Einschätzung & Optimierung eines fertigen Einspruchs. 1,1ng

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WalterD
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 16:57    Titel: Einschätzung & Optimierung eines fertigen Einspruchs. 1, Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wollte eure Meinung zum verfassten Einspruch hören, sicher lässt sich daran etwas verbessern. Nunja ich brauch hilfe :/ Der Einspruch ist ehrlich in eigenen Worten verfasst, kann mir keinen Rechtsbeistand leisten und hoffe auf ein paar Verbesserungsvorschläge bevor ich ihn abschicke. Es soll alles auch bei der Wahrheit bleiben, ich möchte keine Lügen konstruieren. Dies ist auch nicht mehr möglich, Gutachten ergab 1,1ng cannabis im Blut, daran ist wohl nicht mehr zu rütteln. Kommentare wieso ich nichts verweigert hätte usw. bringen jetzt nichts mehr, es geht mir nur um den Einspruch. Bin ersttäter, hatte vor der ganzen Geschichte gelegentlich konsumiert, sprich 4 Punkte + 700€ Bußgeld. Für eure Mühe bedanke ich mich!


This is it:


hiermit möchte gegen den mir auferlegten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Ich schreibe diesen Einspruch ohne juristischen Beistand und bitte um eine Objektive und faire Prüfung des Sachverhalts, zu dem ich offen und ehrlich Stellung beziehe.

Mir wird vorgeworfen am Mittwoch den 09.05.2012 um 08:55 Uhr den PKW meiner Eltern unter berauschenden Einfluss von Cannabis geführt zu haben, dass mir nicht vorliegende Gutachten wertet mit 1,1 ng.

Um den Sachverhalt aufzuklären, beabsichtige ich Ihnen zu erklären wie dieser Wert vermutlich zu Stande kam und bitte Sie, den Bußgeldbescheid anhand der Argumentation und des Ablaufs zu überdenken.

Eine Freundin meiner damaligen Partnerin lud uns beide zu ihrem 22ten Geburtstag ein, dies war am vorherigen Samstag, sprich den 05.05.2012. Bei der Geburtstagsfeier konsumierte ich, wie alle anderen auch, Alkohol. Es gab einige Snacks, u.a. auch Kekse die mit cannabis vermischt waren. Leider griff ich zu diesen Keksen. Ich habe zweieinhalb dieser konsumiert, den letzten zwischen 20 und 21 Uhr abends. Die Feier endete für uns gegen 23 Uhr.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass ich selbst keinen PKW besitze und noch nie berauscht, weder durch Alkohol oder Drogen, einen PKW geführt habe und so etwas strikt ablehne. Menschen durch solche Taten zu gefährden, verurteile ich auf das Schärfste. Ich habe meinen Führerschein seit meinem 19ten Lebensjahr und in fast neun Jahren nicht einen einzigen Punkt in Flensburg.

Am Folgetag, Sonntag den 06.05.2012, fühlte ich mich weder berauscht noch litt ich unter Nebenwirkungen des Konsums dieser Kekse. Im Gegenteil, ich stand früh auf und verabredete mich mit einigen Freunden zu einer Partie Fußball, bei der ich ganz selbstverständlich mein normales Laufpensum absolvierte. Ich fühlte weder berauscht noch angeschlagen durch die Feier am Vortag.

Am Montag und Dienstag, sprich den 07.05. und 08.05.2012 arbeitete ich von zu Hause aus an meiner Internet Recherche bzgl. Selbständigkeit/Gewerbe und einem persönlichen Projekt das inzwischen in den Startlöchern steht. Damit war ich und bin ich zur Zeit Vollzeit beschäftigt, da ich beabsichtige mich aus ALG II heraus Selbständig zu machen.

Ich möchte nun zum Tag der mir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit Stellung beziehen.

