Wer zahlt die Miete wenn man auf Therapie ist?

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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 16. Nov 2011 15:20    Titel: Wer zahlt die Miete wenn man auf Therapie ist? Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben,
was jetzt gerade wieder bei mir los ist, echt ich frage mich langsam, hört denn dies niemals mehr auf.
Jetzt wo, meine tochter endlich auf therapie ist und langsam ruhe eintritt, geschieht nun fogendes:
die arge meint das sie keinen mietanteil (211,50€)mehr für meine tochter zu zahlen braucht, weil sie ja für die nächsten 6 monate für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht. Hääh?
Sie ist doch krankgeschrieben und kann sowieso nicht arbeiten gehen.
Das sagte ich der guten frau auch.
Diese meinte, da die LVA ihr ja übergangsgeld (ca.220€) nun zahlt (weniger als davor), davor war es ja krankengeld, muß nun die LVA die miete bezahlen.
Ich rief dort an, wo mir gesagt wurde, dass die ARGEdie miete weiterzahlen muss. Das war schon immer so.
Darufhin rief ich wieder im jobcenter an und sagte der frau was die LVA mir gesagt hat. Diese meinte dann, ich soll im sozialamt nachfragen, ob die die miete weiter bezahlen.
Ich rief dort an und erzählte das was mir die arge und die Lva gesagt haben. Das Sozialamt hat noch nie so etwas gehört und zahlt auch nicht.
Also keiner fühlt sich für die Miete verantwortlich!
Ich habe jetzt erstamal schriftlich widerspruch bei der arge eingereicht.
Denn es kann doch nicht sein, dass meine tochter die therapie abbrechen muss, nur damit die miete weitergezahlt wird.
Für mich hört es sich schon wieder nach schikane an, weil jedes amt das dem anderen zuschieben will und keiner sich verantwortlich fühlt.
Aber was soll ich denn nun machen, wenn der widerspruch abgelehnt wird und das wird er bestimmt.
Kennt ihr so etwas ähnliches und könnt mir ein paar ratschläge geben?
Klar anwalt, das werde ich dann auch tun, wenn es nicht anders geht, aber es kann ja auch sein, dass jemand das selbe schon mal erlebt hat und mir so helfen kann.
Danke schonmal fürs lesen und nun her mit den tips Idea
LG
Frau Holle
PS: ist mir gerade eingefallen. Ich ruf mal in der th selber an und frag mal nach, ob die schonmal soetwas gehört haben. Aber trotzdem her mit eurem wissen Shocked
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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 16. Nov 2011 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

So nun schnell zum neusten stand. Nicht das ihr unnötig überlegen müsst.
Ich rief in der th an und erfuhr von der bürofrau, dass sie in ihrer ganzen laufbahn die sie in der th arbeitet, noch niemals so etwas gehört hat.
Bis jetzt, dies ist der 1. fall, den diese th nun hat.
Sie riet mir beim berzirk oberbayern anzurufen, um das zu fragen, ob die evtl. die miete übernimmt.
Nachdem ich 7x die selbe geschichte, keuch, erzählt habe, bin ich schon fast zum richtigen sachbearbeiter durchgestellt worden, wenn nicht feierabend bei denen gewesen wäre.
Also auf morgen verschoben, denn bis jetzt habe ich zumindest noch nicht gehört:
NEIN, dafür sind wir nicht zuständig!. Schwitz!
Mal sehn was der morgen sagt, nachdem ich dann zum 8.x diese geschichte erzählt habe.
LG
Frau Holle
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Speechless
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 07.10.2011
Beiträge: 673

BeitragVerfasst am: 16. Nov 2011 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Holle,
es tut mir sehr sehr leid das schon wieder so ein Mist ins Haus steht. Sad Du musst doch endlich mal zur Ruhe kommen dürfen...

Zum Thema,das ist reine Schikane,die Arge muss zahlen,und das machen sie eigentlich auch,unter dem Deckmäntelchen der Wohnungssicherung,denn es ist ja keinem geholfen wenn man danach auf der Strasse steht.Das tun sie übrigens auch bei kurzen Haftstrafen bis zu einem Jahr,musste das selbst schon in Anspruch nehmen.Also lass Dich nicht abwimmeln,die Arge schiebt einen sehr gern ab,das ist überall so,ich zumindest hab es noch nicht anders erlebt.Auf jedenfall solltest Du Dir Unterstützung holen,vielleicht von einem Anwalt oder Sozialarbeiter wenn sie sich weiter doof stellen.
Natürlich kann es von Bundesland zu Bundesland Abweichungen (wie lange sie zahlen etc)geben aber das sie zahlen müssen wird wohl überall gleich sein.

