Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Breath Easy Bronze-User
Anmeldungsdatum: 23.08.2011 Beiträge: 28
|
Verfasst am: 25. Sep 2011 13:46 Titel: Tavor und Autofahren |
|
|
Hallo,
ich nehme zur Nacht 2-3 x 300 mg Lyrica nehme es seit 3 Jahren und habe erst jetzt erfahren das es süchtig macht. 2 Tetrazepam und 2.5 mg lorazepam und 2 Dominal forte.Tagsüber nehme ich keinerlei von diesen Substanzen.
Könnte ich dann tagsüber Auto fahren?Ich merke nach dem Aufstehen nichts mehr.
Mich würde auch mal interessieren ob die Leute die in einem Metha oder Polar oder ähnliches sind Autofahren dürfen? |
|
Nach oben |
|
|
JuleXXX Gold-User
Anmeldungsdatum: 29.05.2011 Beiträge: 525
|
Verfasst am: 25. Sep 2011 14:34 Titel: |
|
|
Methadon und Führerschein
• Methadon ist keine illegale Droge, besser Medikament.
• Es gibt keinen Grund, einem Methadon-Patienten per se den Führerschein zu
entziehen. Man entzieht auch niemandem die FE, der wegen chronischem
Reizhusten Codein (auch ein Opiat) einnimmt.
• „Fahren unter Methadon“ ist eine grenzwertige Situation:
Wird die ärztlich verordnete Dosis korrekt eingehalten, ist der Patient auf das
Medikament „eingestellt“ kann sehr wohl Fahrtüchtigkeit gegeben sein, da
keine Rauschwirkung.
• Treten Ausfallerscheinungen auf, die auf die Methadon-Einnahme
zurückzuführen sind, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
• Anders das Oberverwaltungsgericht Hamburg:
Wegen der Einnahme von Methadon kann in der Regel wegen mangelnder
Fahreignung die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Beweislastumkehr: Es ist zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt. Dazu gehört
eine mehr als einjährige Drogensubstitution, eine psychische Integration, kein
Gebrauch von anderen Drogen – wie etwa Heroin – seit mindestens einem Jahr
und kein Vorliegen von Persönlichkeitsstörungen.
(Quelle: http://www.lwl.org/ks-download/downloads/26EKTG/Auer_Strafregister.pdf)
wegen Lorazepam und den anderen Medikamenten:
Unter dem Einfluss von psychoaktiven Medikamenten ist das Führen eines Fahrzeuges generell nicht erlaubt. Werden bei einem Unfall solche Substanzen im Blut des Konsumenten nachgewiesen, erlischt der Versicherungsschutz.
Unabhängig davon kann beim Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Benzodiazepinen der Führerschein entzogen werden. Die Halbwertszeit von Lorazepam beträgt 12-16 Stunden, du bist also nicht am Morgen danach automatisch wieder "nüchtern".
Selbst wenn es erlaubt wäre (was es nicht ist): Ich finde es unverantwortlich, wenn man -egal ob man Pola/Metha nimmt (was ja unter Umständen erlaubt ist) oder Benzos etc. nimmt- sich mit Einfluss der Substanzen hinters Steuer setzt!
Ich habe auch einen Führerschein (den ich aber vVOR dem Methakosum gemacht habe),ich würde nieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeemals auf die Idee kommen, mich in ein Auto zu setzen, und zu fahren. Nene, sowas finde ich mehr als unverantwotlich. Wenn man nur sich gefährden würde, wäre das noch was anderes, aber man gefährdet ja auch andere:
Andere Autofahrer, kleine Kinder,die einfach so über die Straße laufen, Omis die halt nicht mehr soooo schnell über de Straße kommen usw. usf.
Da würde ich lieber 100KM laufen, als auch nur mit dem gedanken zu spielen!
Das Ding ist ja auch, dass deine Reaktionsfähigkeit total daneben ist, egal ob du Benzos, Metha oder Alkohol zu dir nimmst |
|
Nach oben |
|
|
Breath Easy Bronze-User
Anmeldungsdatum: 23.08.2011 Beiträge: 28
|
Verfasst am: 25. Sep 2011 15:34 Titel: |
|
|
Danke für die Antwort,
ich fahre eh nicht mehr zumindestens nicht solange ich das Zeugs noch nehme,Ab November hat das ja hoffentlich ein Ende |
|
Nach oben |
|
|
JuleXXX Gold-User
Anmeldungsdatum: 29.05.2011 Beiträge: 525
|
Verfasst am: 25. Sep 2011 16:41 Titel: |
|
|
Find`ich gut, dass du in dem Bereich "Verkehrstüchtigkeit" verantwortungsbewusst mit deiner Sucht umgehst.
Viel Glück & Erfolg, bei deinem Entzug, und beim "Bekämpfen" deiner Krankheit (meine jetzt nicht die Sucht, sondern das andere, du weisst jawas ich meine)
So long
Jule |
|
Nach oben |
|
|
|
|