Auto gefahren und voll am "Ende"...

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Sienna
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 06:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Haze hat Folgendes geschrieben:
nachtrag:

"bei dieser Menge wirst du auf keinen Fall.."

Handel wird nicht an der Menge festgemacht. Diesen Irrtum haben auch schon einige begangen. Es gibt (bewusst) keinerlei Zusammenhang zwischen Menge und handel in der Rechtsprechung.

Wenn man den Anschein eines gewerbsmässigen handels erweckt, reichen auch ein paar Gramm bereits schon aus!

Nur damit hier bloss keiner denkt, er könne kleine Mengen verticken und wäre damit aus dem Schneider.

Ja im Prinzip stimmt das, allerdings hätte man ihn dann a) bei einem Geschäft "auf frischer Tat" erwischen müssen oder b) hätte eine Person ihn des Handels beschuldigen müssen. Wer "einfach nur so" eine geringe Menge (hier greift die Unterscheidung zwischen geringer Menge und nicht geringer Menge, bei letzterer kann einem erst Handel vorgeworfen werden) mit sich führt, wird nur wegen Besitz angeklagt. Es sei denn, die Person hat außerdem noch eine Feinwaage und Tütchen dabei. Arrow Es hängt schon von der Menge ab, außer siehe a) und b). Allerdings wird wohl keiner in den Knast geraten, weil er 1 Gramm Gras verkauft hat und dabei erwischt wurde. Aus Sicht eines Dealers würde es sich auch überhaupt nicht lohnen, kleine Mengen zu verkaufen...Keiner verkauft nur ein Gramm. Es würde eine Hausdurchsuchung gemacht werden und falls was gefunden wird, greift wieder das Prinzip der Menge.
Und übrigens wird die die (nicht) geringe Menge anhand der Wirkstoffkonzentration festgemacht. Beispiel: Person A wird mit 100 Gramm Amphetamin erwischt. Die Analyse ergibt jedoch, dass der Amphetamingehalt lediglich 5 Prozent beträgt --> 5 Gramm reine Amphetaminbase. Das fällt noch unter geringe Menge. Person A dürfte daher (wenn sie es geschickt anstellt!) nur wegen Besitz angeklagt werden.

Mr. Haze hat Folgendes geschrieben:
heisst, wenn man ganz viel Pech hat und auf ein Gericht trifft, das eine harte Linie fährt, muss nicht immer bloss eine Geldstrafe rauskommen. Ebenso wird im Absatz 1 strenggenommen nicht zwischen Erwerb und Handel unterschieden!

Niemand, wirklich niemand, wird wegen 14 Gramm Gras ohne Vorstrafen in Deutschland in den Knast gehen. Nicht mal im tiefsten Bayern. Wink
Such mir einen Fall raus wo das passiert ist! Es kommt wie gesagt höchstens bei einer nicht geringen Menge zu einer Freiheitsstrafe. Manchmal kommt es nicht mal zu einem Verfahren, wenn es sich nur um 1 Gramm oder so handelt.

Mr. Haze hat Folgendes geschrieben:
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig handelt,
durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet.

Handel kann also nicht mit einer Strafe unter 1 jahr bestraft werden.

Natürlich kann Handel auch mit einer Strafe unter einem Jahr bestraft werden, nur eben in besonders schweren Fällen nicht.
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Frau.LORKE
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 16.08.2012
Beiträge: 646

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Confused

Wenn nur das Speed nicht wäre..

Lappen is wohl weg.

Sollte es zur Verhandlung kommen,kann ich dir sagen..

..für Vergewaltigung bekommen W.XA ein halbes Jahr auf Bewährung.

..Für uneidliche Falschaussage bekam ich 2Jahre auf Bewährung.

Also liegst irgendwo dazwischen.

Das teuerste is der Anwalt,der mit Staatsanwalt und Richter am Freitag Doppelkopp spielt.

Nach meinen Erfahrungen nehme ich mir für sowas keinen Anwalt mehr.

In Knast kommst dafür nicht.

