Auto gefahren und voll am "Ende"...

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OuttaSpace
Anfänger


Anmeldungsdatum: 12.12.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 20:00    Titel: Auto gefahren und voll am "Ende"... Antworten mit Zitat

Hoffe hier Hilfe zu finden in Hinsicht auf meine Problematik...

Ich wurde am Montag mit dem Auto rausgezogen "Routinekontrolle"

Erst ham sie mir in die Augen geleuchtet und germekt, dass da was nicht so ganz in Ordnung ist...klar sieht man einem Kiffer an...bin auch schon seit 3 Jahren relativ gut dabei -> 0,5-1g/Tag, fast täglich...danach dann Urintest, schön blöd, dass ich das im endeffekt nicht verweigert habe, wahrscheinlich aus der Nervosität heraus, denn ich hatte in der Vergangenheit NIE etwas mit der Polente am Hut...
Positiv auf E's, speed und THC gewesen...
danach wollten sie mein Auto durchsuchen und haben gesagt, falls sie etwas dabei haben, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt es zu sagen, um ein bischen "milder" davon zu kommen. Ich also unter den Sitz gegriffen 14Gramm Gras und 1Gramm Speed (eig nur fürs wochenende gedacht, konsumiere es nur 1-2 mal/Monat) hervorgeholt und abgegeben.

Anschließend haben sie mich dann mit aufs Revier genommen und nochmal komplett gefilzt.

Jetzt meine eigentliche Frage: Was erwartet mich speziell in der Hinsicht auf den Besitz? Wie sollte ich am besten Handeln?

Habe danach unverzüglich aufgehört zu kiffen, da ich mir das Problem ja schließlich auch nicht wegkiffen kann/könnte...

Habt ihr selber so eine Erfahrung gemacht oder aus Erzählungen von ähnlichen Geschichten gehört? Brauche dringend Hilfe!


Bedanke mich vielmals im Vorraus.
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob man hier "Fremdwerbung" machen darf, es gibt ein Forum namens "Verkehrsportal", da findest du einige solche Fälle und Forenbetreiber, die meiner Meinung nach ziemlich viel Ahnung davon haben.

Grundsätzlich gehe ich bei deinem genannten Besitz von ner Geldstrafe aus, bei Mischkonsum siehts sehr schlecht mit der Fahrerlaubnis aus.

Wirst wohl um eine mpu nicht herumkommen.

Echt scheisse, wenn man nicht nur seine Pflichten, sondern auch seine Rechte gegenüber der Polizei kennt, kommt man aus sowas durchaus glimpflich raus, hilft dir jetzt aber auch nicht weiter.

Beileid!
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OuttaSpace
Anfänger


Anmeldungsdatum: 12.12.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, auf den Entzug und die MPU hab ich mich schon eingestellt..., was das andere betrifft, hoffe ich bei der Menge nicht auf sonstige Straßen, ausser das liebe Geld...

P.S.: Komme aus S-H
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silent addiction
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 10.11.2012
Beiträge: 1776

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Helfen in dem Sinne kann ich Dir nicht. Aber wenn es Dein erstes Mal war, wirst Du mit einer Geldstrafe davon kommen. Trotzdem finde ich es unverantwortlich in diesem Zustand Auto zu fahren. Ich meine, was wäre, wenn es noch schlimmer gekommen wäre und Du einen Unfall gebaut hättest und dabei Andere auf dem Gewissen hättest. Könntest Du damit leben? Nein? Warum ist Dir das dann vorher nicht bewusst gewesen?
Also wie gesagt beim ersten Mal kommt eine Geldstrafe und evtl. noch Sozialstunden oder Bewährungsstarfe hinzu.
Ansonsten lasse es auf Dich zukommen, schliesslich bist Du ja selbst daran Schuld...Du...Du...man fährt nicht unter Drogeneinfluss! Wink
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bin grad zu faul zum googeln (aber seitenweise Kommentare hier ablassen geht trotzdem, seltsam), schau doch mal nach, wie es in SH mit der Eigenbedarfsgrenze aussieht. Wenns damit noch durchgeht, ist es ja noch "ok".