Am Mittwoch, den 09.05.2012 bat mich mein Vater darum, für ihn eine Maschine bei Max Bahr unweit des Rugenbarg, wo ich von der Polizei angehalten wurde, zu kaufen. Er hätte selbst keine Zeit und sagte ich solle den PKW (xxxxxx) nehmen und dort hinfahren. Ich hatte am Vortag sehr lange am Computer gearbeitet und vielleicht fünf Stunden geschlafen. Ich willigte ein, schließlich lag der Konsum der Kekse und die Geburtstagsfeier nun schon einen längeren Zeitraum zurück und ich fühlte mich definitiv in der Lage ein Fahrzeug zu bewegen ohne dabei jemanden zu gefährden. Ich war zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle keinesfalls berauscht, allenfalls müde.

Ich bog an einer Kreuzung links in den Rugenbarg ein und entdeckte kurz darauf
Blaulicht in meinem Rückspiegel. Ich war mir nicht sicher, ob die Beamten im Polizeiwagen wegen mir ihr Blaulicht anschalteten oder ob Sie zu einem Einsatz unterwegs waren. Ich ließ Sie mich aufholen und mir wurde Signalisiert das ich rechts ran fahren möchte. Sie begrüßten mich mit den Worten Allgemeine Verkehrskontrolle.

Im Verlauf der Verkehrskontrolle sagte ich sofort das ich keinen Fahrzeugschein dabei hätte, da ich für mein Vater spontan Besorgungen tätigen sollte. Ich händigte meinen Führerschein aus, nannte Name und Anschrift.

Die Polizeibeamten fragten mich recht schnell ob ich in den letzten Tagen einen Joint geraucht hätte, da nach einer kurzen Augenkontrolle, ich wohl etwas angeschlagen aussehen würde. Ich verneinte dies, da es wirklich nicht der Fall war. Ich solle bitte den Kopf nach hinten lehnen, die Augen schließen und bis 30 zählen wobei ich mich deren Aussage nach verzählte.

Ich habe diesen kurzen Test in der Folgezeit mehrmals aus Interesse halber an mir und anderen durch geführt. In der Regel schaffte es kaum jemand genau 30 Sekunden zu zählen. Bei mir persönlich musste ich feststellen, dass ich wohl von Grund auf ein schlechtes Zeitgefühl habe. Auch nach mehrmaligen üben fällt es mir schwer genau 30 sek. zu zählen. Dieser Test und das ich müde war geben keinesfalls Aufschluss darüber ob ich berauscht war und in der Lage war ein Fahrzeug sicher zu führen. Wäre dies der Fall, dürfte ich ja nie einen PKW fahren, wenn ich müde bin und schlecht zählen kann.

Ich wurde gefragt ob ich nervös sei, was ich verneinte, schließlich hatte ich dafür keinen Grund. Mir wurde gesagt das ich nicht weiter fahren dürfte und ob ich mit einem Drogentest einverstanden wäre. Ich zeigte mich in allen was die Beamten machten kooperativ und verweigerte mich nicht. Ich versuchte sogar auf Biegen und Brechen eine Urinprobe abzugeben. Dies tat ich, da ich mich bereits Tage zuvor überhaupt nicht berauscht fühlte, wie konnte ich es dann zu diesem Zeitpunkt sein. Die Dinge nahmen dann ihren Lauf und es endete auf der Polizeidienststelle wo eine Blutabnahme durchgeführt wurde.


Zwischen dem Konsum der Kekse am 05.05.2012 und der Verkehrskontrolle am 09.05.2012 lagen 4 Nächte und min. 84 Stunden. Mein cannabis Wert betrug lediglich Ein-Zehntel über dem Grenzwert und trotzdem werde ich mit der vollen Härte bestraft. 1,1ng wurden laut Gutachten festgestellt, was bei mir ohne hin für große Verwunderung sorgt, weil ich eine berauschende Wirkung am Geburtstag eher dem Alkohol als den Keksen zugeordnet habe. Durch diesen langen Zeitraum von 84 Stunden ist aus zu schließen das ich zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle berauscht gewesen wäre. Wäre ich berauscht gewesen oder hätte ich mich nicht in der Lage gefühlt ein Fahrzeug zu führen, hätte ich dies unter gar keinen Umständen getan. Ich fühlte mich objektiv gesehen absolut in der Lage Auto zu fahren.

