Substitution in der Schweiz? Geht das als Deutscher

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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 7. Nov 2012 12:18    Titel: Substitution in der Schweiz? Geht das als Deutscher Antworten mit Zitat

Hi. Ich bin aus dem Programm gelogen. Ich hatte einmal einen Rückfall weil ich nicht an dem Tag in die Praxis konnte.
Die scheiss Zöllner hatten mein Auto durchsucht. Und das ziemlich lange. Kennt ihr ja vielleicht.
Ok, ich am nächsten Tag gleich in die Praxis und gleich die Sache aufgemacht das ich eben zu Hause noch Filter hatte und die mir gemacht habe. Resultat: Substitution ENDE. So was kann doch nicht angehen. DIe Dosis war auch viel zu niedrig was ich ihr auch 3 mal min. gesagt habe. Und nun das.

Ohne Verwarnung, ohne Anschiss, nix. Einach draußen. Das geht doch gar nicht. man muss doch dann den Patienten in einem kurzen Zeitraum abdosieren und dann rausschmeissen.
Ist doch wohl was anderes wenn ich schon 5 mal positiv wäre. Aber bei mir es das erste mal und hab es gleich selber augemacht.

Aber zu meiner Frage. Kann ich in die Schweiz um mir dort ein Priatrezept holen über Methatontabletten?

Bitte um schnelle Antworten weil häng jetzt in der Luft.
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Lesslie
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Anmeldungsdatum: 18.09.2012
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 7. Nov 2012 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

oh shit!
tut mir leid für dich!
in der schweiz läuft zwar alles unbürokratischer ab.
aber bevor du dort was bekommst, brauchst du in jedem fall erstmal einen arzt, der dir das verschreibt.
ich glaub ob du privat zahlst oder per kk ist dem arzt/der methifabrik egal.
oder meintest du mit privat „nicht im programm“?
gibts das überhaupt?
die frage ist vielleicht, verschreibt dir ein schweizer arzt, der dich nicht kennt takehome nach deutschland?
ruf doch mal in einer praxis an und frag nach.
viel glück!
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memyselfandi
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Anmeldungsdatum: 01.11.2012
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: 7. Nov 2012 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

ooooooooooohh krass Surprised

in der schweiz kein plan, aber in frankreich gehts...aber halt nicht übrall,wir waren mal dirt und haben in der apotheke rhopse gekauft und subutex, pola denke ich dann geht auch...das war aber schon 2008 und 2009, obs da jett änderungen gab weiß ich nicht.


aber es gibt in jedem fall eine clearingstelle die dir sofort einen neuen platz verschaffen MÜSSEN! als süchtiger...denn du bist ja auf die medikation angewiesen, ruif dort mal an, google die nr ,gibts in jeder großstadt...oder die drobs kann dir de nr auch geben...normalerweise DARF sie nicht einfach rauswerfen Rolling Eyes
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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 7. Nov 2012 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dann gab ich von anderen mittlerweile erfahren,dass die nicht geflogen sind beim einem oder zweiten Rückfall. Und ich der Unterdosiert ist und ich es mehmrmals gesagt habe liegt wegen so ein Scheiss. Das Verstößt voll gegeg die Richtlinien der Substitution. Der Patient muss Anangs auf eine Dosis gebracht werden wo seine Rezeptoren "satt" sind und das Craing gleich null.
Und das über Rückälle gesprochen werden müssen und wenn alles keinen Sinn ergibt, der Patient sich querstellt dann einen rausschmiss. Aber nicht einen sofortigen, sondern mit ner schnellen und zügigen runterdosierung. Weil so ein ENzug vom Metha kann lebensgefählrlich sein oder zumindest üble Gesundheits und Psyschiche Schaden davontragen kann.
Ich komm von ner eher kleinen Stadt. Meinst du da gibt es eine clearingstelle und was ist das überhaupt.
Ich habe vvorgenommen wenn das so bleibt und sie mein Angebot on 4 Wochen abdosierung nicht annimmt und mir keinen plauisiblen Grund nennen kann, ich SIe anzeigen werde. Ich habe für sowas eine Priavtrechtschutz und zeige SIe an wegen Körperverletzung.
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Caro78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 13. Nov 2012 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Sabotage,
bist du weitergekommen wegen Substi aus dem Ausland beziehen? Das interessiert mich nämlich auch. . .
Wie bist du jetzt unter gekommen oder musstest du dich schwarz versorgen?
Schreib mal wie das gelaufen ist.
Die Krankenkasse oder KV kann dir evtl auch helfen.
Lg Caro
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CrazyMan
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2012 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

