MPU, Verjährung, 15 Jahre?

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Obelix
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 18.06.2011
Beiträge: 784

BeitragVerfasst am: 24. Mai 2012 23:46    Titel: MPU, Verjährung, 15 Jahre? Antworten mit Zitat

Halli Hallo liebes Forum,
(lang ists ma wieder her)

ich habe mal eine Frage, welche zwar nur indirekt mit Drogen zu tun hat, aber der Ursprung des Problems eben doch direkt an Drogen lag.

Wurde vor ca. 13 Jahren zum Pinkeln gebeten, da ich eben vor dieser Zeit negativ im BtMG Bereich auffiel.

Ich war dabei meinen Führerschein zu machen, bis das Strassenverkehrsamt mich eben zum Test bat, weil eben schon mal was gegen mich vorlag. Dieser ging damals gründlich in die Hose und die MPU wurde von mir gefordert.
Diese lies ich aber aus verchiedenen Gründen direkt bleiben.

Nun habe ich erfahren, dass dies eben nach 15 Jahren verjähren soll; sprich ich mich nach 15 Jahren problemlos wieder an eine Fahrschule wenden kann, ohne dass das Strassenverkehrsamt mich wieder zu einer MPU bittet.

Meine explizite Frage ist;

Ich war eigentlich nie wirklich im Besitz eines Führerscheins, gilt diese Regelung auch in diesem Fall?
Im Internet fand ich nichts und da ich weiß, dass hier gscheite Leute hantieren (rumschleim:lol: ) versuche ich es mal hier um eine Auskunft zu erlangen, da ich mit Sicherheit nicht der einzigste Fall, wie von mir beschrieben, bin.

freundliche Grüße


p.s. Ich bin absolut clean & trocken, mir geht es lediglich darum das viele Geld nicht für eine MPU zu verballern, da diese eben doch sehr teuer ist. Und die
2 Jahre krieg ohne Füherschein auch noch hin.
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Raver
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 25.02.2012
Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 25. Mai 2012 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Aloha Obelix,

so ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Die Zeit, in der die Papierakte nach 15 Jahren vernichtet wird (aus Platzgründen) ist vorbei, und angeblich werden ja nun die Daten nach 15 Jahren aus der EDV gelöscht: Alles eine Farce und Lüge, werden sie nicht (das Wissen habe ich von einem mir gut bekannten Staatsanwalt), aber ob diese Daten nach 15 Jahren noch verwendet werden können und werden...hab da bereits Unterschiedliches gehört.

Eine gute Quelle ist http://jurathek.de/showcategory.php?session=1956362436&ID=31 und das Forum http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

In zweiter Quelle wirst Du -mit Sicherheit! Aber mit etwas aufzubringender Geduld- absolut kompetente Antwort erhalten.

Beste Grüße
-der Raver
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HdP
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 15.08.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 25. Mai 2012 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Obelix!
Von der Verjährung hab ich auch schon gehört. Das soll es wirklich geben. ABER: Ich habe bisher nur von Fällen gehört, denen die Erteilung einer Fahrerlaubnis verwehrt wurde. 15 Jahre später durfen diese Personen den Führerschein (neu) machen. Wenn nie ein Antrag auf Erteilung gestellt wurde, sieht die Sache eventuell anders aus.

Vorhin gab's doch diesen Thread, dass die MPU nicht mehr nötig ist, da die deutschen Behörden einen Führerschein aus dem Ausland akzeptieren müssen. Ich werde wahrscheinlich so verfahren und meinen zweiten Führerschein in Polen machen.
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CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 25. Mai 2012 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt dieses tolle Forum "123Recht", in dem man alle möglichen Fragen stellen kann, unterteile in jeweilige Rechtsgebiete, und man erhält dort in der Regel auch gute Antworten. Hier wird sicher jemand wissen, ob es eine Frist gibt und wie lange diese ist: http://www.123recht.net/forum_default.asp

Wenn es wirklich so ist, dass es eine Frist gibt, nach der alle Daten zu löschen sind, und man entgegnet dir "Da war doch mal was...", könntest du antworten: "Ja woher wissen Sie das denn, wenn alles nach x Jahren gelöscht werden muss...?!" Wink

Genauso, wie unrechtsmäßig erlangte Beweismittel (z.B. Tonbandaufnahmen ohne Zustimmung) nicht verwendet werden dürfen (außer illegal erworbene Steuer-CDs, der Staat darf anscheinend alle illegalen Register ziehen und sorgt damit dafür, dass keine Daten mehr sicher sind), genauso wenig dürften dann die Informationen aus dem PC des Straßenverkehrsamt für irgendwelche Entscheidungen herangezogen werden.

Letztendlich hilft nur eins: Ausprobieren.

Oder frage doch mal Scheindumm, du wollest deinen Führerschein machen, und ein Freund habe dich jetzt verunsichert, du seist doch mal vor vielen Jahren etwas betrunken mit dem Fahrrad angehalten worden, ob das irgendwelche Auswirkungen habe, ob es also irgendwelche Einträge gäbe, die gegen eine Bewilligung des Führerscheins sprechen würden. Dein Freund habe dich jetzt total verunsichert. Man wird lächeln und sagen, ach was, machen sie sich keine Sorgen, ich schaue aber gerne mal nach, haben sie ihren Ausweis dabei? Da solche Informationen nicht über das Telefon herausgegeben werden, solltest du natürlich persönlich hinfahren ...mit dem Fahrrad.

Manchmal muss man eben etwas einfallsreich sein, um an bestimmte Informationen zu gelangen. Immerhin möchtest du ja auch nicht tausend Euro, oder was auch immer das heute kostet, umsonst ausgeben.
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newlife
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 25. Mai 2012 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Freund von mir hat seinen FS nach Entzug der Fahrerlaubnis (Alkohol) und MPU-Androhung einfach nach 15 Jahren neu gemacht. Er hat aber nie einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
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