Cannabis 5 NG ist das viiel

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lui
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.03.2013
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27. März 2013 20:40    Titel: Cannabis 5 NG ist das viiel Antworten mit Zitat

Mein Kind ist mit Cannabis 5 NG in eine Routine Kontrolle geraten und war das erste mal . Wie lange ist der Führerschein wohl weg
Und wie wird das gerechnet zu Alkohol ist das mehr als 1 Promille
5 NG ist das viel
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Pitz
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 27. März 2013 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi lui

Ich bin da leider nicht der Experte , was die Blutuntersuchung angeht , aber es sollten eigendlich 2 Werte in dem Befund stehen .
1 x active THC Wert und
1 x Abbauprodukt THC COOH

Wenn das der active THC Wert ist , kann man mit einer Sperre rechnen (ca. 1 Jahr ) und einer MPU , wenn es nur Abbauprodukte waren , kann es sein , daß nichts dabei rumkommt . Aber das ist auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich . Es kann auch zu einem Medizinischen Gutachten kommen .
Vieleicht weiss jemand anders mehr darüber (?).

Gruss
Frank
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lui
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.03.2013
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27. März 2013 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Pitz"]Hi lui

Ich bin da leider nicht der Experte , was die Blutuntersuchung angeht , aber es sollten eigendlich 2 Werte in dem Befund stehen .
1 x active THC Wert und
1 x Abbauprodukt THC COOH

Wenn das der active THC Wert ist , kann man mit einer Sperre rechnen (ca. 1 Jahr ) und einer MPU , wenn es nur Abbauprodukte waren , kann es sein , daß nichts dabei rumkommt . Aber das ist auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich . Es kann auch zu einem Medizinischen Gutachten kommen .
Vieleicht weiss jemand anders mehr darüber (?).

Gruss
Frank[/Quote

Habe nachgefragt, es ist der active THC Wert
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Warrior
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 27. März 2013 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

5ng als aktiver Wert? Dann siehts schlecht aus, ne Möglichkeit, da noch rauszukommen, hat man hier bei 1.0 Ng als Höchstwert. Und auch da müssen noch andere Faktoren günstig sein, wo z.B. der passive Wert wichtig wird.

6 Monate-1 Jahr FE-Entzug und in der Zeit ein paar screenings halte ich für realistisch.
Und das ganze Drumherumprogramm, um den Führerschein wiederzubekommen, scheint sehr hart zu sein.
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Happy
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend @ alle,


ich vermute mal, da es sich bei diesem Vergehen um einen Ersttäter handelt, wird höchstens mit einer Geldstrafe zu rechnen sein.
400-500€ sollte man allerdings schon einplanen.

Das der FS eingezogen wird halte ich für unwahrscheinlich, da es sich bei 5nG ja nun auch nicht um eine Menge handelt die wer weiss wie hoch ist.

Evtl. werden ein paar Stunden Verkehrserziehung extra angeordnet.

In diesem Fall wird die STA (abhängig auch vom BL), eine verordnete Geldstrafe lediglich als (Vor)Warnung anordnen.

Dies soll als "Lehre" dienen, das beim nächsten mal(als Wiederholungstäter) die Strafe deutlich saftiger ausfallen wird.

Dann wird der FS definitiv weg sein sowie eine MPU angeordnet.

Wie dem auch sei, ich hoffe du hast Glück und kommst mit nem blauen Auge davon.

Berichte doch mal was dabei rausgekommen ist wenn die Sache durch ist.

Ist sicherlich Informativ.

mfg


Happy
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1-Eyed-Johny
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 19.03.2013
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Ich habe meinen Führerschein verloren, und war Ersttäter, aber ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen Shocked Auf die Aussage einer Person gegen die ich eine Anzeige laufen hatte. Er hat einfach behauptet ich fahre bekifft Auto.

Das Resultat war Führerschein weg. 1 Jahr UK´s (ca. 80 DM pro Stück) + MPU knapp unter oder über 1000DM

Nicht einemal bei Kontrollen aufgefallen Alk. etc.

Es bleibt zu hoffen das der zuständige Staatsanwalt nichts persönliches gegen Kiffer oder Drogenkonsumenten allgemein hat. Das spielt leider in userem System auch eine große Rolle. Mit dem Wert sobald überschritten Mahlen die veralteten Mühlen unserer Gestztgeber.

Ich wünsch viel Glück!

MfG Johny

p.s
Aber an meinem beispiel kann man gut sehen das man nicht mal erwischt werden muss um hier richtig zu Zahlen! Evil or Very Mad
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Happy
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

1-Eyed-Johny hat Folgendes geschrieben:
Hi

Ich habe meinen Führerschein verloren, und war Ersttäter, aber ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen Shocked Auf die Aussage einer Person gegen die ich eine Anzeige laufen hatte. Er hat einfach behauptet ich fahre bekifft Auto.

Das Resultat war Führerschein weg. 1 Jahr UK´s (ca. 80 DM pro Stück) + MPU knapp unter oder über 1000DM

Nicht einemal bei Kontrollen aufgefallen Alk. etc.

Es bleibt zu hoffen das der zuständige Staatsanwalt nichts persönliches gegen Kiffer oder Drogenkonsumenten allgemein hat. Das spielt leider in userem System auch eine große Rolle.



Guten Morgen 1 - Eyed,

eigendlich stand doch dann Aussage gegen Aussage.

Im Zweifel für den Angeklagten. Wurden den keine Blutuntersuchungen gemacht?

