§ 64

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*sad-angel*
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.12.2011
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15. Sep 2012 10:20    Titel: § 64 Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Habe eine Bewehrung "3Monate auf 3 Jahre", wegen drei Kügelchen Heroin. Während meiner Bewehrungszeit wurde ich von der Polizei mit einem Fentanylpflaster erwischt, dass ich von meiner Mutter bekommen habe, die Krebs hatte. Zu der Bewehrungszeit habe ich damals 100 Arbeitsstunden bekommen. Bin dann zum Gerichtsgutachter, weil ich diese Stunden nicht machen wollte und auch nicht konnte, weil ich meine Mutter während und nach der Chemo begleitet habe und nicht in der psychischen Verfassung war. Hab mich dummer weise beim Gutachter kränker gemacht, als ich bin. Jetzt habe ich einen Beschluss vom Gericht bekommen, dass ich mich auf den § 64 begutachten lassen soll. Ich bin stabil substituiert und war davor sieben Jahre clean. Nun meine Frage: "Kann mich das Gericht zum § 64 veruteilen"? Kennt sich da jemand damit aus und könnte mir jemand diese Frage beantworten?

Freu mich auf Antworten und schon mal vorab vielen Dank.

Lg
WL
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CFZ
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.07.2012
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 15. Sep 2012 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo *sad-angel*,

grundsätzlich scheinen bei Dir die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach §64 StGB erfüllt zu sein, also Umgang mit Betäubungsmitteln und Straffälligkeit. Was daraus wird, kann Dir vorher niemand sagen. Es hängt einmal davon ab, zu welchem Urteil das Gutachten gelangt. Das ist von ausschlaggebender Bedeutung. Richter sind von ihrer Ausbildung her nicht dazu qualifiziert, solche Sachverhalte eigenständig zu beurteilen, deshalb werden in Fällen wie Deinem oft Dritte wie psychiatrische Gutachter hinzugezogen. Das Gericht muß dabei in der Regel dem Gutachter folgen und darf sich nicht eigenmächtig darüber hinwegsetzen. Eine psychiatrische Untersuchung darf das Gericht immer anordnen, für eine Unterbringung nach §64 muß ein Gutachten vorliegen. Eine Unterbringung nach §64 ist begrenzt auf zwei Jahre.

Es kommt dann auch noch hinzu, in welchem Bundesland das Verfahren läuft, wie Deine Vorstrafen sind, wie Du vor Gericht selbst auftrittst, ob Du einen guten Anwalt hast und - klingt banal - ob der Richter gut geschlafen hat. Von diesen Faktoren wird es also abhängen, ob Du eingewiesen wirst oder nicht.

Ich würde Dir immer empfehlen, einer Einweisung möglichst zu entgehen. Dies kann für spätere Verfahren, die in Deinem Leben möglicherweise noch auf Dich zukommen werden, nicht ganz unerheblich sein. Ist erst einmal ein 64er ausgesprochen, dann machen auch folgende Gerichte leichter und lieber von dieser Maßnahme Gebrauch. Am Ende sitzt Du mit einem 63er in der Psychiatrie auf Lebenszeit fest. Das ist nicht gerade angenehm.

Du kannst versuchen, dem Gericht eine Aussetzung nach §35 / §36 BtMG vorzuschlagen. Damit demonstrierst Du Einsicht und Bereischaft. Solltest Du über einen (nach §35 BtMG anerkannten) Therapieplatz verfügen, wird sich das Gericht sicher bis wahrscheinlich darauf einlassen, Dich in diese Einrichtung gehen zu lassen und Dich nicht einweisen. Ich würde dem Gericht nicht stecken, bzw. würde es Dir nicht nahelegen wollen, daß Du zugibst, gegenüber dem Gutachter gelogen zu haben, indem Du Deine Erkrankung schlimmer gemacht hattest, als sie wrklich war. Damit würdest Du zugeben, daß Du das Gericht belogen hattest, und so etwas kommt bei denen immer ganz schlecht an. Cool Wink

Gruß
CFZ
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Stehaufmännchen
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.05.2011
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 15. Sep 2012 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal bist Du zu "Sozialstunden" verknackt worden, Arbeit ist was anderes. Sozialstunden werden meist "abgesessen", an der Safttheke einer sozialen Einrichtung, bei der Drobs im Garten oder sonstwo. Ist leicht zu erledigen und stärkt in der Regel den Charakter. Lächerlich wäre es sich wegen der paar Stunden und 3 Monaten Kinderknast in Therapie zu begeben. Sinnvoll dagegen wäre es sich wegen Deines Suchtproblemes in Therapie zu begeben und damit gleich die lästigen Kolareralproblemchen aus der Welt zu schaffen. Das wäre wirklich klug.

Wo Dich Dein rumgeeiere hingebracht hat, siehst Du ja. Wies weiterlaufen wird wenn du so weiter "eierst", kannst Du dir sicher vorstellen. Viel Spaß in der Klapse, hat übrigends was lustiges, manchmal leider auch bedrückendes. Weiß ich aus Erfahrung. Zu meiner Anfangszeit wurden Fixer in der "Geschlossenen" zusammen mit den Lallas entgiftet, da hatte jedes zweite Bett Fixierbänder und ja, die wurden benutzt. Das war Abenteuer pur, auf kaltem Affen mit Irren auf Station. Aber das sind andere, alte Geschichten.
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 16. Sep 2012 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

was heißt du wurdest mit einem fentapflaster erwischt? hattest du eines in der tasche? oder hast du es gerade aufgekocht oder gelutscht als dich die polizei aufgegriffen hat?

weil wenn du es nur dabei hattest, kannst du ja sagen das du es nur transportiert hast, und es deiner mutter gehört.

besorg dir auf jeden fall einen anwalt! so ein anwalt kann auf jeden fall die strafe abmildern.

ein ortsansässiger anwalt kennt in der regel auch den richter und den staatsanwalt, und weis die die ticken, und kann daher das ganz gut einschätzen was für eine strafe zu erwarten ist, bzw wie diese abgewändet werderen kann.
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