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Arschbombe Gold-User


Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 528
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Verfasst am: 17. Apr 2013 05:02 Titel: |
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Ganja rauchen ist nun mal illegal. Wer sich drauf einlässt, muß mit Konsequenzen rechnen wenn er erwischt wird. Am Telefon über Drogen, Mengen und Kauf zu reden ist selten dämlich. Aber wie auch immer, Verabredungen am Telefon beweisen nix. Ich würde nix aussagen ausser das es nie zu einem "Drogentransfer" gekommen ist. Was soll passieren? Eine kleine Verwarnung? Na und? Du schreibst ja schon das es demnächst härter kommt. Vieleicht solltest du mal drüber nachdenken woran es liegt das Du permanent erwischt wirst. Vieleicht bist du ein wenig zu naiv oder stellst Dich wirklich zu dumm an.
Wer mit dem Feuer spielt muß mit Verbrennungen rechnen.
Bei Deinem Dealer, falls man einen kleinen "Ganja Checker" überhaupt so nennen kann, sieht die Sache schon anders aus. Wenn du gegen Ihn aussagst, hat das wesentlich mehr Gewicht für Ihn, als Deine Aussageverweigerung für Dich. Die Entscheidung was richtig ist kann dir Niemand abnehmen. Auch Aussagen zu den letztlichen Konsequenzen wären reine Spekulaion, die hängen von Bundesland, Richter, Anwalt und der Tagesform / Aussagen aller Beteiligter ab, natürlich auch von der Aussage Deines "Dealers".
Langes Geschreibsel, kurzer Sinn. Mach kein dickes Ding aus so ner "Kleinigkeit". Es ist dein gutes Recht nix zu sagen, nutze es.
PS: Ein kleiner Tip für die Zukunft. Spare niemals an einem Anwalt. An einem guten Anwalt. Er sollte auf Drogendelikte spezialisiert sein und aus dem verhandelnden Gerichtsbezirk kommen, somit die zuständigen Richter kennen. Die Urteile werden meist vor der Verhandlung abgesprochen. Zumindest bei richtigen Straftaten. |
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Muchlol Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.04.2013 Beiträge: 13
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Verfasst am: 17. Apr 2013 17:38 Titel: |
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Morgen Gericht.. so nun bin ich wieder völlig verwirrt jeder sagt einfach etwas anderes.
Sie meinen wenn ich verweigere dann müssten die Zeugen kommen und ich bekomm eine höhere strafe. Kann mir bitte einer mal speziell darauf antworten? |
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Berliner2013 Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 17. Apr 2013 20:58 Titel: |
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Man es wird dir nichts passieren...Es ist zu keinen Deal gekommen,keine straftat keine Stafe,in deinem Fall,der Dealer wird ja nicht so angeklagt worden sein,da gibt es bestimmt noch andere Zeugen da wo die es nachweisen können,denk Ich mal...
Arschbombe hat es genau auf den Punkt gebracht.Du bist erstmal Zeuge was solld enn da schon passieren,kriegst sogar noch Geld für die Fahrt... |
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Arschbombe Gold-User


Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 528
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Verfasst am: 18. Apr 2013 02:20 Titel: |
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Zitat: | Sie meinen wenn ich verweigere dann müssten die Zeugen kommen und ich bekomm eine höhere strafe. Kann mir bitte einer mal speziell darauf antworten? |
Wer ist denn bitte "Sie"? Die Bullen? Natürlich wollen die nen kleinen Kiffer einschüchtern, was Ihnen bei dir ganz gut gelingt, falls die es denn sind?
Zeugen, wofür? Für ein paar Telefonate? Was soll das denn werden?
Wahrscheinlich aber ists die Jugendgerichtshilfe die Dich unter Druck setzt. Das grenzt für mich schon an Nötigung. Erst wenn Du "gestehst" haben die wirklich was in der Hand ...
Bleib cool und las Dich heute auf nix ein.
! Dies ist lediglich ein gutgemeinter Tip aus eigener Erfahrung, nicht mehr, nicht weniger ! |
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mesut76 Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.03.2012 Beiträge: 1238
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Verfasst am: 19. Apr 2013 12:03 Titel: |
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Hallo Muchlol
Was ist passiert ? Ich bin wirklich verdammt neugierig was aus der Nummer geworden ist 😎💣😎💣😎
Schreib mal wenn du Lust hast
Gruß |
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Drogenguide Anfänger

Anmeldungsdatum: 02.02.2012 Beiträge: 9
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Verfasst am: 19. Apr 2013 13:03 Titel: |
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Als Käufer einer geringen Menge BTM für den Eigenverbrauch hat man nichts zu befürchten, zumindest wenn man sich sonst nichts zu schulden kommen lassen hat. Das Gesetz des Schweigens, die viel beschworene Omerta hilft nur dem Dealer der dich in diese Situation gebracht hat. Sicherlich wurde ja sein Telefon abgehört. Gerade zu durch Sachbeweise schon nachgewiesenen Tatsachen zu schweigen bringt null, Kooperationsbereitschaft verbessert dagegen die Sozialprognose. |
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Ugi Silber-User