sabotage35 hat Folgendes geschrieben:
Ich habe vvorgenommen wenn das so bleibt und sie mein Angebot on 4 Wochen abdosierung nicht annimmt und mir keinen plauisiblen Grund nennen kann, ich SIe anzeigen werde. Ich habe für sowas eine Priavtrechtschutz und zeige SIe an wegen Körperverletzung.


Lass dir das nicht gefallen! Beschwere dich bei der Stelle, die sich um dich kümmert, falls vorhanden. Ich denke dabei an Stellen wie Drops. Von dort ist es auch möglich, Einfluss auf den Arzt auszuüben. Wenn du die Situation geschildert hast, sollten sie Rücksprache mit dem Arzt halten und können diesem, falls sie das Empfinden haben, es wurde vorschnell gehandelt, ins Gewissen reden. Das ist doch sehr drastisch. Hat er dich vielleicht mit jemand anderem verwechselt oder einfach nur einen schlechten Tag gehabt?

Ich würde dem Doc klar und deutlich mitteilen, dass die Drops eine Begründung für das vorzeitige Beenden der Therapie verlangt.

Es gibt so viele Substituierte, die fortwährend Beikonsum haben. Da stört sich kein Arzt daran. Würde jeder rausgewuppt, der einen Ausrutscher hat, wäre die Praxis so gut wie leer.
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Jess
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2012 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe hier in der Schweiz die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte sehr streng sind. Und ich, als hier lebende musste schon bei kleinen Behandlungen nachweisen, dass meine KV auch in der Schweiz gültig ist. Nach einigen Arztbesuchen, wurde dann Druck gemacht, dass ich eine Schweizer KV nachweisen muss. Und um die zu bekommen, braucht man einen festen Wohnsitz in der Schweiz und muss Monatlich ab ca 250CHF für den Beitrag zahlen.

Das Gesundheitssystem ist hier komplett anders aufgebaut als in Deutschland.
Wahrscheinlich würdest Du bei den Ösis mehr Glück haben...
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TomasG
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2012 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Jess hat Folgendes geschrieben:
Ich habe hier in der Schweiz die Erfahrung gemacht, dass die Ärzte sehr streng sind. Und ich, als hier lebende musste schon bei kleinen Behandlungen nachweisen, dass meine KV auch in der Schweiz gültig ist. Nach einigen Arztbesuchen, wurde dann Druck gemacht, dass ich eine Schweizer KV nachweisen muss. Und um die zu bekommen, braucht man einen festen Wohnsitz in der Schweiz und muss Monatlich ab ca 250CHF für den Beitrag zahlen.

Das Gesundheitssystem ist hier komplett anders aufgebaut als in Deutschland.
Wahrscheinlich würdest Du bei den Ösis mehr Glück haben...


das verstehe ich jetzt nicht, muss doch auch möglich sein die arztkosten und meidkamente in bar zu bezahlen ?

das die deutsche krankenversicherung das nicht zahlt ok, aber wenn ichs doch selbst aus eigener tasche zahle?
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Jess
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Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 17. Nov 2012 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tomas,

hier läuft alles etwas anders. Barzahlungen gibt es meines Wissens nur beim Zahnarzt, der Rest geht über die KV oder Recchnung. Und um eine Rechnung zu bekommen, musst Du Deinen Schweizer Wohnsitz nachweisen, oder es geht über die Verrechnungsstelle, die mit Deutschland abrechnet.
Ein Substi ist ja nicht nur einfach ein Aspirin, welches Du Dir gegen 15CHF beim Doc abholen kannst.
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TomasG
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 17. Nov 2012 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

naja schon klar das substimittel btm sind, und nicht nur aspirin.
aber wenn ich jetzt urlaub in der schweiz mache, und habe keine krankenversicherung, muss es doch allgemein möglich sein, mich im krankheitsfall von einem arzt behandeln zu lassen.