Wenn allerdings die Menge ausreichen sollte, um dir noch einen wegen Handel draufzudrücken...

Ich denke, hier sind viele Leute im Forum, die meist nur aus eigenen Erfahrungswerten (oder aus dem Freundeskreis) sprechen können.

Bei dir ist es ja schon ziemlich ernst, weil es da demnächst um Strafmass und Ähnliches geht.

Und ich denke, jemanden, der dir kompetent sagen kann, wie du am Besten weiterverfahren solltest, findest du in o.g. Forum.

Aber warte mal ab, vielleicht gibts ja auch hier nen Experten, der sich mal zu Wort meldet. Hab mich mit der Thematik auch intensiv befasst, allerdings nur aus eigenem Interesse und nicht, weil ich selber gefährdet war, also gibts von mir auch nur "gefährliches Halbwissen"..

Liebe Grüße
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Mr. Haze
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

habe ja schon gelesen, dass dir bereits bewusst ist, dass dein Führerschein erst mal weg ist..also hake ich mal das Thema ab.

Ich bin mir nicht sicher, wie der STA in deinem Fall entscheiden wird..wurde in der Anzeige auch explizit festgehalten, dass du die Drogen freiwillig und komplett herausgerückt hast? Das ist ein wichtiger Punkt, damit die STA da milde handeln könnte. Ich denke aber nicht, dass du mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kannst. Dafür ist die Menge zu hoch.

Was zu deinem Gunsten sprechen könnte, ist die Tatsache, dass in SH (ich nehme doch mal an, dass damit SchleswigHolstein gemeint ist?) ein eher liberales Klima vorzuherrschen scheint. fast jeder (älterer) Kiffer kennt schliesslich den Neskovic aus Lübeck, der den Kampf für das Recht auf rausch bis zum BVG durchgefochten hat.

Ich bin aber auch leider zu weit weg von SH und kenne die aktuelle Lage nicht. In meinen Augen kannst du doch erst mal gar nichts tun, ausser zu warten? Aber um sicher zu gehen, würde ich auch mal in Foren fragen, wo sich Juristen aufhalten.

Wichtig wäre es, dass du auf keinen fall den Anschein geweckt haben darfst, dass die Drogen NICHT für den Eigenverbrauch bestimmt waren..dann sähe die Sache plötzlich komplett anders aus..und das ist, soweit ich weiss, nicht nur von der Menge abhängig.

Ich hoffe für dich auch auf Milde und Nachsicht. (Wenn ich mich nicht irre, war die Toleranzgrenze bei euch früher schon mal sehr viel höher als anderswo..ich weiss, dass wir damals gewitzelt haben, dorthin zu ziehen, wegen der Mindestmenge..aber frag mich nicht, wann das war und wieviel...)
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OuttaSpace
Anfänger


Anmeldungsdatum: 12.12.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten...Smile

Bin ja nur indirekt unter Drogeneinfluss gefahren...Sonntag 21.00 letzten geraucht...klar ist das unverantwortlich keine Frage, aber was soll ich machen? Für die bin ich jetzt ein schwarzes Schaaf der Gesellschaft, leider..., aber es gibt ja noch alternativen, die nicht nachgewiesen werden können... Ich habe auch, ausser dem kiffen, nie dazu geneigt, etwas zu übertreiben oder das Verlangen gehabt etwas unbedingt zu brauchen...

Die Kunst ist es die "GIER" nach etwas zu unterbinden Wink

Ja mit S-H ist Schleswig-Holstein gemeint, damals war die Grenze bei 30Gramm - Geringe Menge...jetzt ist sie ja wieder bei 6, wie in fast allen Bundesländern auch.

Zu den 14g. waren in 2 kleine Tüten, die vollgestopft waren.
Klar für den Eigengebrauch.


