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Berliner2013 Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 5. Mai 2013 16:23 Titel: |
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Anny würde was drine stehen würde sie es im Computer sehen?
Warum habe ich keine führerscheinakte,ich habe gehört laut neuen gesetz darf nichts mehr drine stehen?
können wir auch über email oder so schreiben telefonierren? ich habe viele fragen.Ich habe damals zugegben in der Verhandlung das ich tilidin genommen habe und subst...wurde wegen mein anwalt.
würde die staatsanwaltscht der fsst bescheid gesagt haben würde sie es doch im pc sehen oder nicht?
damals habe ich nur geldstrafe bekommen in der verhandlung .soll ich wieder zum anwalt und fragen? soll ich ein verkehrsanwalt beauftragen? |
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Mümmelmaus Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.12.2012 Beiträge: 140
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Verfasst am: 5. Mai 2013 18:00 Titel: |
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| Caro78 hat Folgendes geschrieben: | @Mümm...:
Ich glaube fast das du selbst nie substituiert warst...Es gibt einen grossen Unterschied zwischen: Sich die Birne zuknallen und stabiler Substitution.
Bei letzerem hast du keine Einschränkungen und natürluch darf mit Tillidin oder anderen Opiaten Auto gefahren werden!
Bei Substitution darfst du nur Auto fahren wenn du nachweislich länger Beikonsumfrei und sozial integriert bist.
Ich würde keine schlafenden Hunde wecken! Hol dir den FS zurück und fertig...
lg |
Hab ich ja nu nicht erst einmal angemerkt, dass ich keine Drogen nehme, sondern aus allgemeinem Interesse hier bin. Aber wenn du genau liest, dann haben sich hier auch Leute mit Fragen gemeldet, die nicht substituiert sind, sondern Drogen missbrauchen. Deswegen meine Anmerkung! |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 5. Mai 2013 21:13 Titel: |
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Hallo,
ich antworte mal jedem einzeln.
Aber zuerst möchte ich noch sagen, dass euer zuständiger Sachbearbeiter derjenige ist, der letztendlich über euren Fall entscheidet. Er legt fest ob Auflagen erfüllt werden müssen, welche Auflagen dies sind usw.
Es gibt Fälle (zb. Abhängigkeit von harten Drogen) wo der Sachbearbeiter keinen Spielraum hat, aber ansonsten gibt es nicht DEN allgemeingültigen Weg für alle. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.
Berliner: Du hast auf jeden Fall eine Akte. Die Akte kann aber zB bei einer anderen Behörde liegen oder deine Sachbearbeiterin hatte sie als du da warst einfach nicht parat.
Die Akte ist meist deutlich aufschlussreicher als die Übersicht im PC, wobei das auch nicht in allen Behörden gleich ist.
Du hast das Recht auf Akteneinsicht. Du musst dich nicht erklären warum du das möchtest. Frage höflich an, ob du einen Termin dafür haben kannst und dann schreibe dir ab was drin steht oder kopiere die Akte (wenn das dort möglich ist).
Im Führungszeugnis steht deine Aussage über die Substitution nicht drin. Stell dir das wie eine kurze Zusammenfassung in Stichpunkten vor.
Es kann aber sein, dass du einen Vermerk über die Substitution/Drogenabhängigkeit/Medikamentenabhängigkeit drin stehen hast, falls die Infos weiter gegeben wurden.
Es ist pupsegal ob ihr jemals unter Drogen gefahren seid, ob/wieviele Punkte ihr hattet, ob ihr verurteilt wurdet usw. Bekommt die Fsst eine Info über ein mögliches Drogenproblem wird dem nachgegangen.
Du solltest auf jeden Fall selber in die Akte schauen. Dann weißt du erstens ganz, ganz sicher wie es weiter geht. Und wenn etwas drin steht dann kannst du dich vorbereiten.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass du keinerlei Einträge hast.
Wichtig: Akte einsehen, aber auf keinen Fall etwas von der Substitution erzählen.
Was noch relevant ist: Warum wurde die FE eingezogen?
Ich weiß nicht, wie man es hier im Forum schafft dass man privat kommunizieren kann?!
