Hesse - Methadonprogramm

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nivea
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 3. Mai 2012 13:24    Titel: Hesse - Methadonprogramm Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Partner ist im Methadonprogramm und wir ziehen nach Hessen um. Er hat dort vom Arzt ein paar Dinge zum Unterschreiben bekommen, die uns ein bisschen stutzig machen. Einmal soll er gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Schweigepflicht des Arztes und der pschosozialen Begleitbetreuung aufgeben und dann noch mal sowas ähnliches wegen Qualitätsmanagement. Was soll das? Weiss jemand, wofür die KV in Hessen das nutzt? Für manche ist das vielleicht nicht so wichtig aber für ihn ist es ein Grund drüber nachzudenken ob er nicht lieber einmal in der Woche in ein anderes Bundesland fährt zu seinem bisherigen Arzt. Dort musste so etwas nicht unterschrieben werden.

Danke fürs Antworten.
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C21H23NO5
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 22.11.2010
Beiträge: 220

BeitragVerfasst am: 5. Mai 2012 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

hy,

ist schon ein paar Jährchen her, als ich substituiert war, aber ich musste auch
Doc und PSB von der Schweigepflicht entbinden.
Bedeutet nur, daß der Staat erfährt, daß man in Suchtbehandlung ist. Andernfalls würde man kein Btm-Rezept bekommen.
Das ist ein Bestandteil des Substi-Vertrages.
Von der Sache mit dem Qualitätsmanagement weiss ich nichts, scheint mir aber unbedeutend zu sein. Bestimmt nur ne Statistik-Sache...
Der Doc sollte das näher erklären können.
Wegen was genau macht er sich denn Sorgen? Wer darf's net wissen?
Die Führerscheinstelle?
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frau holle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 5. Mai 2012 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
bei solchen Fragen schau einfach in den Substitutionsrichtlinien nach. Da steht alles drin.
Was man unterschreiben muss oder wem man Schweigepflichtentbindung geben sollte.
Unter anderem auch was Qualitätsmanagement bedeutet.
Lies selber
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/RL-Substitution_19-Februar-2010.pdf
LG
Frau Holle
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nivea
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 6. Mai 2012 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Holle,

vielen Dank, hab ich mir durchgelesen. Also wenn ich es richtig verstehe, gibt man die Schweigepflichtbefreiung auf jeden Fall dem vorherigen Arzt, der KV und der Pschosozialen Betreuung. Was jetzt aber nicht drin steht (oder ich habe es übersehen): die KV steht dann schon unter Schweigepflicht oder gibt die die Daten dann auch weiter? Bei der Qualitätssicherung verstehe ich z.B. nicht, was da ein Name soll. Da reichen doch die anderen Daten.

Hi C2..,

Danke. Ich denke es sollten so wenige wie möglich wissen. Ich sag ihm zwar immer dass das im Prinzip auch nur ein Medikament ist aber dann ist es das halt auch wieder nicht.
Er wird ihn jetzt einfach nochmal fragen.

LG

nivea
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