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huddelduddel Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.02.2012 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15. Feb 2012 20:28 Titel: Spricht er die Wahrheit ? |
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hey guten abend,
ich hoffe ihr könnt mir helfen,
undzwar in meinem bekanntenkreis wurde jmd aufgegriffen wegen drogenbesitz und verkauf. ein kumpel hatte mit diesem bekannten vor jahren einen gig am laufen wo auch die polizei ermittelte aber keinen erfolg hatte. der bekannte wiederherum packte nun komplett bei der polizei aus. und die polizei ermittelt nun wegen angeblich 15kg gras was vor jahren mal eine rolle gespielt hat nun gegen meinen kumpel un dieser soll angeblich nun in den knast.
meine frage wenn doch damals schon keine beweise da waren dürfte ihm doch nichts passieren oder ? und verjährt is das doch auch schon oder nicht ?
danke schön im vorraus un i hoffe ihr könnt mir weiter helfen
schönen abend noch
gruß Huddelduddel |
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Yolande Platin-User
Anmeldungsdatum: 01.06.2011 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 15. Feb 2012 20:42 Titel: |
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Och der Arme, hat gedealt im großen Stil und nun soll er die Konsequenzen dafür tragen. Mir kommen fast die Tränen vor Rührung - er hat aber auch ein Pech, der arme Dealer. Er wollte bestimmt nur Gutes und wie kann es denn dann sein, dass ihm das nun zum Verhängnis wurde...Ich hol mir mal schnell ein Taschentuch, weil ich so weinen muss vor lauter Mitgefühl.
Meine Güte, deine Frage kann doch nicht ernst gemeint sein? Wenn es um 15 kg geht? Hallo, das sind nicht mal eben ein paar Gramm. Er hat sicher gut gelebt davon. |
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huddelduddel Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.02.2012 Beiträge: 3
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Verfasst am: 15. Feb 2012 20:51 Titel: |
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ok sind wa jetz auf kindergarten niveau und andere menschen ins lächerliche zu ziehen ? obwohl es eher den anschein macht das der leser es nicht verstanden hat
ich habe eine frage gestellt und muss festellen das es anscheinend doch nen fehler war
ich selber habe davon keine ahnung un will doch nur wissen ob man ohne beweise jmd in den knast bringen kann |
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MissElly Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.01.2012 Beiträge: 427
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Verfasst am: 15. Feb 2012 21:32 Titel: |
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Hallo duddelhuddel
ich kann dir keine Antwort auf deine Frage geben,da ich mich in solchen Rechtsfragen nicht wirklich auskenne. Ich schreib dir aber trotzdem und zwar um dir zu sagen,dass ich es in Ordnung finde,dass du diese Frage hier gestellt hast.
Es geht um einen Kumpel von dir wenn ich das richtig verstanden habe und da machst du dir einfach Gedanken um ihn. Ganz egal ob das nun moralisch verwerflich ist oder nicht was er gemacht hat.
Ich möchte hier keinen Stress machen oder so,aber ich fand das was du geschrieben hast Yolande einfach nicht ok.Klar,ob Dealerei gut oder schlecht ist,da hat jeder seine Meinung. Nur darum ging es doch jetzt hier gar nicht.
Ich misch ja sonst nicht ein,aber mich hat das irgendwie unheimlich geärgert als ich das gelesen habe.Vor allem die Art und Weise. Möchte auch niemanden angreifen,nur das musste mal raus! |
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Obelix Gold-User
Anmeldungsdatum: 18.06.2011 Beiträge: 784
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Verfasst am: 15. Feb 2012 22:14 Titel: |
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Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder eingebuchtet wird nur weil jemand bei der Polizei über jemand anders eine Aussage macht.
Es kommt auch darauf an wie groß die Öffentlichkeitsintresse eine Rolle spielt, ob derjenige schon mal in diesem Bezug, evt auch andere Straftaten, aufgefallen ist, damit die Polizei überhaupt der Sache nachgeht..
Es kann sein, dass der Verdächtige selbst dazu geladen wird um sich zu äussern, aber da müsste er sich schon selten dämmlich anstellen damit er tatsächlich, wie in deinem beschr. Fall dafür belangt wird...
Wobei ich einen kleinen Hacken erkenne, wenn die Polizei tatsächlich schon mal in diesem Fall ermittelt hat, und erkennt das sie was übersehen haben und ihnen bewusst wird das genau die Aussage auch in deren Ermittlungen passt, dann kanns tatsächlich eng werden. |
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veilchenfee Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 4072
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Verfasst am: 15. Feb 2012 22:49 Titel: |
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Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach dürfte eigentlich nichts passieren, besonders, wenn das alles schon Jahre her ist. Doch leider funktioniert die Justiz anders. Musste selbst schon die Erfahrung machen, dass man sehr wohl verurteilt werden kann, auch wenn keinerlei Beweise vorliegen. Da kommt man sich ganz schön hilflos und dem Staat ausgeliefert vor.