Mache dir nicht solche Sorgen. Wenn du ein stabiles Leben führst und die Medikamente nicht missbrauchst, dann wirst du so oder so bald wieder Auto fahren.
Weder in der Behörde, noch in den MPU-Stellen sitzen Unmenschen. Niemand möchte anderen Menschen Steine in den Weg legen oder die Zukunft versauen.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel:D. |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 5. Mai 2013 21:23 Titel: |
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Hallo Kawasaki:
Grundsätzlich schließt die Einnahme von Tilidin das Auto fahren nicht aus.
Setzt man sich allerdings hinters Steuer, obwohl man "berauscht" ist hat man ein Problem. Auch als Schmerzpatient. Kommen dann noch andere zu Schaden bewegt man sich bereits im Straftatbereich.
Auch hier ist es abhängig vom Einzelfall.
Wie hoch ist die Dosierung?
Ist der Patient im Besitz einer FE oder wurde diese entzogen?
Gibt es eine Vorgeschichte bzgl. Sucht, Drogen, Alkohol und ist diese bekannt?
Ein Attest hilft dir nur insoweit weiter, dass du bei einer Verkehrskontrolle belegen kannst dass du das Medikament legal beziehst (außerdem kannst du belegen woher der positive Wert bei einem möglichen Screening kommt).
Sollten Zweifel an der Fahreignung vorliegen, dann hilft dir das Attest nicht.
Es ist ein Märchen, dass der Arzt der die Medikamente/Substitutionsmittel verordnet eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen kann, mit der man Auto fahren kann. Sowas hilft einem im Ernstfall überhaupt nicht weiter. |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 5. Mai 2013 22:25 Titel: |
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| lämmchen hat Folgendes geschrieben: | Hallo Anny und Sorry Berliner,
ich hab auch eine Frage an die Fachfrau Anny.
Mein bester Freund hat 2002 freiwillig ( auf Anraten ) seinen FS abgegeben. Er hatte in einem damaligen Gerichtsverfahren eine Falschaussage gemacht und ist verknackt worden ( kein Knast ). Er war damals in Substi.
Igendwann machte er eine MPU, wo er freiwillig zugab, in 5 Monaten 2 mal konsumiert zu haben. Er hätte das ja auch nicht sagen brauchen. Daraufhin bestand er diese nicht und er durfte den FS ganz vergessen. Er ist nie unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen worden.
Seine letzte Info war, das er völlig clean sein muss, über einen sehr langen Zeitraum. Daraufhin hat er sich vom Metha entzogen.
Gilt immer noch die Regel: 10 Jahre + 5 Jahre sauber? Und dann? FS ganz neu machen, oder eine MPU machen und dann den FS so wiederbekommen? Oder wie läuft das heute ab? Weisst Du da was ganz genaues?
Ich hab schon Tage im Netz zugebracht, aber nirgendwo bekomme ich eine Aussage. Die Gesetzeslage kann sich ja auch in der Zeit verändert haben.
Berliner, bitte sei nicht sauer, das ich hier reinfalle und störe. Aber ich bin total ratlos.
Danke Anny, für Deine eventuelle Hilfe und Mühe.
Gruss Lämmi |
Hallo,
wie immer ist es völlig egal ob dein Freund jemals unter Drogen gefahren ist usw. Es ist auch egal, dass er den FS mal freiwillig abgeben hat (eigentlich ist das sogar ein Nachteil in bestimmten Fällen). Die Behörde interessiert nur, dass eine Abhängigkeit vorliegt/vorlag.
Sie zweifelt die Fahreignung an und dein Freund muss diese Zweifel ausräumen bevor er wieder fahren darf.
Er kann auch während der Substitution die FE zurück erhalten. Dann würde natürlich auf die Dosierung, Stabilität, Umfeld usw. nochmal verstärkt geschaut.
In seinem Fall gilt auf jeden Fall folgendes;
- er muss die MPU wiederholen (oder er wartet bis die Sache verjährt ist, dazu komme ich später). Damit diese erfolgreich ist:
- nachweislich (Haarprobe oder Screening) keinen (Bei-)Konsum von allen Drogen, Ersatzmedikamenten, Alkohol in den letzten 12 Monaten. Besser wäre, wenn er dies noch länger nachweisen kann.