Gruß

Arrow
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Warrior
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal an Sienna (und auch die Anderen, die das hier lesen):

Habe das auf yt gefunden. Ihr könnts euch ja mal ansehen und schreiben, wie vertrauenswürdig ihr das findet. Ich kenne mich leider nicht gut genug aus, um mir ein Urteil zu bilden.

http://www.youtube.com/watch?v=urXILErMDNQ
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Mr. Haze
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sienna hat Folgendes geschrieben:
Allerdings wird wohl keiner in den Knast geraten, weil er 1 Gramm Gras verkauft hat und dabei erwischt wurde. Aus Sicht eines Dealers würde es sich auch überhaupt nicht lohnen, kleine Mengen zu verkaufen...Keiner verkauft nur ein Gramm. Es würde eine Hausdurchsuchung gemacht werden und falls was gefunden wird, greift wieder das Prinzip der Menge.


Du wirst wie gesagt keinen einzigen Paragraphen finden, der auf die Menge eingeht. Das Gericht wird es wohl mitberücksichtigen, aber prinzipiell ist die Menge selbst erst mal irrelevant. Ich habe übrigens schon selbst erlebt, dass der (Strassen-)Dealer selbst erst mal gar nichts dabei hat und das Gras auf Anfrage irgendwo her holt..wird er dabei erwischt, spielt es trotzdem kaum eine nennenswerte Rolle, dass es nur ein paar Gramm war.

Zitat:

Und übrigens wird die die (nicht) geringe Menge anhand der Wirkstoffkonzentration festgemacht. Beispiel: Person A wird mit 100 Gramm Amphetamin erwischt. Die Analyse ergibt jedoch, dass der Amphetamingehalt lediglich 5 Prozent beträgt --> 5 Gramm reine Amphetaminbase. Das fällt noch unter geringe Menge. Person A dürfte daher (wenn sie es geschickt anstellt!) nur wegen Besitz angeklagt werden.


nicht so ganz. 5 Gramm Gras heisst nicht 5Gr. reines THC. du musst da unterscheiden zwischen 'geringe Menge' welches als Bruttogewicht anzusehen ist und die endet bei max. brutto x Gr. Gras und die 'nicht geringe Menge' welches richtigerweise auf netto wirkstoff basiert, und bei y Gr. THC. Da fängt die 'nicht-geringe Menge an. Die Nicht geringe Menge ist relevant für die besondere Schwere (also Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr). Die geringe Menge ist relevant für die Einstellung des Verfahrens..nur um hier mal exakt zu sein.

Zitat:

Niemand, wirklich niemand, wird wegen 14 Gramm Gras ohne Vorstrafen in Deutschland in den Knast gehen. Nicht mal im tiefsten Bayern.


Eine Bewährungsstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe...nicht in den Knast gehen ist nicht gleich zu setzen mit Geldstrafe.

Zitat:

Natürlich kann Handel auch mit einer Strafe unter einem Jahr bestraft werden, nur eben in besonders schweren Fällen nicht.


Steht ja auch so im zitierten Paragraphen. 'besonders schwer' ist aber bereits gewerbsmässiges Handeln.

Abschliessend: es gibt einen Unterschied zwischen Rechtslage und gängige Rechtsprechung..da reden wir wohl aneinander vorbei. Was die gängige Rechtsprechung angeht, bin ich fast komplett bei dir. was die Rechtslage angeht, bleibe ich bei meinen Aussagen. Will sagen, die gängige Rechtssprechung kann sich auchjederzeit ändern, ohne dass Gesetze verschärft werden müssen.

Aber lass uns mit dieser unsinnigen Diskussion nicht weiter den OP verwirren Wink

viele Grüße
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Mr. Haze
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Warrior hat Folgendes geschrieben:

Habe das auf yt gefunden. Ihr könnts euch ja mal ansehen und schreiben, wie vertrauenswürdig ihr das findet. Ich kenne mich leider nicht gut genug aus, um mir ein Urteil zu bilden.


Vieles ist (denke ich) richtig. Bei einigen Aussagen zum Schluss hin habe ich so meine Zweifel.

Richtig ist, dass ein Polizist/Zollbeamter dich nicht so ohne weiteres durchsuchen darf und bei der Strafanzeige muss er auch mitvermerken und beweisen(!), welcher Anfangsverdacht zugrundelag.

Gehst du einfach so auf der Strasse spazieren, darf er nicht ohne Anfangsverdacht in deine tasche reinschauen. Selbst wenn er dann dort Drogen findet, hätte er einen Fehler gemacht und man kann dem Verfahren recht gelassen entgegensehen. ein Anfangsverdacht wäre bspw., wenn du aus einem Haus rauskommt, das gerade observiert wird wegen Verdacht auf Drogenhandel und eine Tasche dabei hast.

