Womit muss ich rechnen?

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xaiin
Anfänger


Anmeldungsdatum: 15.10.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 8. Jan 2013 16:35    Titel: Womit muss ich rechnen? Antworten mit Zitat

Hallo.

Habe vor einigen Tagen post von der Polizei bekommen eine einladung als Zeuge.
Vorwurf: Illigaler Handel mit Cannabis und Extasy
Tatzeit: waren ca 4 monate
so nun da ich nicht mehr in der Stadt wohne wo ich den brief bekommen habe sondern nur dort war weil ich Urlaub hatte halt bei der Polizei angerufen und sollte mich gestern dann dort Telefonisch melden.
Vorgeschichte: Musste meinen Führerschein abgeben für einen Monat und eine Nachschulung machen weil ich bekifft auto gefahren bin und vom Zoll gefickt wurde, das gehört aber nicht mit dazu. Führerschein bekomme ich nächste woche wieder.

So am Telefon hat der Herr mir gesagt er müsse mich von der Staatsanwaltschaft befragen hat mich am telefon belehrt und hätte die aussage auch verweigern können.
Hat mich gefragt ob ich etwas über person xyz weiß. Und habe dann halt über ihn ausgepackt weil der typ mich dermaßen abfuckt und er sowieso noch auf die Schnauze kriegt. Habe gesagt er hätte mir mal ein tenner mit 1,2g verkauft. Und ist durch die ganze stadt auch für nur ein 5'er gefahren. Habe aber sonst keine weitern namen genannt. Wurde dann gefragt ob ich mal etwas von einer andern Person name xxyz gekauft hätte, habe ich nein gesagt ich habe immer nur mit dem gekifft hab ich aber nicht zu dem Cop gesagt.
Er meinte die staatsanwaltschaft wird sich jetzt bei mir melden weil ich mal was gekauft habe..

Womit muss ich nun rechnen? Es waren 1,2g und mitte der Sommerferien


Mfg
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Mr. Haze
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 25.10.2012
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 8. Jan 2013 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Du wirst höchstwahrscheinlich ein Schreiben von der STA bekommen, in der drin steht, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde, aber dass du nicht damit rechnen kannst, dass ein nächstes Verfahren ebenfalls eingestellt wird.

Es könnte höchstens Ärger geben wegen Führerschein..aber da fehlen mir die Erfahrungswerte.

greets

btw. Man macht keine Aussage gegen jemand, bei dem man gekauft hat!
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sabotage35
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 8. Jan 2013 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja , man macht wirklich keine Aussage wann, wo und bei wem. Auch wenn er es verdient hat und ein Arsch ist.
Warum? Weil du dich ja selber belastest. Und der andere kann dann auch ne Menge vielleicht über dich aussagen oder was behaupten.
Nie etwas sagen was dich mit einer Straftat in Verbindung bringt. Und der Erwerb von BTM ist eine Straftat. Die wird dann auch an das LA weitergeleitet und du bekommst nochmehr stress mit der FS-Behörde. Niemals Aussagen! Steht im 1X1 der Dealer oder Konsumenten.

Jetzt musst halt mal abwarten was so noch auf dich zukommt. Aber ansonsten bevor du was machst immer einen Anwalt konsultieren.Vor allem bei Dealerei.

Ich hab einen Anwalt den ich seit 20 Jahren habe und immer wenn was ist ruf ich bei Ihm an und er erklärt mir dann die Vorgehensweise. Wir haben schon so ein Vertrauensverhältnis dass er mir schon so viele Sachen nicht in Rechnung gestellt hat. Hat aber nicht jeder so ein Glück.
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Sienna
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 9. Jan 2013 03:03    Titel: Antworten mit Zitat

Schließe mich den anderen an. ! KEINE AUSSAGE MACHEN !
Die Vorladung bei der Polizei ist freiwillig. Einfach nicht hingehen. Alles andere macht die Sache nur noch schlimmer als sie ist. Du kriegst nun eine Anzeige wegen Besitz von BTM, das Verfahren wird aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Was die Sache da mit deinem Ticker angeht, kann es natürlich sein, dass er rausfindet wer gegen ihn ausgesagt hat, und sich an dir rächen will.
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