Es werden alle gängigen Drogen, Substitute und Medikamente getestet.
Medikamente die man aufgrund seiner Erkrankungen erhält sind natürlich erlaubt. Die muss man aber vorher benennen und eine Bestätigung vom Arzt vorlegen.
Sollte er dann substituiert sein gilt dasselbe. Die Dosis sollte entsprechend niedrig bzw. passend sein. Dann müsste er nachweisen, dass er seit längerem stabil ist.
Dazu kommt natürlich das stabile Umfeld, die Verhaltensänderung usw.
Dazu kann ich dir gerne noch einiges schreiben, die Gutachten habe ich ja immer vorliegen.
Bei harten Drogen wird oft auch eine erfolgreich abgeschlossene Entwöhnung gefordert. Diese muss nicht stationär sein.
Das ist aber abhängig von den MPIs, dort kann man sich aber vorher genau erkundigen was die von einem fordern um ein positives GA zu erhalten.
Zu den 10 bzw 15 Jahren:
Da hat sich eigentlich nie etwas geändert.
"Neu" ist, dass die Fahrprüfung nicht nach zwei Jahren wiederholt werden muss.
Die 15 Jahre kommen so zustande:
Für jedes Vergehen gibt es Verjährungsfristen.
Bei Taten im Zusammenhang mit Drogen/Alkohol beträgt die Frist 10 Jahre. Nach dieser Zeit werden alle Einträge zu der Tat gelöscht und dürfen auch nicht mehr gegen deinen Freund verwendet werden.
ABER: Die Frist beginnt nicht sofort nach der Tat oder dem Einzug der FE. Sie läuft erst an, wenn ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt wurde.
Allerdings beginnt sie maximal 5 Jahre nach der Tat. Tut man also nichts um die FE wieder zu bekommen, dann läuft fünf Jahre nach der Tat die Verjährungsfrist an. Diese dauert zehn Jahre, nach 15 Jahren wäre man dann ohne jeglichen Eintrag bei den Verkehrsbehörden. Da zehn Jahre das Maximum bei den Fristen sind, sind dann auch automatisch alle anderen Sünden aus der Akte verschwunden und man beginnt tatsächlich bei null.
Dein Freund hat ja schon einmal den Antrag auf Wiedererteilung gestellt. An diesem Datum lief bei ihm die 10-Jahresfrist an. Wenn das vor fünf Jahren war, dann ist er in fünf Jahren seine Sünden los. (Zumindest die bei den Verkehrsbehörden;)) Dann kann er die FE ohne MPU bekommen.
Möglich wäre dann evtl. eine Art Auffrischung der Fahrpraxis, falls er sehr lange Zeit ohne FE war. Dann muss man zB noch ein paar Fahrstunden machen o.ä.
Aber er braucht wirklich keine Angst haben vor einer erneuten MPU.
Wenn man nichts zu verbergen hat, dann können die da auch nichts rausfinden was einem das Genick bricht.
Wenn er diese 12 Monate ohne Drogen/Medikamente/Alkohol nachweisen kann und sein Leben stabil läuft, dann schafft er das auch.
Durchfallen tun nur die Leute, die entweder noch was zu verbergen haben oder die, die sich nicht vorbereiten.
Es ist kein Hexenwerk und man braucht auch ganz sicher keine zig Euronen in irgendwelche Vorbereitungen/Verkehrspsychologen stecken.
Man muss "nur" sein Leben wieder im Griff haben und das Prinzip der MPU verstehen.
Bei Interesse kann ich gerne Infos dazu geben oder Fragen beantworten.
Die meisten Leute haben ja eine echte Horrorvorstellung wenn es um das Thema MPU geht.
Viele Grüße
und sorry dass die Texte immer so lang sind. Aber wenn ich die kürze, dann fehlt immer irgendwas wichtiges. Ich hoffe es ist alles verständlich. |
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lämmchen Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 09.02.2012 Beiträge: 3756
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Verfasst am: 5. Mai 2013 22:37 Titel: |
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Hallo Anny,
ich bin Dir sehr dankbar für Deine Mühe und die ausführliche und verständliche Erklärung.
Nun sind wir schlauer und können uns dementsprechend gut vorbereiten.