Verkehrskontrollen sind da schon komplizierter, und ich bin mir nicht sicher, ob alle Aussagen im ytvideo so stimmen..da müsste man wohl Juristen fragen, und ich denke fast, wenn du 2 fragst, kriegst du 3 meinungen dazu..

Was auf jeden Fall absolut richtig ist: Die STA ist Herr des Verfahrens und nicht die Polizei. die Polizei hat sich also auch gegenüber der STA zu rechtfertigen, wenn es zu einem Strafverfahrensantrag (k.a. wie da die korrekte juristische Bezeichnung ist..meist sage/schreibe ich Anzeige, obwohl das nicht korrekt ist) kommt.

greets
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Mr. Haze
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2012 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss mich leider doch korrigieren. nachdem ich nach dem Abendessen in Ruhe das ytvideo nochmal angehört habe, glaube ich nicht mehr unbedingt, dass der Sprecher wirklich weiss, wovon er rede.

grund: die Aussagen in der Mitte zur beziehung zwischen Polizei und STA. Es mach den Eindruck, als ob der Sprecher die STA in der Justiz (Judikative) ansiedelt und das ist absolut falsch!

Die STA ist in D Teil der Exekutive wie auch die Polizei. Der satz "Man darf ja nicht vergessen, die Polizei und die Justiz sind ja getrennt" im Zusammenhang mit dem was er vorher und nachher sagt, ist Quatsch. Im sinne von gewaltenteilung sind Polizei und STA an gleicher Stelle angesiedelt und gehören zur gleichen Gewalt, der Exekutive. Polizei und STA sind getrennt von den Gerichten..müsste es strenggenommen heissen.

deswegen würde ich die Aussagen da etwas mit Vorsicht geniessen,auch wenn einiges richtig ist.

cya
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 14. Dez 2012 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Haze hat Folgendes geschrieben:

Du wirst wie gesagt keinen einzigen Paragraphen finden, der auf die Menge eingeht. Das Gericht wird es wohl mitberücksichtigen, aber prinzipiell ist die Menge selbst erst mal irrelevant. Ich habe übrigens schon selbst erlebt, dass der (Strassen-)Dealer selbst erst mal gar nichts dabei hat und das Gras auf Anfrage irgendwo her holt..wird er dabei erwischt, spielt es trotzdem kaum eine nennenswerte Rolle, dass es nur ein paar Gramm war.

Die Menge spielt die bedeutende Rolle bei BTM. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ich ein Gramm oder ein Kilo Gras besitze! Die Werte für eine geringe Menge sind je nach Bundesland festgelegt. Der Mengenbegriff kommt im BTMG vor. Siehe Paragraph 29 "Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."
Hier geht es ganz deutlich um die Menge. Die Menge unterscheidet auch, ob jemand wegen Handel verurteilt werden kann oder nicht. Ist doch klar, dass niemand ein Kilo zum Eigenverbrauch besitzt!
Mr. Haze hat Folgendes geschrieben:
nicht so ganz. 5 Gramm Gras heisst nicht 5Gr. reines THC. du musst da unterscheiden zwischen 'geringe Menge' welches als Bruttogewicht anzusehen ist und die endet bei max. brutto x Gr. Gras und die 'nicht geringe Menge' welches richtigerweise auf netto wirkstoff basiert, und bei y Gr. THC.

Es gibt Obergrenzen, bis zu welcher Menge man von einer geringen Menge spricht, ja. Aber was, wenn die gefundene Menge darüber liegt und trotzdem vom Wirkstoffgehalt unterhalb der Grenze für eine nicht geringe Menge? Das lässt sich nur anhand der Wirkstoffkonzentration feststellen. Ist mir schon klar, dass 5 Gramm Gras nicht 5 Gramm reines THC enthalten. Eine nicht geringe Menge beginnt laut Bundesgerichtshof ab 7,5 g reinem THC. Dazwischen bezeichnet man die Menge als normale Menge.
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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 14. Dez 2012 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was man noch dazu sagen könnte, rechne noch mit einer Hausdurchsuchung. Also bei allen die ich kenne denen ähnliches passiert ist kam noch ne Hausdurchsuchung dazu. Also in BW gehört das dazu. Nur zur Info,dass du dich eventuell drauf vorbereitest und deine Räumlichkeiten immer sauber hältst und raukopien oder Tauschbörsen von deinem Laptop verbannst. Ist letztens ner Freundin passiert und zwar 2 mal innerhalb von 5 Tagen. Das erste mal gleich beim Fund von btm und das zweite mal wars dann die drogenfahndung. Aber das ist vom Bundesland abhängig. Sollte nur ein Tipp sein, dass es dazu noch kommen kann.
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Nexus23
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Anmeldungsdatum: 03.10.2012
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 20. Dez 2012 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, kann dir genau sagen was passiert! Für den Verkehrsdelikt wird es ein Busgeld zwischen 400-700 Euro geben! (Fahren unter BTM, Besitz, Trunkenheitsfahrt) Dann bekommst ca. 10 Monate Fahrverboot. Führerschein ist weg, MPU musst machen um den Lappen wieder zu bekommen! 5 Punkte in Flensburg kommen noch dazu, das müsste es gewesen sein. Hab das selbe schon hinter mir und auch viele meiner Kumpels.

