zu bleiben
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