Ich hätte Jahre dafür gebraucht und wäre niemals auf ein Ergebnis gekommen.
Es ist beruhigend zu wissen, das Du Dich mit der Materie sehr gut auskennst und wir/ich Dich eventuell nochmals um Hilfe bitten dürfen.
Also nochmal:Herzlichen Dank
Liebe Grüsse von Lämmi |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 5. Mai 2013 22:40 Titel: |
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Berliner:
Ich habe noch zwei Fragen. Die habe ich vorhin ganz vergessen, leider kann man hier ja nicht editieren.
Als du die Verhandlung hattest, da war deine FE schon entzogen, richtig?
Bist du noch in Substitution?
Ich weiß leider nicht, was genau bei deiner Behörde im PC steht.
Auf jeden Fall liegen dort keine Einzelheiten aus deiner Anklage/Verhandlung/Strafe vor.
Die Verkehrsbehörden und die Strafverfolgungsbehörden gehören ja nicht zusammen.
Aber wie gesagt, ich glaube nicht dass bei dir etwas von der Substitution bekannt ist.
So oder so, du solltest auf jeden Fall keine Drogen konsumieren und keinen Alkohol trinken, ausserdem keinerlei Medikamente nehmen die nicht verordnet wurden.
Das wäre ein sofortiges Aus, falls es zu einer MPU oder einem ärztlichen Gutachten kommt.
Auch sonst wäre das fatal, falls du in eine Verkehrskontrolle kommst. Denn dann wird genauer nachgeschaut und wenn das gefunden wird wäre das ein großer Nachteil für dich.
Schlaft alle schön! |
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Berliner2013 Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 5. Mai 2013 23:48 Titel: |
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hallo anny erstmal bedanke ich mich für die ausführliche erklärung und deine mühe mir zu helfen.
Also als Ich damals in subst..war war meine Fe schon entzogen.sie wurde mir damals entzogen weil ich das Aufbauseminar nicht gemacht habe.danach dachte ich immer ,ich müsste mein Fs neu machen.
könnten wir email oder telefonieren,ich habe 1000 fragen würde mich freuen für jede hilfe von dir.
Im internet hab ich gelesen das die fsst keine akten mehr führen dürfen.
soll ich gleich morgen früh hin und nach meiner akte fragen?
wenn da was stehen würde dann da?
sollte ich ein anwalt einschalten?
ich muss noch was sagen.2012 wurde ich mit 2 gramm grass erwischt die waren für ein kumpel,als ich bei ihn war draussen und ihn das geben wollte ,weil ich es für ihn gekauft habe ,hat uns die polizei beobachtet als er mir mein geld gab,ich habe ein strafbefehl bekommen 500 euro wegen handels aber kein konsum.
Noch nie hat die Polizei oder das Gericht mir blut oder so abgenommen.ich hatte auch noch nie was mit harten drogen zutun.
wie würdest du entscheiden anny wärst du jetzt auf arbeit.deine meinung ist mir wichtig.
ich danke dir nochmals für alles.
ich wünsche dir ein schönen abend. |
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Domenico Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 6. Mai 2013 01:53 Titel: |
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hi anny
ich hätte da auch mal eine frage.ich wollte endlich meinen führerschein
machen ich hatte auch schon den antrag auf fahrerlaubnis gestellt.da es
so lange gedauert hat habe ich bei der zuständigen sachbearbeiterin
nachgefragt und die meinte ich müsste MPU machen.obwohl mein
führungszeugnis sauber war wusste die darüber bescheid das ich
opiatabhängig bin.also sie wusste alles.(heroin,substitution usw.)
meine frage:ist das ganze in meinem fall auch irgendwann verjährt oder komme
ich um die MPU nicht herum?
liebe grüsse domenico |
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Berliner2013 Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 6. Mai 2013 02:18 Titel: |
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Hey woher wusste das deine Sachbearbeiter denn das?