mfg,Nexus
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Nexus23
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Anmeldungsdatum: 03.10.2012
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 20. Dez 2012 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Edit:

Hausdurchsuchung wird es nicht geben! Jedenfalls war das bei uns allen nicht der Fall! Wenn dich jemand bei der Polizei anzeigt und sagt du würdest mit Drogen handeln steht gleich ein 5 Köpfiges Spezial grüne Schlümpfe Team bei dir zuhause. Aber in deinem Fall wird es zu keiner Durchsuchung kommen.
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dude
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Anmeldungsdatum: 08.12.2012
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 24. Dez 2012 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

ich weis nich was die anderen hier geschrieben haben ,hab eh schon den Hals gestrichen, ich weis nur ein alter bekannter hat zwei Menschen umgefahren den rest erspar ich dir ,ich will nur sagen egal ob alk o speed ka das sollte man nicht...
ach ja der andere hat das selbe mit sich auf nem Motorrad gemacht auf Hero und ist verkrüpelt... viel Glück!
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eisoersch
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.01.2013
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 8. Jan 2013 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nexus23 hat Folgendes geschrieben:
Für den Verkehrsdelikt wird es ein Busgeld zwischen 400-700 Euro geben! (Fahren unter BTM, Besitz, Trunkenheitsfahrt) Dann bekommst ca. 10 Monate Fahrverboot. Führerschein ist weg, MPU musst machen um den Lappen wieder zu bekommen! 5 Punkte in Flensburg kommen noch dazu, das müsste es gewesen sein.
mfg,Nexus

Kann man so nicht stehen lassen...
Bußgeld: ja, wird in etwa so hinkommen (abhängig von deinem Einkommen, daraus berechnet sich der Tagesatz und dann die Anzahl der Tagessätze)
Fahrverbot: auch da denke ich, ist der Zeitraum ungefähr der, der beschrieben wurde
Führerschein. weg is er...
MPU: ja, auf jeden Fall! Wichtig! Fang schon mal jetzt (!) damit an, bei einer anerkannten Stelle(!) einen Abstinenzvertrag über Drogenscreenings abzuschließen! Faustregel: Mindestens 6 Monate = 4 Urinkontrollen, oder, wie in deinem Fall, eher 12 Monate = 6 Uk's.
Wie ich darauf komme, dass du ein Jahr Abstinenz wirst nachweisen müssen?! Da du mit chem. Drogen erwischt wurdest und diese als "harte" Drogen kategorisiert sind/werden, ist eher von einem Abstinenzzeitraum von 1 Jahr auszugehen.
Jede Uk kostest ca. 100€. OHNE Nachweis der ANERKANNTEN und KORREKTEN Durchführung der Uk's bei einem ZERTIFIZIERTEN und AKKREDITIERTEN Labor (nach DIN ISO EN 17025) wirst du in JEDEM Falle bei einer MPU NEGATIV begutachtet werden! Schlicht und einfach deswegen, weil du nicht in der geforderten Güte die Nachweise über die Drogenabstinenz beibringen kannst!