Anmeldungsdatum: 17.01.2013 Beiträge: 131
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Verfasst am: 19. Apr 2013 13:51 Titel: Re: Angeklagt: Verstoß gegen BtmG |
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Muchlol hat Folgendes geschrieben: | Folgendes, hab nen Brief bekommen ganz normal zu Polizei dann wurde mir halt vorgeworfen das ich bei ihm Angerufen hab in der Zeit wurde er abgehört und Mariuhana gekauft habe.
So jez Anklageschrift:
Er Angeschuldigte erwarb durch Vermittlung des gesondert verfolgten ***** am Abend des ***** 2012 im Bereich der dahmaligen Wohnung des ebenfall gesondert verfolgten ******* unter im Einzeln bisher nicht geklärten Umständen Rauschgift zum Eigenverbrauch. |
Ha, genau die gleiche Sache ist mir auch schon passiert. Dealer wurde abgehört und als ich um 20 Uhr bei ihm war, ham mir Nachbarn nur gesagt das er vor ner halben Stunde mit ihm weggefahren wären.
Daraufhin hab ich etwa den gleichen Brief bekommen und das Ganze wurdde nach §408(?) eingestellt.
Einzig zur Polizei bin ich nicht gegangen, da man bei einen Besuch bei denen niemals was zu deinen Gunsten raus kommt.
Ist leider schade das noch immer so viele nicht wissen das niemand in Deutschland zu einer polizeilichen Ladung gehen muss. Ich hab nur kurz angerufen und gesagt das ich nicht komme, fertig.
Ein paar Wochen später kam dann die Einstellung vom Staatsanwalt.  |
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downer Bronze-User


Anmeldungsdatum: 23.03.2013 Beiträge: 60
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Verfasst am: 19. Apr 2013 14:14 Titel: |
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Gott sei Dank wird heutzutage keine Aussage aus einem Verdächtigen herausgeprügelt.Wenn man aber aus einer Fliege keinen Elefanten machen möchte und in der Lage ist sinvolle Sätze zu bilden,kann es nicht schaden,einer polizeilichen Einladung Folge zu leisten und evtl falschen Verdächtigungen/Beschuldigungen schon im Vorfeld die Grundlage zu nehmen.Je nach Fall wird es zu unterscheiden sein.Aber wer von seinem Recht zum Schweigen Gebrauch macht, hat es offenbar nötig. |
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Berliner2013 Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 19. Apr 2013 15:26 Titel: |
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Downer
Was schreibst du für Storys,du hast keine ahnung..
Der braucht sich keine Sorgen zu machen,wirst schon sehen ,das nichts passiert ist.
Ausserdem ist der Fragesteller nicht so Blöd,der kennt sich bestimmt selber aus,er nur ein bisschen verunsichert,und wollte halt wissen was passieren kann,keine ganze Romane.Lach |
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Speechless Gold-User

Anmeldungsdatum: 07.10.2011 Beiträge: 673
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Verfasst am: 19. Apr 2013 17:20 Titel: |
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downer hat Folgendes geschrieben: | Gott sei Dank wird heutzutage keine Aussage aus einem Verdächtigen herausgeprügelt.Wenn man aber aus einer Fliege keinen Elefanten machen möchte und in der Lage ist sinvolle Sätze zu bilden,kann es nicht schaden,einer polizeilichen Einladung Folge zu leisten und evtl falschen Verdächtigungen/Beschuldigungen schon im Vorfeld die Grundlage zu nehmen.Je nach Fall wird es zu unterscheiden sein.Aber wer von seinem Recht zum Schweigen Gebrauch macht, hat es offenbar nötig. | Seh ich auch so.Und wenn ich kann mach ich das meist auch so.Zumindest wenn ich nichts oder nur geringfügige Straftaten begangen habe.(Was bei mir zum Glück sehr selten vorkam und hoffentlich auch so bleibt)Ansonsten gilt aber eigentlich immer Mund halten,denn wenn man einmal was gesagt hat kann der Anwalt das nur noch sehr schwer umkehren wenn es denn nötig sein sollte.Jeder Anwalt ärgert sich wenn man ihm sagt das man bei der Polizei schon ausgesagt hat.Wenn man dies nicht tut kann der Anwalt sich in Ruhe eine Strategie überlegen wie er vorgehen will,hat man schon etwas gesagt schränkt es die Handlungsfähigkeit des Anwaltes gehörig ein.Also muss man immer abwägen welches Vorgehen nun das richtige ist... |
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realflippy Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.10.2011 Beiträge: 1169
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Verfasst am: 19. Apr 2013 22:12 Titel: |
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hier kam die aussage auf keine straftat/keine strafe
das ist so nicht ganz richtig.
§ 23 Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
(3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2).
also..wenn ich über beteiligung am drogenhandel rede und n cop bekommt das mit könnte das gerede als versuch einer straftat bewertet werden...
ist ja eh durch der termin...würde mich aber auch mal interessieren was nu daraus geworden ist.
gruß
flippy |
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downer Bronze-User


Anmeldungsdatum: 23.03.2013 Beiträge: 60
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Verfasst am: 21. Apr 2013 01:15 Titel: |
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Kennt jemand die Episode/n/ aus Chappelle's Show; "Times, when Keep It Real Goes Wrong" ? .Nur so. Hallo Muchlol, hast du nun einen neuen Termin bekommen,also bez der dir vorgeworfenen Bagatelle ?
Grüße
downer |
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