hattest du es auch in der verhandlung zugegeben oder hattest du mal beschaffungskriminaliät? vielleicht ahst du dein konsum bei der Polizei zugegeben? Ich hoffe das ich ganz viel glück habe und weder was in der führerscheinakte noch was im führungszeugnis steht.die ganze sache beschäftigt mich 24 std ich kann einfach nicht abschalten.was sollte denn meine familie freunde sagen falls die fragen wo bleibt der schein. |
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Domenico Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 6. Mai 2013 04:40 Titel: |
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hi berliner
ich wurde ja schon wegen drogenbesitz und handel verurteilt.ist aber schon 12 jahre her und mein führungszeugnis habe ich ja eingesehen und das war ok.mein
suchberater meinte wenn das führungszeugnis sauber ist hätte ich
gute chancen den führerschein ohne MPU zu machen.
tja war wohl nix die haben das trotzdem rausbekommen.
gruss |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 6. Mai 2013 06:55 Titel: |
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@Berliner:
Wie ist bei dir denn der aktuelle Stand?
Hast du deinen Antrag schon abgegeben (hier ist der gelb und kostet ca. 100Eur)?
Wenn ja, wann?
Ich weiß ehrlich gesagt gar nichts darüber, dass keine Akten geführt werden dürfen. Vielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei oder ich habe was verpasst. Da frage ich gleich mal nach.
Bleib ganz ruhig, keine Panik. Das wird alles nicht so schlimm.
Einen Anwalt brauchst du zu diesem Zeitpunkt nicht. Der könnte auch Akteneinsicht verlangen, das wäre aber rausgeschmissenes Geld weil du das auch selber machen kannst.
Wie gesagt, ich hake gleich mal nach wegen dem was du über die Akten gesagt hast. Und dann melde ich mich hier noch einmal, sobald ich Luft habe oder in der Pause bin.
Mache irgendetwas was dir Spaß macht und lenk dich ab:).
Wegen mir können wir auch telefonieren oder mailen, ich glaube aber dass solche Daten hier immer gleich gelöscht werden? |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 6. Mai 2013 07:01 Titel: |
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Hallo Domenico,
wann hast du den Antrag gestellt?
Zehn Jahre später wäre die Sache verjährt, also zehn Jahre nach der Antragsstellung. Dann müsstest du keine MPU machen.
Immer vorausgesetzt, dass du in der Zwischenzeit nicht erneut aufgefallen bist.
Bis dahin wirst du um die MPU nicht herum kommen. Ein positives GA ist aber möglich, unter Umständen auch mit Substitution.
Möchtest du die MPU machen?
Ich muss jetzt gleich los, wünsche einen schönen Tag. |
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Berliner2013 Silber-User

Anmeldungsdatum: 13.04.2013 Beiträge: 113
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Verfasst am: 6. Mai 2013 09:56 Titel: |
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Hall anny der Antrag wurde vor 1 woche gestellt.
ablenken kann ich nicht ,ich habe mich krankschreiben lassen heute,weil ich gleich in die fsst und nach meiner akte frage /schaue.
ich schreibe dir wenn ich wiedewr zurück bin.
ich wünsche dir ein schönen tag , |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 6. Mai 2013 11:34 Titel: |
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Ok, viel Glück.
Denk dran, dass die SB über deinen Fall im Zweifel entscheidet. Also immer freundlich sein und nicht unbedingt übermüdet und im Schlabberoutfit dort auftauchen;).
Der Grund warum ich dazu geraten hätte erst die Akte einzusehen und dann den Antrag zu stellen ist folgender: Der Antrag kostet ja rund 100 Euro, dazu kommen die Kosten für das Führungszeugnis.
Wenn man jetzt erst nach der Antragstellung in die Akte schaut und erfährt dass man Auflagen erfüllen muss die man im Nachhinein nicht mehr nachweisen kann, dann ist das Geld in den Wind geschossen.
Wäre ärgerlich, ansonsten hat man aber keine Nachteile.
Man kann die Sache nämlich leider nicht unendlich nach hinten schieben, bei uns gehen etwa acht Wochen. 'Das FZ muss aktuell sein, darf also keine Monate alt sein und kostet ja auch jedes Mal Geld.
Bei dir ist das ja eh gelaufen. Ist aber für andere evtl. hilfreich.
Übrigens hat sich bzgl. der Akten nichts geändert. Vielleicht meintest du, dass seit einiger Zeit geregelt ist dass die verjährten Einträge aus der Akte genommen werden müssen? Das ist mittlerweile gesetzlich geregelt und war mal anders.
VG |
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