hausdurchsung

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silent addiction
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 10.11.2012
Beiträge: 1776

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2013 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

mesut76 hat Folgendes geschrieben:
@silent

mit deiner Sperrung wird das noch ein paar Tage dauern, aber die machen das wieder frei, war zumindest bei mir so.

Und die Polizei darf sehr ohne durchsuchungsbefehl durchsuchen, wenn der Verdacht besteht und Grasgeruch sollte dafür ausreichend sein.

Mein Auto haben die auch an Ort und Stelle auseinander genommem, wegen ein paar "Krümelchen"


naja, dann muss ich wohl die tage bis die die sperrung aufgehoben haben, übern anderen proxy schreiben.

achso, das die durchsuchen dürfen, wenn sie gras riechen wusste ich nicht.

und mit deinem auto, das war bestimmt nervig.

gute nacht mesut!
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2013 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo silent,

nicht, dass du noch mehr Probleme bekommst, wenn du hier überall reinschreibst, dass du die mods ver...

Schliesslich ist das hier ein ordentliches und ehrenwertes Haus, da gibbet sowas nicht.
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silent addiction
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 10.11.2012
Beiträge: 1776

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2013 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Warrior hat Folgendes geschrieben:
Hallo silent,

nicht, dass du noch mehr Probleme bekommst, wenn du hier überall reinschreibst, dass du die mods ver...

Schliesslich ist das hier ein ordentliches und ehrenwertes Haus, da gibbet sowas nicht.


ich habe nichts getan, was ich mir vorwerfen könnte...wurde trotzdem gesperrt...habe 5 mails an das sm-team geschickt...was solln die machen?

mich sperren? xD

gute nacht Warrior!
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Mümmelmaus
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 13.12.2012
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 28. Feb 2013 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei darf nach geltendem Recht eine Hausdurchsuchung auch ohne richterliche Anordnung nur dann durchführen, wenn sie Gefahr im Verzug vermutet und davon ausgehen muss, dass eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegen könnte. Also bei Drogen dürfen sie das sicherlich. Wenn allerdings nach einem Jahr nichts kam, dann war der Kosten-Nutzen-Faktor zu gering und es wird nichts mehr kommen. Es sei denn, du hast in diesem Jahr massiv gedealt. Dann könnte einfach die Ermittlung noch laufen. Sonst bist du aber ziemlich sicher aus dem Schneider.
Was draus gelernt?
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 2. März 2013 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

also bei mir hat es nach der hausdurchsuchung mehr als 2 jahre gedauert bis es zur verhandlung kam, ich glaub es war sogar noch länger.

ist aber durchaus von vorteil, wenn man sich in der zwischenzeit nichts weiteres zu schulden kommen lässt.
so kann man dann argumentieren das es einbe einmalige sache war, und man es nicht wieder macht.. bla bla bla.

die justitz ist langsam, aber esgeht äußerst selten etwas verlohren.

ach ja btm delikte können immer der führerscheinstelle gemeldet werden, auch wenn die tat nichts mizt dem straßenverkehr zu tun hatte!
das kann nagative folgen haben
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