@ Yolande: Mach mal halblang, ich finde Deinen Post auch total daneben. Das ist hier immer noch ein Suchtmittelforum. Hier werden beide Seiten "bedient"! |
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Yolande Platin-User
Anmeldungsdatum: 01.06.2011 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 15. Feb 2012 23:20 Titel: |
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Okay, okay, mein Beitrag war vielleicht ein bisschen spitz und natürlich sollte auch eine solche Fragen hier erlaubt sein, aber ich finds trotzdem nicht toll, so seinen Lebensunterhalt zu verdienen und dann auch noch Angst davor zu haben, erwischt zu werden. Wie dem auch sei, ich bin etwas gereizt heute...ich schiebs mal auf die Schwangerschaftshormone und ihr hoffe, ihr seid heute mal großzügig und steht da einfach mal drüber, ok? |
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veilchenfee Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 4072
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Verfasst am: 15. Feb 2012 23:38 Titel: |
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Yolande, das hört sich für Dich jetzt sicher total bescheuert an, aber das Kaufen und Verkaufen von Drogen ist tatsächlich Arbeit, die unter erschwerten Bedingungen (Polizei, unsichere Quellen und Abnehmer) stattfindet. Bei harten Drogen mag das anders sein, aber ich bin sicher, dass zumindest Grasdealer ein reines Gewissen haben und sich moralisch genauso einwandfrei bewerten, als seien sie der Gemüsehändler von nebenan.
Schwangerschaftshormone --- stimmt, da war ja was |
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Mia30 Silber-User
Anmeldungsdatum: 07.02.2012 Beiträge: 263
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Verfasst am: 16. Feb 2012 01:11 Titel: |
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Sorry helfen kann ich auch nicht
Aber ich habe echt Interesse daran zu erfahren ob es möglich ist Jahre später für Dealerei bestraft zu werden.
Würde mich also freuen davon zu hören ob da was kommt von der Staatsanwaltschaft
Glaubs aber fast nicht...
@Yolande, Morgen ist alles wieder ein wenig heller und schöner |
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prawda Gold-User
Anmeldungsdatum: 22.07.2011 Beiträge: 361
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Verfasst am: 16. Feb 2012 02:27 Titel: |
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Naja theoretisch ist man unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Praktisch ist das immer so eine Sache, da es möglich sein kann, dass Indizien genügen, um jemand zu verurteilen. Ob das legitim ist, darüber kann man streiten, gemacht wird es so.
Dann gibt es natürlich noch die Verjährung. Die beginnt natürlich erst, wenn die Straftat beendet wurde. Da man für Dealerei (ohne Bande) bis zu 5 Jahre bekommen kann, verjährt das nach 5 Jahren. Wenn dein "Kumpel" also seit 5 Jahren nicht mehr dealt und das ohne Bande getan hat, dann kann er nicht mehr dafür belangt werden.
Außerdem wird es natürlich nur zu einem Prozess kommen, wenn es überhaupt möglich ist, die Schuld zu belegen. Es gibt nur die Aussage von dem, der ausgepackt hat? Das wird kaum reichen. Wenn es mehr gibt, sieht die Welt natürlich anders aus. Ich bin allerdings kein Experte auf dem Gebiet und schildere hier nur laienhafte Ideen, wie die Rechtslage sein könnte |
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DeTektor Anfänger
Anmeldungsdatum: 26.01.2012 Beiträge: 12
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Verfasst am: 16. Feb 2012 08:11 Titel: |
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der einzige der daran Schuld ist das manche Leute sehr viel Geld mit Drogen verdienen ist Vater Staat und sein gescheitertes Prohibitionsgesetz.
Ich finde man kann keinem Dealer Vorwürfe machen solange er sein Dope nicht streckt und mit der Gesundheit seiner Konsumenten spielt, egal um welche Substanzen es geht.
Jeder Mensch sollte sich selbst darüber bewusst sein was er wie zu sich nimmt.
Kein Dealer zwingt seine Konsumenten bei ihm zu kaufen und zu konsumieren.
Du machst doch auch nicht den Verkäufer in einem Supermarkt dafür verantwortlich das Menschen Alkohol/Nikotin abhängig sind.
Und ein Leben als Drogendealer ist auch nicht immer rosig.
Das schnelle leicht verdiente Geld hat auch seinen Preis... |
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Stehaufmännchen Gold-User
Anmeldungsdatum: 30.05.2011 Beiträge: 356
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Verfasst am: 16. Feb 2012 11:56 Titel: |
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Zitat: | Dann gibt es natürlich noch die Verjährung. Die beginnt natürlich erst, wenn die Straftat beendet wurde. Da man für Dealerei (ohne Bande) bis zu 5 Jahre bekommen kann, verjährt das nach 5 Jahren. Wenn dein "Kumpel" also seit 5 Jahren nicht mehr dealt und das ohne Bande getan hat, dann kann er nicht mehr dafür belangt werden. |
@ DeTektor,
Wo nimmst Du Deine Weisheiten her? Von Deinem Dealer? Oder ist es Wunschdenken?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Vergehen und Straftaten im BtmG:
Zitat: | Vergehen nach § 29 BtMG verjähren (auch bei besonders schweren Fällen) nach fünf Jahren.