Abwarten und Tee trinken, was bleibt mir anderes übrig? Werde euch auf jeden Fall auf dem laufenende halten.

Wäre um weitere evtl. Sichtverändernde Antworten dankbar...

Danke an alle, die sich bisher dazu geäußert haben! Smile
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mesut76
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.03.2012
Beiträge: 1238

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist den Führerschein auf alle Fälle los, es sei denn es geschieht ein Wunder. Wegen den Drogenbesitz wird nicht viel passieren, wenn es dein "erstes" mal ist. Aber wegen der Fleppe sieht's Mies aus, geh davon aus daß du ne Mpu machen muss und mindestens 6 Monate Sperre bekommst.
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Warrior
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

@Outtaspace:

Zitat:
Bin ja nur indirekt unter Drogeneinfluss gefahren...Sonntag 21.00 letzten geraucht


hast du schon Ergebnisse von deinem Urintest erhalten?

wenn der Wert des aktiven THC unter 1,0 ng liegt und der Abbauwert auch nicht sonderlich hoch ist, gibts vielleicht noch Hoffnung.

Hat der Test denn auf andere Drogen angeschlagen? Sorry, falls du`s schon geschrieben hast, hab vor meiner Antwort den Eingangspost nicht nochmal gelesen.
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OuttaSpace
Anfänger


Anmeldungsdatum: 12.12.2012
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ergebniss des Urintest war positiv auf Speed, XTC und THC, den Wert im Blut erfahre ich wohl in 4-6 Wochen, wenn ich das richtig verstanden habe...bis dahin, darf ich noch !NÜCHTERN! fahren.

Werd den ganzen Kram nun erstmal lassen und wenn dann 2 Tage danach kein Auto mehr fahren!

Na bei meinem Konsumverhalten was ich hatte, relativ unwahrscheinlich...

Hatte vor 2,5 Jahren mal aus Jux und dollerei nen Monat aufgehört, dann wars erst ausm Urin wieder raus, nach 3 Wochen, war der Balken noch ganz leicht zu sehen.


Bleibt abzuwarten & das Beste zu hoffen!
Werde mein Leben an dieser Erfahrung jetzt nicht "abschreiben", wie es andere evtl. gemacht hätten..kenne da so einige, die trotz so einer Geschichte trotzdem fleißig weiterbuffen...
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast dir deine Frage ja schon mehr oder weniger selbst beantwortet.
Arrow Führerschein weg
Arrow MPU musst du machen
Arrow falls keine Vorstrafe wirst du nur Geld zahlen müssen
Arrow bei der Menge wirst du auf keinen Fall wegen Handel verurteilt

PS: Selbst wenn du einen Urintest verweigert hättest, wäre dein Konsum mit einem Bluttest rausgekommen...
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2012 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

@Sienna,

ist es aber denn nicht so , dass, wenn man man den Urintest verweigert, die Blutkontrolle nur bei mehr oder weniger stichhaltigen Beweisen erfolgen kann?
Habe mal gehört, dass die Blutuntersuchung nur unter richterlicher oder staatsanwältlicher Absegnung erfolgen kann und sich die Polizei sowas 2x überlegt, weil bei negativem Befund eine Anzeige wegen Körperverletzung erfolgen kann?

Sorry für das dreimalige "erfolgen kann", krieg gerade schlecht abwechslungsreiche Sätze auf die Reihe...
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Warrior,
"Stichhaltige Beweise" sind sehr sehr schnell gefunden. Eigentlich darf die Polizei Tests erst bei einem Anfangsverdacht durchführen. Aber dieser Anfangsverdacht kann an den Haaren herbeigezogen sein, wie sie es nur wollen. Manchmal ist es schon verdächtig genug, wenn ein paar Jugendliche im Auto sitzen und laut Musik hören. Dann wird mal eben in die Augen geleuchtet und zack haben wir einen offiziellen Verdacht.
Für eine Blutkontrolle reicht allein die Verweigerung des Urintests. Das ist für die Beweis genung. Wenn man nichts zu verbergen hat, kann man ja einem Urintest zustimmen. Deren Argumentation.
Außerdem haben sie ihm ja in die Augen geleuchtet. Reicht locker aus. Die Polizei sitzt da alle Male am längeren Hebel, selbst wenn es zu einer Anzeige wegen Körperverletzung bei negativem Bluttest käme, wird der Bluttest eben mit irgendeinem Anfangsverdacht legitimiert. Um sie wirklich anzeigen zu können, müsste ihnen erstmal ein inkorrektes Handeln vorgeworfen werden. Und das ist hier nicht der Fall.