Meine Lage ist selbstverschuldet, dessen bin ich mir absolut bewusst, doch welche Möglichkeiten bleiben jemanden außer einer Selbsteinschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit? Ich hatte nicht die Mittel die ein Labor hat, um zu messen ob ich über oder unter dem Grenzwert bin. Bevor ich das Fahrzeug führte, habe ich einen langen Zeitraum abgewartet. Ich habe einen Tag nach Konsum der Kekse Sport gemacht und fühlte mich bereits zu diesem Zeitpunkt körperlich und geistig fit. Ich möchte anmerken, dass ich am 09.05.2012 keinen Fahrfehler begangen habe, es handelte sich um eine Allgemeine Verkehrskontrolle. Zu keinem Zeitpunkt waren Personen oder Gegenstände gefährdet gewesen. So etwas würde an meinem eigenem Gewissen scheitern.

Für wichtig erachte ich weiter, dass ich den Fahrzeugschlüssel bereits 24 Stunden später wieder auf der Dienststelle abholen und fahren durfte. Dies zeigt mir, dass meine Wartezeit von 84 Stunden angemessen gewesen ist. Die Beamten kennen den genauen Blutwert zum Zeitpunkt der Kontrolle nämlich nicht, erlauben das Führen des Fahrzeuges nach 24 Stunden allerdings wieder. Ich halte dies für willkürlich. Schließlich kann ein PKW fahrender Kiffer, was ich nicht bin, am Tag zuvor konsumiert haben und somit verstreicht lediglich ein Zeitraum von maximal 2,5 Tagen sprich 60 Stunden bevor er mit der Erlaubnis der Beamten wieder auf den Straßen ist. Ich wartete immerhin 84 Stunden bevor ich einen PKW fuhr und werde nun wie ein solcher bestrafft.

Laut Ordnungswidrigkeit wirft mir vor, berauscht ein Fahrzeug geführt zu haben.
Dies bestreite ich, da ich aufgrund des offenen und ehrlich wiedergegebenen Ablaufs vor und am 09.05.2012 nicht berauscht gewesen bin. Meine Fahrtüchtigkeit war nicht beeinträchtigt und ein Rausch Zustand oder Beeinflussung durch Drogen entsprechen nicht der Wahrheit. Mir ist der Sinn eines Grenzwertes bewusst, dennoch bitte ich um eine objektive Prüfung des Sachverhaltes.

Zu den Leuten vom Geburtstag und meiner damaligen Freundin habe ich seit Monaten keinen Kontakt. Es war mein Plan, noch im November ein Gewerbe zu eröffnen, bei dem ich zwingend auf den Führerschein angewiesen bin. Aufgrund meiner derzeitigen Situation (ALG II) bin ich nicht in der Lage zweckmäßigen Rechtsbeistand zu konsultieren. Angesichts der Geldstrafe in Höhe von 741,48€ und dem erläuterten Sachverhalt, behalte ich mir vor diesen Schritt zu tun, sollte mein Einspruch abgewiesen werden.

Dieser Einspruch ist fristgerecht und wird per Post verschickt. Ich bitte um eine Bestätigung des Erhaltens, damit keine Komplikationen bezüglich der Fristsetzung entstehen. Desweiteren bitte ich um Beifügung der Beweismittel, sprich des Gutachtens bzw. Laborberichtes, da ich mir einen Wert von 1,1ng nach dem genannten Zeitraum und Ablauf in keinster Weise erklären kann.