angenommen ich habe einen unfall, und gehe zum arzt, dann wird der mich doch behandeln, wenn ich ihn bezahle ? oder nicht?
und er wird mir dann doch hoffentlich auch ein rezept für z.b. morphin oder so ausstellen, wenn dies in dem falle nötig ist.

natürlich muss ich das medikament (in dem falle morphin) dann selbst bezahlen..

mit wem soll den der arzt auch in deutschland abrechnen, wenn ich dort auch nicht krankenversichert bin?

ob nun speziell substitution möglich ist, weis ich nicht, aber allgemein muss es doch möglich sein das ein arzt einen auslänger behandelt, und ihm auch starke medikamente verordnen kann, wenn man dafür zahlt, ob man nun bar zahlt, mit kreditkarte, check oder überweisung spielt ja keine große rolle.
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Jess
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Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 17. Nov 2012 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich wird man im Spital behandelt! Aber es ging ja um die Frage, ob er sich das Substi aus der Schweiz holen kann.

Man Unterscheide, zwischen einem Unfall, oder auch plötzlich auftretenden starken Schmerzen wo dann z.B. Tramal o.ä. verordnet wird und einem Substi, wie Metha, Pola, Subu...

Verrechnet wird dann über eine gewisse Stelle in Solothurn, die zahlen erstmal und holen sich das Geld dann von der betreffenden Person zurück.
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TomasG
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 17. Nov 2012 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

das erst mal über diese stelle in Solothurn abgerechnet wird versteh ich nicht, ich glaube es dir, aber verstehe es nicht.

ich mein klar wen jemand die rechnung nicht bezahlen kann, dann gibts ne staatliche stelle die dan die kosten übernimmt, aber wenn der patient das geld hat, könnte er es ja auch gleich bezahlen..

naja sind halt ein komisches folk die schweizer Laughing aber leckern käse können sie machen Cool

und was ist jetzt wenn ich in deutschland wohne, und in der schweiz arbeite?
oder darf man als deutscher gar nicht dort arbeiten?

weil wenn jemand in deutschland wohnt, aber in der schweiz arbeitet, dann kann man wegen der arbeitszeiten vermutlich schlecht in deutschland zum arzt, und würde somit dann ja auch besser zum arzt in der schweiz gehen, weil die praxis z.b. gleich neben der arbeitsstelle ist.

ich weis ich denke zu kreativ, aber so bin ich nunmal Rolling Eyes
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Jess
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Anmeldungsdatum: 22.02.2009
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 20. Nov 2012 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, das etwas merkwürdige Gesundheitssystem der Schweiz...Wink

Es gibt hier verschiedene Arten der Bewilligung (aufenthaltsbewilligung).
Die hängen jeweils von der Dauer des Aufenthaltes und vor der Dauer des Arbeitsvertrages.
Unter anderem gibt es die Grenzgängerbewilligung, das heisst, man ist berechtigt unter der Woche in der Schweiz zu arbeiten und zu leben, fährt aber an den Wochenenden nach Deutschland, bzw. in die EU EFTA Staaten.

Als ich von Deutschland in die Schweiz ausgewandert bin, war ich in Deutschland noch verheiratet und da musste ich der Behörde nur einen Nachweis darüber erbringen, dass meine Deutsche KV auch in der Schweiz greift.
Nach der Scheidung war dann natürlich eine Schweizervers. Pflicht.

Die KV ist das einzige an Vers. was hier wirklich überall in der Schweiz Pflicht ist.

Bei der G-Bewilligung weiß ich nicht so recht, wie es gehandhabt wird, aber ich denke, man muss eine Schweizervers. nachweisen...

Ganz genaue Infos darüber kannst Du aber auch über das Bundesamt für Migration im Internet einholen.
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