Wenn man aber nicht akut unter Drogeneinfluss steht, sollte man unbedingt auf einen Bluttest bestehen! Im Blut sind die einzelnen Substanzen am kürzesten nachweisbar, und es ist wirklich so, dass die Polizei es sich zweimal überlegt, wenn sie keine direkten Auffälligkeiten bei der Person feststellen können (Augen, Fahrweise, Verhalten). Der Bluttest ist nämlich recht kostspielig und bei negativem Ergebnis muss das die Polizei zahlen.
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Mr. Haze
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sienna hat Folgendes geschrieben:

Arrow falls keine Vorstrafe wirst du nur Geld zahlen müssen
Arrow bei der Menge wirst du auf keinen Fall wegen Handel verurteilt


ich will OuttaSpace jetzt keine Angst einjagen, und die beiden Punkte sind zwar durchaus allgemeine Erfahrungswerte, aber das BTMG gibt das so nicht her.

§ 29 Absatz.1
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

heisst, wenn man ganz viel Pech hat und auf ein Gericht trifft, das eine harte Linie fährt, muss nicht immer bloss eine Geldstrafe rauskommen. Ebenso wird im Absatz 1 strenggenommen nicht zwischen Erwerb und Handel unterschieden!

erst absatz3 trifft dazu eine Aussage:

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.

Handel kann also nicht mit einer Strafe unter 1 jahr bestraft werden.

Interessant dürfte für OuttaSpace die Absätze zur Strafmilderung sein:
Also die Absätze 4 und 5

4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

Der Spielraum des Richter ist also immer noch eine Strafe bis zu einem jahr oder eine geldstrafe, selbst unter Berücksichtigung von strafmildernden Umständen.

'nur geld zahlen MÜSSEN' und 'auf keinen Fall wegen handel verurteilt' sind zwei gängige Irrtümer im Zusammenhang mit dem BTMG. Da ist man auf das wohlwollen der Justiz angewiesen.

Ist zwar jetzt klugscheisserei, aber mir sehr wichtig, immer wieder darauf aufmerksam zu machen. Wenn es nicht so kommt wie man glaubt, hat man keine Handhabe oder kein Recht, sich darauf zu berufen!

Zur Beruhigung der Nerven für OuttaSpace: in 99% ist es wohl so, wie Sienna schreibt, sei also unbesorgt. Und kommt es doch anders, bräuchtest du anwaltliche Hilfe und müsstest auf Unverhältnismässigkeit der Strafe plädieren. Und hättest bei Cannabis gute Aussichten, damit durchzukommen. Schon deshalb werden nur die wenigsten gerichte das BTMG im Zusammenhang mit cannabis in seinem Wortlaut und mit voller Härte auslegen.
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Mr. Haze
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

nachtrag:

"bei dieser Menge wirst du auf keinen Fall.."

Handel wird nicht an der Menge festgemacht. Diesen Irrtum haben auch schon einige begangen. Es gibt (bewusst) keinerlei Zusammenhang zwischen Menge und handel in der Rechtsprechung.

Wenn man den Anschein eines gewerbsmässigen handels erweckt, reichen auch ein paar Gramm bereits schon aus!

Nur damit hier bloss keiner denkt, er könne kleine Mengen verticken und wäre damit aus dem Schneider.
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