5 Punkte: Nee... Es handelt sich bei dir in diesem Fall um eine NEU - und keine WIEDERerteilung des Führerscheins. Bei einer Neuerteilung ist dein Punktekonto bei 0!
Es empfiehlt sich, eine seriöse(!) MPU- Vorbereitung zu durchlaufen, damit du beim 1. Mal dann auch sehr hohe Wahrscheinlichkeit hast, positiv begutachtet zu werden. Seriös heißt NICHT, irgendwo "Schauspielunterricht" für die MPU zu nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies in die Hose geht, ist eher hoch mit der Folge: Kohle für MPU weg (ca. 500€), Verwaltungsgebühren mit allem zig und zag weg (ca. 250€), weitere Uk's für ein halbes Jahr (4 x à 100€), nochmals MPU Kosten (wieder 500€) sowie Verwaltungsgebühren (wieder 250€).
Aber schuld sind ja nur die anderen... Mad
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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 8. Jan 2013 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

@ Nexus 23 Also ich hatte schon ne Hausdurchsuchung wegen weniger. Begründung des Amtsrichter: Es sollte geklärt werden ob sich die Behauptung von mir als wahr entspricht oder ob ich Umgang mit Drogen habe.

Es war so. Ich war auf ner Party. Da haben sich 3-4 Leute auf der Box einige Linien gemacht und konsumiert. Ich bin dann mit ner Freundin zu den Boxen. Aber nicht um auch was zu konsumieren. Da seh ich das noch Reste auf der Box waren. Ich nehm eine Paperpackung und hab alles zusammengekratzt. Das war aber nicht weil ich es nehmen wollte sondern ich wollte schauen was es ist.
Dann kommt der Sicherheitsdienst und sieht genau das. Also haben die gedacht ich lege gerade eine linie. Die nehmen mich raus und erteilen mir Hausverbot und ich solle gehen. Das wollte ich nicht und die meinten dann rufen die die Polizei. Darauf sagte ich: Von mir aus...Hab ja nix getan und wollte auch mein Recht in Gebrauch nehmen. Polizei kam und glaubten mir nicht. Sie nahmen mich auf die Wache. Es kam zu keinen Abstrich an der Box nur der Security Mensch meinte es wäre bestimmt Kokain. Irgendwann konnte ich wieder gehen. Die haben keinen Drogentest gemacht.
Und plötzlich nach 4 Monaten kam eine HAUSDURCHSUCHUNG! Wahnsinn, oder?
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 9. Jan 2013 02:49    Titel: Antworten mit Zitat

@sabotage: Das ist wirklich sehr krass. Da fragt man sich doch wirklich, wo da der Sinn ist. Ich kenne einige Leute, die mit erheblich größeren Mengen erwischt wurden und nicht mit einer Hausdurchsuchung rechnen mussten. In welchem Bundesland lebst du? Ich glaube, in so einem Fall ist es immer besser, der Security Folge zu leisten. Ich wurde auch mal auf einer Party mit Amphetamin von der Security erwischt, musste ihnen mein restliches Zeug (0,1 g vielleicht) abgeben und gut war.

@eisoersch: Wow, da kennt sich aber einer aus. Am eigenen Leib erlebt oder arbeitest du in einer anerkannten (!) MPU-Stelle? Stimmt es eigentlich, dass einen der Verkehrspsychologe gezielt Fangfragen stellt bzw. mehrmals die gleiche Frage nur anders formuliert, und wenn man kleine Abweichungen in der Antwort hat, man dann direkt durchfällt? Wurde mir damals jedenfalls so erzählt.
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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 9. Jan 2013 04:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich komm aus BW.

Und zu deiner Frage mit der MPU ob die da Fangfragen stellen. JA! Ziel eines Psychologen bei der MPU ist es ja herauszufinden ob du wirklich nicht mehr konsumierst, d.H. er fragt dich aus. Da du schon die konzentrationstest gemacht hast bist du auch schon ziemlich geistig angeschlagen und wenn du lügst bekommt er das raus. Dann will er auch hören das du dich mit der Sache auseinandergesetzt hast und möchte auch Lösungsvorschläge von DIR hören. Aber er fragt dich nicht direkt danach. Und wenn du z.B. sagst das du nie wieder Drogen nimmst weil die Sache dir hiermit reicht und nix weiter von dir kommt bist du auch durchgefallen.
Ich hab die MPU letztes Jahr machen dürfen, hab SIe aber bestanden! Ohne Vorbereitung oder so nen Scheiß. Kostet nur viel Geld.Man muss nur wissen auf was es ankommt und das erfährst du bei einer Vorbereitung auf die MPU nicht wirklich. So haben es meine Freunde gesagt die so nen Kurs besucht haben und durchgefallen sind.
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