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razeer Anfänger
Anmeldungsdatum: 17.10.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17. Okt 2012 20:54 Titel: polizeikontrolle- ein test nur?! |
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hi!
erstmal, ich fahre nicht unter direktem einfluss von drogen auto.
gemeint sind die abbauprodukte zb gras
wenn die polizei einen test (drogen,alkohol) machen will, darf sie beide machen, oder ist nur ein test zulässig?!
habe öfters gehört das sie nur einen test machen dürfen.. bei besonderem verdacht...
lg |
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newlife Platin-User
Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 17. Okt 2012 21:06 Titel: |
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gut, üblich sind halt Alkoholkontrollen. Dass jetzt gerade mal so, weil sie Bock haben nen Drogentest gemacht wird, ist eher unüblich. Solltest du aber "merkwürdig" rüberkommen, aber dennoch 0,0 Promille haben, siehts wohl anders aus. |
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TomasG Platin-User
Anmeldungsdatum: 03.11.2011 Beiträge: 1301
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Verfasst am: 17. Okt 2012 21:18 Titel: |
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einen urintest, scheißtest und atemalkoholtest kannst du immer ablehnen, das ist nämlich freiwillig!
wen sie wirklich einen verdacht haben, werden sie aber einen bluttest machen, den kannst du auch ablehnen, aber dazu dürfen sie dich zwingen!
vorteil bein bluttest ist, das die substanzen nicht so lange nachweisbar sind wie im urin, und außerdem ist der test serh teuer, daher überlgen die sich zwei mal ob sie den machen oder nicht.
außerdem müssen sie im blut auf eine substanz testen, wenn die 2 oder mehr testen, kostet es doppelt oder dreifach geld!
wenn der test negativ ist, muss die polizie den bezahlen, und wenn die öfter negaitive tests machen, bekommt der polizist eins auf den deckel.
ist der test positiv, musst du den aber bezahlen, was ca. 300€ kostet.
im urin werden immer gleich 4-5 verschiedene substanzen uaf einmal getestet.
und der urintest wird von vielen harmlosen medikamenten falsch positiv anschlagen.
hast du z.b. ein pseudoephedrinhaltiges medikamnet wie aspirin complex genommen, schlägt der test auf amphetamin an.
hast du eine mohnschnecke gegessen, schlägt der test auf opiate an.
daher urintests und schweißtests immer verweigern, mit der begründung das die dinger nicht genau sind.
wenn der urintest positiv ist, wird immer auch ein bluttest gemacht.
den atemalkoholtest kann man eigentlich schon machen, die sind recht genau, und da gibts keine verfälschungen durch medikamente.
ich bin so schon par mal um einen drogentest rum gekommen, weil die bullen dann doch angst hatten unnötigerweise einen teuren bluttest zu machen.
amphetamin z.b. ist im blut je nach dosis schon nach einigen stunden nicht mehr nachweisbar, im urin dagegen locker 2-3 tage, teilweise noch länger. |
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anny Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 18. Okt 2012 06:51 Titel: |
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Guten Morgen,
beide Tests sind natürlich zulässig, bei begründetem Anfangsverdacht.
LG
140 Zeichen, 140 Zeichen, 140Zeichen, hundertvierzig Zeichen.
Thoms G: Der Urin- und Scheißtest ist der geilste Rechtschreibfehler seit langem |
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Jannik Silber-User
Anmeldungsdatum: 12.03.2012 Beiträge: 154
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Verfasst am: 18. Okt 2012 13:26 Titel: |
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Die tests sind Freiwillig!
Sie sie damit einverstanden einen Urin oder Schweißtest zu machen ?
Nein!
Auch auf einem bein stehen mit Augen zu ist Freiwillig !
Lasst euch von den Cops keinen erzählen.
Legt euch den Verbandskasten und das Warndreieck hinter den beifahrersitz weil die Cops einen damit immer aus dem Auto locken wollen.
Ich kenne einige Polizisten und ich war erstaunt wie die gesetze sind.
Da wird das warndreieck zeigen benutzt um die leute aussteigen zu lassen.
Ich bin mit gar nichts einverstanden wenn natürlich ein Richter eine Blutentnahme verfügt muss ich mich beugen.
Lasst euch nicht verarschen aber bitte fahrt nicht breit wer dicht Auto fährt ist selbst schuld wenn der Führerschein weg ist.
Gruß Jannik |
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anny Gold-User
Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 18. Okt 2012 13:44 Titel: |
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Die Frage war ob es zulässig ist auf Alkohol UND Drogen zu testen.
Antwort: Ja, ist es.
Das Urinscreening u.ä. freiwillig ist, hat nichts damit zu tun, dass auf beides getestet werden darf. Liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor, zB Alkoholgeruch, unsicherer Gang, erweiterte oder verkleinerte Pupillen usw. folgt auch bei verweigerten Schnelltests die Blutabnahme.
Hast du ja auch geschrieben. Trotzdem ist ein Test auf beide Substanzen auf jeden Fall nicht rechtswidrig. |
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