Mit Freundlichen Grüßen


Eure persönliche Meinung ausser nimm dir einen Anwalt?
Gruß
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Nameless
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 13.07.2012
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi..
also du sagst du bekommst ALG II, also warum nimmst du dir dann keinen Anwalt? Du bekommst doch kostenlos einen gestellt. Darfst dir sogar einen Anwalt deiner Wahl aussuchen, also warum machst du dir die Mühe und setzt selber so ein Schreiben auf?

nicht falsch verstehen, aber ein Anwalt in deinem Fall würde ich sogar einen Fachanwalt nehmen, weiß deutlich besser Bescheid was da zu tun und zu schreiben ist

Nameless
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Trini
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 17.06.2009
Beiträge: 1147

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

ja auf jeden Fall hast du Anspruch auf einen Anwalt auf Staatskosten.
Allerdings mußt du dir zuerst einen Beratungsschein bei deinem nächsten Amtsgericht holen. Gehst da mit deinem Bescheid vom Amt hin, schilderst denen die lage und je nach erfolgsaussicht bekommst den Schein. Damit wird der Anwalt auch bezahlt und du mußt dir nich solche Mühe machen.
Obwohl ich schon glaube wenn ein Wert gemessen wurde spielt es letztendlich keine Rolle wie der Wert in dein Blutkreislauf gekommen ist.
Und diese test... ob die anzufechten sind ist auch fragwürdig.
Da solltest du dir wirklich nen Anwalt nehmen.

Viel Glück wünsch ich dir
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WalterD
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss sehen, dass es sich hierbei nur um ein Bußgeldbescheid für eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Behörde sprich ARGE würde mich bei einer Anfrage zur Öra (Öffentlich Rechtliche Ausskunft) schicken wo ich nach meheren Stunden warten ein kurzes Gespräch hätte. Die Anwälte dort stellen keine schreiben aus. Dies wäre natürlich eine möglichkeit einen Rat ein zu holen, allerdings hatte ich bereits mehrmals mit der Öra zu tun und war damals mit der Beratung nicht zu frieden. Habe mal gegoogelt und es ist tatsächlich nicht so einfach.

Außergerichtliche Kosten, vor allem die Gebühren eines Rechtsanwalts, muss der ALG II-Leistungsempfänger grundsätzlich erst einmal selbst aufbringen. Das Gericht entscheidet dann bei Beendigung des Verfahrens, ob und in welchem Umfang der Gegner diese Kosten zu erstatten hat (§ 193 Sozialgerichtsgesetz).

Auch das mit der Prozesskostenhilfe habe ich gelesen, allerdings befinde ich mich ja noch gar nicht in diesem Stadium und man muss ja auch immer mit bedenken, wer scheisse baut muss die auch selbst ausbaden.

Mich interessiert aber ob ich aufgrund meiner Argumentation überhaupt eine chance habe noch aus der Geschichte raus zu kommen. Sollte der Einspruch so scheitern, steht es mir ja immer noch offen einen Anwalt ein zu schalten. Die Aussicht auf Erfolg interessiert mich, falls da keine besteht muss man sagen: junge Pech gehabt 1,1ng sind 0,1 zu viel und bezahl den kram. Oder man sagt 0,1ng über dem Grenzwert beweisen keinesfalls einen vorgeworfenen Rausch zu stand.

Gruß
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veilchenfee
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 18.12.2009
Beiträge: 4072

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde den Text insgesamt gut, vielleicht etwas zu lang. Nach Möglichkeit würde ich noch die - wenigen - Rechtschreibfehler noch killen und dann kannst Du das ja abschicken. Ich hoffe auf ein für Dich günstiges Ergebnis!
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nivea
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 03.05.2012
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Frag doch einen Internet-Anwalt.

Da kannst du je nach Portal den Preis selbst festlegen oder einen festgelegten Betrag zahlen, der dann aber nicht so hoch ist.

Z.B.

http://www.frag-einen-anwalt.de/

http://www.123recht.net/

Hab allerdings keine persönlichen Erfahrungend mit den Portalen, das vorweggeschickt.