...
Verbrechen i.S.d. §§ 29a, 30, und 30a BtMG verjähren nach 20 Jahren
"Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum Gewinn bringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt." (BGH 2005) |
Quelle: http://www.rechtsanwalt-louis.de/drogendelikte.htm
Zitat: | § 29a Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder
2.
mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. |
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html
@ huddelduddel,
Du siehst, Dein Kumpel hat mit dem Handel eine Straftat begangen die erst nach 20 Jahren verjährt. Vor Gericht ist viel Ermessensache, vom Richter abhängig, natürlich auch von den Aussagen und der Glaubwürdigkeit der Zeugen und dem Angeklagten und von Staatsanwaltschaft/Verteidigung. Selbst das Bundesland in dem verhandelt wird spielt eine große Rolle. Ne Bewährungsstrafe in NRW kann in Bayern schnell direkt im Knast enden.
Ich saß mal in U-Haft in Aachen wegen H Schmuggels. Zu der Zeit hatte ich zum Glück Kohle für nen guten BtmG Anwaltaus der Region. Der hat schon vor der Verhandlung das Strafmaß ausgehandelt, wahrscheinlich beim Abendessen mit Richter und Staatsanwalt. Reine Routine, mit nem anderen Anwalt wäre das sicher anders ausgegangen.
Ohne guten Anwalt bist Du ein Spielball der Justiz, nicht mehr, nicht weniger.
Zitat: | Ich finde man kann keinem Dealer Vorwürfe machen solange er sein Dope nicht streckt und mit der Gesundheit seiner Konsumenten spielt, egal um welche Substanzen es geht.
Jeder Mensch sollte sich selbst darüber bewusst sein was er wie zu sich nimmt.
Kein Dealer zwingt seine Konsumenten bei ihm zu kaufen und zu konsumieren.
Du machst doch auch nicht den Verkäufer in einem Supermarkt dafür verantwortlich das Menschen Alkohol/Nikotin abhängig sind. |
Starker Tobak. Einen Heroin- oder Metaamphetamindealer auf eine Stufe mit dem Tabakverkäufer aus dem Kiosk ums Eck oder dem Wirt Deiner Stammkneipe zu stellen, haut mich glatt um. Ich bin selten Sprachlos, aber dazu fällt mir nix mehr ein ...
Im übrigen spielt jeder Dealer harter Drogen mit der Gesundheit seiner Kunden und nutzt dessen Abhängigkeit zum eigenen Vorteil aus niederen Beweggründen. Und sicher kaum ein Dealer der nicht schon mal bewußt oder zumindest unbewußt einem Neueinsteiger seine Drogen verkauft hat.
Ich schliesse mich da ein und schäme mich heute dafür. |
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jessika Anfänger
Anmeldungsdatum: 16.02.2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: 16. Feb 2012 12:18 Titel: 15kg |
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hey,
kommt drauf an wie alt er ist, ob er vorbelastet ist in sachen drugs.Ist Einfuhr dabei?gibt es Aussagen gegen ihn?Liegt eigenkonsum vor oder nur verkauf aus profit ?Ich habe schon oft in haft erlebt,das es bei dieser art der drogen noch gute chancen auf bewährung gibt.Solange es nicht um die reine Gier nach geld geht sondern eigenkonsum im vordergrund steht d.h. er gedealt hat um seine sucht zu finanzieren.damit er nicht andere straftaten begehen muss,um seine sucht zu finanzieren.
aber ein guter anwalt ist absolut voraussetzung...
gruß Tasso |
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prawda Gold-User
Anmeldungsdatum: 22.07.2011 Beiträge: 361
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Verfasst am: 16. Feb 2012 12:51 Titel: |
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Zitat: | Vergehen nach § 29 BtMG verjähren (auch bei besonders schweren Fällen) nach fünf Jahren.
...
Verbrechen i.S.d. §§ 29a, 30, und 30a BtMG verjähren nach 20 Jahren
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Ich versteh nicht, warum §§ 29a nach 20 Jahren verjähren soll. Das ist ja nur eine genauere Bestimmung des Mindeststrafmaß für §§ 29 und der verjährt nach 5 Jahren.
Stehaufmännchen hat Folgendes geschrieben: |
@ huddelduddel,
Du siehst, Dein Kumpel hat mit dem Handel eine Straftat begangen die erst nach 20 Jahren verjährt.
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Ich denke, solange man nicht als Bande handelt, verjährt die Straftat nach 5 Jahren. |
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MissElly Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.01.2012 Beiträge: 427
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Verfasst am: 16. Feb 2012 13:02 Titel: |
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Naja zum Glück gibt es hier ja wie ich lese genug Leute die sich besser mit den Gesetzen auskennen als ich
@Yolande,sicher ist schon ok hoffe dir gehts heute besser.
Greetz Miss |
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