Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
emmaishier Anfänger
Anmeldungsdatum: 13.02.2012 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 13. Feb 2012 13:17 Titel: Drogenrazzia bzw Kontrollen im Club - Fragen |
|
|
Hallo,
ich hoffe, das Thema passt hier rein. Bin immer in einem Club unterwegs, in dem es kein GEheimnis is, dass dort häufig viele Gäste unter dem Einfluss von illegalen Drogen stehen, ein Druffiladen eben.
Nun geht das GErücht (wie es entstanden ist, keine Ahnung, ist ja auch egal) um, dass wohl in naher Zukunft stichprobenartig Leute rausgezogen werden sollen die dann auf BTM kontrolliert werden sollen oder eine Razzia stattfinden soll.
Ich trag nichts mit mir rum, also falls die mich kontrollieren, hab ich eh nix dabei. Dürfen die aber z.B. einen Drogenschnelltest durchführen, nur weil der Verdacht besteht, dass man illegale Substanzen konsumiert hat, z. B. aufgrund erweiterter Pupillen oder sonstigen eindeutigen Anzeichen? oder wollen die das gar nicht bei Kontrollen oder einer Razzia und nur Leute erwischen, die in Clubs Drogen verkaufen?
oder dürften die mich z. B. mit aufs Revier nehmen, und eine Blutabnahme anordnen, wenn ich mich weigern würde, mich einem Drogenschnelltest zu unterziehen?
Vielleicht hat ja schon einer hier sowas erlebt und kann mir seine Erfahrungen schildern, freu mich auf Antworten, Grüße |
|
Nach oben |
|
|
prawda Gold-User
Anmeldungsdatum: 22.07.2011 Beiträge: 361
|
Verfasst am: 13. Feb 2012 16:49 Titel: |
|
|
Hi,
der Konsum von, im Anhang des BtMG aufgeführter Stoffe, ist in Deutschland nicht illegal. Es ist verboten mit den aufgeführten Stoffen Handel zu treiben, sie zu besitzen oder weiterzugeben. Der Konsum sowie die Stoffe im Körper zu haben ist nicht illegal. Kurzum: Wenn sie bei dir nichts finden, können sie gerne beliebig viele Drogenschnelltests machen, festnehmen können sie dich, bei welchem Ergebnis auch immer, nicht.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, solchen Tests zu widersprechen. In Deutschland wird häufig so entschieden, dass jemand der illegale Drogen nimmt, diese auch zwangsläufig im Straßenverkehr nimmt (die Annahme ist, dass jemand der illegale Drogen besitzt und konsumiert, sowieso schon verantwortungslos ist und es deshalb auch im Straßenverkehr tut). Deshalb gibt es manchmal Fälle, in denen keine rechtlichen Konsequenzen eintreten (Verfahren wird wegen mangelnden öffentlichen Interesses fallen gelssen), aber trotzdem die Fahrberechtigung entzogen wird.
Wie da genau die Rechtslage aussieht ist eine Expertenfrage. Da ich kein Experte bin, möchte ich dazu keine wilden Schätzungen abgeben. Wenn es bei euch keinen Anlass gibt, irgendwelche Tests durchzuführen, dann sind solche Tests auch vor Gericht nicht verwendbar (im Falle, dass euch die Fahrerlaubnis entzogen werden soll).
Ganz anders sieht es aus, wenn bei dir was gefunden wird. Trotz allem ist deine Annahme richtig, dass die Polizei eher nach Dealern ausschau hält und nicht nach Endusern. |
|
Nach oben |
|
|
emmaishier Anfänger
Anmeldungsdatum: 13.02.2012 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 14. Feb 2012 11:28 Titel: |
|
|
Danke für die Antwort.
Wusst ich so gar nicht, dass der Konsum kein Straftatbestand ist.
Hm ja, man muss nicht mal unter Drogeneinfluss beim Autofahren erwischt werden, es reicht wohl aus, dass man überhaupt Drogen nimmt, um nicht geeignet zu sein, ein Kfz zu führen, so oder so ähnlich.
Ich weiss halt nicht, ob man so einem Drogentest einfach so widersprechen kann/darf. Oder ob die einen dann mitnehmen und ne Blutentnahme angeordnet wird... Aber die können ja andererseits auch nicht 200 Leute aus nem Club mitnehmen und ne Blutentnahme anordnen, um dann evtl festzustellen, dass man Drogen genommen hat, um dann evtl einem den Führerschein zu nehmen... bzw nehmen zu lassen.
Dieser Aufwand würde ja wohl in keinem Verhältnis stehen oder? |
|
Nach oben |
|
|
|
|