LG

nivea
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WalterD
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rufe morgen Fachanwälte in meiner nähe an und frage direkt ob die Arge solche Beratungskosten übernimmt. Sollte eine solche Beratung bzw. aufarbeitung des Einspruchs für mich kostenlos sein und dies auch von der Arge bestätigt werden, nehme ich so etwas gerne wahr. Ich kann mir das aber nicht vorstellen.

Es scheint ja nicht so schlecht ausformuliert zu sein, wenn bis jetzt niemand sagt versuch noch dies oder jenes in das Schreiben einfliessen zu lassen.

Vielen dank für die bisherigen Antworten.
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WalterD
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine andere Frage die Ihr mir vielleicht beantworten könntet wäre,
ob ich mir durch einen Einspruch nicht vielleicht selber schade?

Im moment habe ich nicht den Eindruck das ich als Ersttäter zur MPU muss, davon steht auch nichts im Bußgeldbescheid. 1 Monat FE entzug, 700€ + 4 Punkte. Es wäre ja blöd wenn ich offen und ehrlich den Konsum der Kekse zu gebe und anschliessend mehr ärger als vorher habe Shocked
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann durchaus verstehn das du verärgert bist, und das es nicht fair ist, aber sei froh das du kein farverbot aufgebrummt bekommst, und keine mpu machen musst.

aber ich denke nicht das die strafe umgehen kannst.

du kannst es natürlich versuchen, aber ich glaube nicht an erfolg.

man könnte dir sogar eine mpu aufbrummen, wenn di schlecht drauf sind.

denn die tatsache das du überhaupt illegale drogen konsumierst, reicht aus um zweifel daran zu hegen das du überhaupt in der lage bist auto zu fahren.

bei *harten* drogen bist du da besser dran, denn amphetamin z.b. ist nur ein par stunden im blut nachweisbar, und keine tage...

ich habe erst kürzlich hier von einem gelesen, der nach einer woche noch 1,2ng thc im blut hatte!


du kannst denen ja schildern wie du die sache siehst, und sagen das du in zukunft völlig auf canabis konsum verzichten wirst.
aber das busgeld must trotzdem zahlen, und die 4 punkte..

thc ist wirklich ne scheiß droge in sachen nachweisbarkeit.
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 1. Nov 2012 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

gerade gelsen du hast auch noch ein monat fahrverbot Sad

berate dich lieber erst mal mit nem anwalt, weil wenn die dir ne mpu aufbrummen, ist die kacke am dampfen.

ich musste auch eine machen, und das ist sehr teuer, und kostet extrem viel nerfen!
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mesut76
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1238

BeitragVerfasst am: 2. Nov 2012 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz ehrlich gesagt, wird dein Gnadengesuch abgeschmetter werden, das glaube ich zumindest.

Warum wie weshalb wo mit wem ?

Das spielt überhaupt kéine Rolle, Fakt ist du hast einen erhöhten Wert !

Wenn ich mit 0,6 Promille erwischt werde, kann ich auch nicht mit ner Story ankommen. Oder wenn 22 Kmh zu schnell, dann bin ich eben einfach zu schnell und dafür gibt es Gesetze.

Wenn du es schaffst, den Wert irgendwie in Frage zustellen, dann könnte das was passieren, aber deine Geschichte wird da zu 97% kein Erfolg haben. Ich würde auch zum Anwalt gehen und gucken was der sagt.

Sorry aber, mach dir nicht zuviel Hoffnung, die sind da Knallhart
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Stehaufmännchen
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.05.2011
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 2. Nov 2012 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde den Widerspruch abschicken. Verschlimmern kannst du damit nix, schlimmstenfalls wird er abgelehnt.
Sollte er abgelehnt werden, vermerke es in deinem "Tagebuch" unter "Dumm gelaufen".
Mit dem Fahrverbot wirst Du als Gelegenheitsfahrer ohne Probleme weiterleben können. Die Punkte machen nix und verjähren irgendwann, sofern Du nach den 4 Wochen entspannt und ohne Konsum weiterfährst.
Ich wünsche dir die Kraft ein normales, drogenunabhängiges und eigenverantwortliches Leben zu leben. Wink
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bewa
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.08.2012
Beiträge: 881

BeitragVerfasst am: 2. Nov 2012 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mit einem Widerspruch Erfolg gehabt,
zwar in einer anderen Sache,
trotzdem rate ich Dir zum Abschicken.