Denn wenn du Erststäter warst und auch nichts genommen hattest konntest du doch auch nichts im Blut gehabt haben.

Somit ist der Entzug des FS und die Anordnung der MPU rechtswidrig gewesen.

Hat dein Rechtsbeistand den keine Rechtsmittel eingelegt?


Andererseits haben wir hier in Ort X auch so einen "speziellen" Richter, dessen Tochter von einem alkoholisiertem Autofahrer zum Krüppel gefahren wurde und der seit dem mit aller Härte gegen Alkoholsünder vorgeht.

Will sagen das selbst Ersttäter, die z.b. bei Routinekontrollen mit etwas Alk im Blut erwischt wurden, vor Gericht richtig und vom allerfeinsten einen reingewürgt bekommen.

Dieser Richter geht schon mit dem Ziel in die Verhandlung den Angeklagten(wegen Alk) so richtig schön bluten zu lassen.

Einerseits gut und in Ordnung aber man darf das Gesetz doch nicht als persönliches Racheschwert benutzen. Schon garnicht als Richter.


naja soweit erstmal,
mfg


Happy
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lui
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.03.2013
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

.Heute mußte sie ihren Führerschein abgeben.
Ist denn 5 NG viel so in etwa 1 Promille . Gibt es denn nicht irgendwo eine Tabelle , wo man so was nachschauen kann
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tuutsweet
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 22.05.2012
Beiträge: 929

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

siehe Anwaltskanzlei Dr Patrick Gau.
Vllt koennen dir die Zahlen weiterhelfen, er beschaeftigt sich ausfuehrlich mit dem Thema.
liebe gruesse
stefan
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1-Eyed-Johny
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 19.03.2013
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

@ Happy
Ich habe natürlich eine Blutprobe machen müssen aber in meinem Fall Hat es einfach gereicht das ich überhaupt THC im Blut hatte. Ich habe gekifft, bin aber nicht dicht gefahren. Mein Rechtsbeistand war sehr gut aber das hat nichts genützt.

Bei uns gibts einen Richter deren Sohn/Tochter (weiß nicht genau) an einer OD gestorben ist. So ein Richter wünsch ich keinem der auch nur mit "einstiegsdrogen" erwischt wird!
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab dir auch mal was aus dem Netz dazu gesucht:

Zitat:
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel dann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- gelegentlicher Cannabiskonsument (THC-COOH Wert ab 75,00 ng/ml)

- 1 ng/ml aktives THC bei der Tatfahrt

- Cannabisbedingte Aus- und / oder Auffallerscheinungen

Beachten Sie, dass bei der Konsumkombination von Cannabis und Alkohol grundsätzlich von der Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs auszugehen ist, was die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird!

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, das bereits der bloße Konsum von Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, zu der Annahme führen, dass der Betroffene den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht wird.

Eine Ausnahme gilt bei der Einnahme von verschreibungsfähigen Stoffen gem. Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes und bei gelegentlichem Cannabiskonsum, wenn der Betroffene zwischen Konsum und Fahren trennen kann.


Mit dem THC-COOH- Wert in dieser Auflistung ist der passive Wert gemeint.
Selbst wenn die Sache mit den 5NG noch irgendwie "gedreht" werden kann, wird auch noch auf die Abbauprodukte getestet. Wenn dabei rauskommt, dass es sich nicht nur um einmaligen Kosum gehandelt hat, sieht es sehr schlecht aus.
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lui
Anfänger


Anmeldungsdatum: 27.03.2013
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke dann weiß ich erst mal bescheid. Wir als Eltern ,sind geschockt,daß uns sowas passieren muß .Aber es ist jetzt Passiert und da müssen wir durch.
Hoffentlich kann sie ihre Arbeit behalten
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kaesekruste
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 07.09.2009
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 28. März 2013 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

lui hat Folgendes geschrieben:
Danke dann weiß ich erst mal bescheid. Wir als Eltern ,sind geschockt,daß uns sowas passieren muß .Aber es ist jetzt Passiert und da müssen wir durch.
Hoffentlich kann sie ihre Arbeit behalten


heftig!
sei doch bitte so lieb und halte mich bzw. uns mal auf dem laufenden. mich würde es schon interessieren, was für eine strafe jetzt deine tochter erwartet.
wie alt ist sie ?
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Pitz
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 29. März 2013 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi lui

Ja , das ist schon Mist in der heutigen Zeit , da ist einem nicht mal mehr der Wochenendjoint gegönnt . Das spielte auch für mich eine Rolle , das Kiffen aufzugeben , bzw hat der Druck und die Angst , vor solch einer Strafe mir die Entscheidung leichter gemacht .
Echt schlimm , wenn man dadurch auch noch seinen Job verliert .
Ich drücke euch die Daumen .
Mich würde der Ausgang auch interessieren , berichte bitte .

Gruss
Frank
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 31. März 2013 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

bei cannabis ist der abbau eben nicht so gleichmäßig wie bei alkohol, das ost ja das blöde.
bei alkohol sind es ca. 0,1 promille/h bei thc ist das von mensch zu mensch unterschiedlich, und auch von tag zu tag usw, also da gibts keine formeln zum ausrechend oder so..

auch kann man nicht sagen ob 5ng nun viel oder wenig ist, bei der mpu gi bts eh nicht vielk oder wenig!

bei der mpu gibts nur viel (alles) oder nichts.

schau mal hier:
http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/
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