Wiederspruch hast Du ja schon eingelegt,und wenn das nichts bringt würde ich vielleicht mal den Leiter der Arge dort aufsuchen und um ein Gespräch bitten wenn der Sachbearbeiter weiter quer kommt,das wirkt manchmal echte Wunder,und die sehen manches auch anders und handeln auch anders.Ansonsten wenn das nix bringt zum Sozialamt und klarmachen das Du die Hilfe benötigst und sich die Arge querstellt,das habe ich auch schon so gemacht als man meine Miete nicht zahlen wollte,das Ende vom Lied war das das Sozialamt der Arge aufs Dach gestiegen ist und es dann geklappt hat mit der Zahlung.
Einfach überall Druck machen und sich nicht abwimmeln lassen,egal wie nervig das alles ist,Du bist im Recht!

Liebe Grüsse
(Das geschriebene sind meine Erfahrungen,kann also nicht beschwören das es überall so ist)
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realmik
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 29.08.2011
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 17. Nov 2011 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

ja super wenn ich das lese wird mir echt schlecht! ich gehe doch jetzt am 21 november in die entgiftung und im anschluss ins deerth eine 3monatige rückfalltherapie machen und ich bekomme z.z. auch arbeitslosengeld 1 !
aber die sozialarbeiter von der therapie haben mir gesagt das mein arbeitslosengeld 1 dann 3 monate ruht und ich überbrückungsgeld bekomme so das ich meine miete usw... zahlen kann!
nur wenn ich das jetzt von dir frau holle lese wird mir schlecht hoffe ich komme nicht auch in so einer miesen lage weil ich nicht kopfmässig so einen stress dann gebrauchen kann !
werde jetzt gleich mal direkt eine bekannte anrufen die bei arbeitsamt arbeitet und im anschluss einen guten freund der beim sozialamt arbeitet !
sobald ich dann genau bescheid weiss melde ich mich dann nochmal bei dir!
weil die müssten es ja genaustens wissen sie sitzen ja direkt an den quellen!
melde mich dann nochmal bei dir!
lg realmik!
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Wölfin
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.11.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Holle

Vielleicht fragst Du mal hier nach?

http://www.elo-forum.org/

Ich habe dieses Forum für alle Fragen rund ums Arbeitsamt als sehr hilfreich und kompetent kennengelernt.

Es gibt noch ein anderes Forum nennt sich Tacheles oder ähnlich, dazu hab ich aber keinen Link.
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ulla79
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Holle!
Also das ist ja totaler Quatsch was die Arge da sagt, mit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen! Ich könnte es mir nur so vorstellen, dass sie sagen, sie braucht die Wohnung derzeit nicht, weil sie ja wo anders wohnt.
Das tut mir so leid, dass du schon wieder irgendwelche Probleme hast, als wenn es nicht schon genügend wären…
Ich kenn das mit dem Wohngeld nur wenn jemand im Knast sitzt, da wird es auch gestrichen. Soweit ich weiß ist das auch so mit dem Arbeitslosengeld, man bekommt während der Therapie Krankengeld, weil man ja krank nicht arbeitslos ist….
Ich würde an deiner Stelle gleich persönlich beim Bezirk Oberbayern erscheinen!

LG Ulla
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Yolande
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Holle,

mein Freund ist ja auch gerade auf Therapie. Er bekommt 75% seines Lohnes als Übergangsgeld und davon zahlt er eben seine Miete und andere laufende Kosten.

LG

Yolande
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JuleXXX
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hey meine liebe Fru Holle Very Happy

Nachdem ich jetzt in meinem Studium auch Jura als nebenfach habe, und wir momentan lernen, wie man am besten Gesetzestexte recherchiert, habe ich mir gedacht, dass ich das ja auch mal anwenden kann Wink
Und ich bin fündig geworden.

Um es in einem Satz zusmmen zu fassen: Die Arge muss die Miete weiter zahlen, wenn die stationäre therapie nicht 6 Monate überschreitet. Soll heissen, dass die Arge die Miete halt erst ab dem 7.Monat nicht mehr zahlen muss! Das ist im § 7 Abs. 4.2 SGB II so geregelt.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

LG und schönes Wochenende

Jule
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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hey erstmal danke an alle, die mir helfen wollen.
Und zu dir danke, jule, dass du mir einen § sagen konntest. so kann ich gleich darufhin besser reagieren.
Wie gesagt, der bezirk oberbayern hat noch nicht nein gesagt, was die antwort auf mein frage betrifft. Nur habe ich leider diesen fachsacharbeiter von bezirk noch nicht erreicht. Der ist schon im wochenende.
Typisch bayern halt.
Werd mich wieder melden wenn ich was anderes zu hören bekommen.
Ach wo bist denn du realmik? Wolltes doch deine beiden bekannten vom fach fragen. Hast du schon?
LG
Frau Holle
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Speechless
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 07.10.2011
Beiträge: 673