Ich würde den Text aber auch kürzen.
Es ist auf jeden Fall wichtig, darauf hinzuweisen,
dass dein Konsum schon einige Tage her war.
Obwohl sie auch dann argumentieren können (ist schon vorgekommen!)
Du könntest ja einen "Flashback" bekommen :)
Aber eigentlich wissen sie, dass Thc sehr lange im Körper bleibt,
und dass ein positiver Befund nichts über die Fahrtauglichkeit aussagt,
ausserdem mögen sie es, wenn man Reue zeigt.

Schade, dass Du selber mit einem Test einverstanden warst,
das wäre nicht nötig gewesen!

Viel Glück!
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Nameless
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 13.07.2012
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 2. Nov 2012 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Also schaden wirst du dir damit wohl nicht, da der Wert ja feststeht und ob du nun sagst das du vor ein paar Tagen etwas genommen hast oder du es abstreitest ist irrelevant, da wie gesagt der Wert feststeht und den kann man nunmal nicht weg zaubern!

ABER Reue zeigen ist immer gut!

Und nochmal zum Thema Anwalt:
Die ARGE hat damit nichts zu tun... du musst einfach, wie Trini sagte zum nächsten Amtsgericht laufen und sagen das du ein Schein für Beratungkostenhilfe benötigst. Dann musst du deinen wisch (bewilligungsbescheid der ARGE) vorlegen und die geben dir dann den Schein für Beratungskostenhilfe. Die ARGE an sich erfährt von der ganzen Sache nichts.
Ein Kollege von mir hat des auch gemacht und bekam auch direkt diesen Schein und das obwohl es bei ihm nur um eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von knapp 60 Euro ging! Very Happy
Also denke ich werden die bei dir wohl kein Theater machen!
Ich wünsch dir viel Glück und gutes gelingen!
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Tollkirsche
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 15.05.2011
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 3. Nov 2012 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass Du Dir mit einem Einspruch in dieser Form keinen Gefallen tust - das ist meiner Erfahrung nach nicht das, was jemand auf der Führerscheinstelle, der vermutlich noch nie etwas mit Drogen zu tun hatte und für den Hasch ein Teufelszeug ist, hören möchte.
Zu wenig Reue, zu wenig "Einsicht", einen Fehler begangen zu haben. Auch wenn ich selbst der Meinung bin, dass man mehrere Tage nach dem Konsum von Hasch durchaus wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, ist die Gesetzeslage hier eben eine andere. Dein Einspruch könnte so ausgelegt werden, dass Du "unbelehrbar" bist, weiter konsumierst und Dich das nächste Mal wieder "bedröhnt" ins Auto setzt, weil Du selbst nicht abschätzen kannst, ob Du wieder fahrtüchtig bist.
Das kann durchaus nach hinten los gehen. Auch wenn es ungerecht ist, Du bist sogesehen noch mit einem blauen Auge davon gekommen und bist Deinen Führerschein nur für kurze Zeit los. Allerdings hat mit diesem Bescheid auch die Wahrscheinlichkeit zugenommen, dass Du jetzt öfter auf Drogen kontrolliert wirst, wenn Du nochmal in eine Polizeikontrolle geraten solltest.
Ob Du auch ohne Einspruch noch Post von der Führerscheinstelle bekommen kannst, weiß ich nicht, würde es aber nicht ausschließen. Wenn Du die Möglichkeit hast, einen Anwalt gestellt zu bekommen, würde ich das nutzen.
Viel Glück.
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