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ulla79


Das stimmt nicht so ganz was Du geschrieben hattest,glaube ich, die Miete wird von der Arge bei Haftstrafen getragen,sie dürfen nur nicht zulang sein.Und ich glaub auch nur wenn man sich darum kümmert,automatisch läuft das nicht.Durch Jule haben wir ja schon lesen können wielang das bei Therapie ist und bei Gefängnissaufenthalt gilt das auch nur ich weiss nicht wie lang.Ich dachte das es bis zu einem Jahr geht,weiss es aber nicht genau.Vielleicht kannst Du dazu auch etwas sagen Jule?Und gibt es da vielleicht Unterschiede von Bundesland zu Bundesland?Dann kann es ja sein das wir beide Recht haben,Ulla und ich...Wenn jemand mehr weiss immer her damit bitte. Laughing
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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

o mann, Jule, schau was ich grade gefunden habe aus dem was dem SGB den §7
Zitat:
(4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. Abweichend von Satz 1 erhält Leistungen nach diesem Buch,

1.
wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist oder
2.
wer in einer stationären Einrichtung untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

1.
Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,

also muss die arge doch nicht zahlen.
Echt, soll sie jetzt die therapie abbrechen, nur weil keiner die miete mehr zahlen will?
Bin am verzweifeln.
Frau Holle
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anny
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
Frau Holle deine Tochter wohnt doch mit dir zusammen, oder? Es geht dann ja bestimmt um nur einen Anteil der gesamten Miete. Kannst du nicht für die Therapiedauer die volle Miete zahlen? Oder bekommst du selber die Miete vom Amt gezahlt?
Den letzten Satz des § von oben kann man aber auch für euch auslegen. Ist ja schließlich eine Rehabilitation die sie macht.Medizinische Gründe gibts auch, bestimmt bestätigt das auch euer Arzt.
Ich weiß aber noch dass mein Ex damals in der Therapiezeit auch keine Leistungen bekommen hat vom Amt. Allerdings ging es da auch um ALG1, da gibt es ja eh keine Mietzahlungen.

LG
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Yolande
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18. Nov 2011 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Frau Holle,

warum nehmt ihr nicht einfach das Übergangsgeld für die Miete. Ihr Kostenträger ist doch sicher die Rentenversicherung, oder? Das heißt, wenn sie heimfährt, dann zahlt das auch die Rentenversicherung. Ansonsten benötigt sie doch gerade kein Geld...Unterkunft hat sie dort, Essen aus, Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. auch. Also ist doch das Übergangsgeld dafür da, dass sie ihre Kosten decken kann. Warum sollte sie also ihre Therapie abbrechen, nur damit du die Miete zahlen kannst? Warum ziehst du nicht in eine kleinere Wohnung, wenn du dir die große nicht leisten kannst? (Ich frage die Gegenfrage nur, damit du siehst, dass es dein Gedanke des Therapieabbruchs Blödsinn ist). Ich würde sagen, auch aus moralischen Gründen denen gegenüber, die tatsächlich für die Kosten sorgen, nämlich diejenigen, die regelmäßig in die Rentenkasse einzahlen, dass das Übergangsgeld schon eine sehr großzügige Leistung ist. Ich meine, so ne Einrichtung kostet uns in der Regel um die 100 Euro (da gibts natürlich Unterschiede) am Tag...bei einem halben Jahr, sprich ca. 180 Tagen sind das 18.000 Euro. Ich finde das ne ganze Menge Geld und großen Luxus für jemanden, der sich so einen Scheiß in die Venen gejagt hat. Das endet jetzt vermutlich in ner blöden Diskussion, aber ich muss das jetzt mal so sagen. Ich finde wirklich nicht, dass es Grund gibt, sich so sehr zu beschweren. Was tut ihr denn für den Sozialstaat?







LG
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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 19. Nov 2011 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe yolande,
wie soll sie von der großzügigen leistung von ca 220,00 euro Übergangsgeld den mietanteil von 211,50 zahlen?
Hab ich ganz deutlich in meinem ersten post geschrieben.
Wieso soll ich denn in eine kleinere wohnung umziehen, für ein halbes jahr und dann suchen wir wieder eine große, damit wir wieder zusammenleben können oder wie stellst du dir das vor?
Les doch bitte genauer was man schreibt, ok?!
Meinst du echt, das ich das ernst meine mit dem therapieabbruch, das war nur ironisch gemeint, liebe yolande.
Auf deinen anderen blödsinn, will ich (jetzt zumindest) nicht drauf einsteigen.
Hauptsache du tust was.
LG
Frau Holle
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ulla79
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 19. Nov 2011 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Frau Holle!

ja so sans leider bei uns mit dem Wochenende Wink Aber ich denke, es wäre wirklich das beste, du gehst dort hin!

Was haben die denn in der Einrichtung gesagt? Die müssten dir eigentlich weiter helfen, oder frag mal bei der Suchtberatung der Caritas nach! Ich glaube, da müsste es sogar solche Flyer geben, bin mir aber nicht mehr ganz sicher!

Aber deine Tochter soll deswegen bloß keine Therapie abbrechen! Und wenn du zur äußersten Not mal bei der Bank wegen einem Kredit nachfrägst? Oder dir irgendjemand was leihen könnte?

LG Ulla
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