Führerschein

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Berliner2013
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 13.04.2013
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 13. Mai 2013 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,Ich bin wieder.

Hallo anny würde mich freuen wenn du dich nochmal melden würdest.

Nun ich war heute bei der Fsststelle,und hatte Akteneinsicht.drine stande nur wieviele Punkte Ich habe und warum mir der Führerschein entzogen wurde.

Da war auch ein Polizeibericht ,das Ich mit Grass angetroffen wurde,da stande das ich mit 2 gramm grass gedealt habe,und kein konsum nur Handel.

Ich bin trozdem immer noch schlechter Dinge,und ziehe es in erwägung mein Eu Fs zu machen.Sie möchte trozdem Akteneinsicht nehmen,und mein Führungszeugnis war noch nicht da,und dies macht mir Angst.da ich doch paar Eintragungen habe,wegen beleidigung bedrohung etc.hab angst wenn da was mit tilidin steht,wie auch immer werde erstmal mein alten Anwalt kontaktieren.
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lämmchen
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3756

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2013 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe ANNY,

wichtige Frage an Dich! Angeblich soll sich an der 10+5 Jahre Regel etwas geändert haben? Nichts soll von damals gelöscht sein? Heisst das, dass alles bestehen bleibt und man nie wieder seinen FS wiederbekommt oder neu machen kann? Es dreht sich um ein nördliches Bundesland. Kann das stimmen?

Hab im Netz gesucht, aber nichts gefunden.

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Liebe Grüsse von Lämmi
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anny
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2013 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Davon weiß ich absolut nichts.
Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Du hast gehört, dass sich die Verjährungsfristen geändert haben?
Dass sie alle aufgehoben wurden und unendlich gespeichert wird? Nur bei Trunkenheitsdelikten oder allgemein?

Ich schaue mal ob ich was rausfinden kann. Bin doch wieder an meinem alten Arbeitsplatz.
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lämmchen
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3756

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2013 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Anny,

nein nein, es dreht sich nicht um Trunkenheit am Steuer und ja, ich habe gehört, das alles abgespeichert bleiben soll. Oh Mann, das wäre schlimm.

Danke für Deine Hilfe!

Warst Du denn zwischendurch woanders einegsetzt?

Liebe Grüsse von Lämmi
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anny
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 14.10.2011
Beiträge: 464

BeitragVerfasst am: 3. Sep 2013 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Andersrum:)

Während der Elternzeit war ich nur stundenweise in der Behörde. Befristet und ich wollte ja immer zurück in meinen alten Job.
Der ist aber Vollzeit und ich wollte die Kleine nicht so arg früh den ganzen Tag weg geben. Also habe ich in der Behörde "geholfen".

Jetzt bin ich seit kurzem weg da und bin wieder zurück am alten Arbeitsplatz.
Deswegen muss ich erstmal wen von "drüben" fragen ob sich da echt was geändert hat. Ich bin aber ziemlich sicher dass das ein Missverständnis ist.
Vor kurzem wurde nämlich bundesweit geregelt, dass die Behörde nach Ablauf der Frist die Akte löschen MUSS und auch nichts mehr davon gegen dich verwenden darf.
Vorher war das anders, da gab es diese einheitliche und klare Regelung nicht.
Wie gesagt, das wurde erst in diesem Jahr lange und umständlich so durchgesetzt, ging durch einige Instanzen. Deswegen kann ich mir gar nicht vorstellen, dass in so kurzer Zeit plötzlich ein Bundesland da quer schießt. Geschweige denn, dass die ganze Regelung ins Gegenteil verdreht wird.
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lämmchen
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3756

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2013 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Anny,

dann wünsche ich Dir viel Spass an Deinem alten Arbeitsplatz und vielen Dank schonmal Laughing .Auf Dich kann man sich immer verlassen!

Kommt Deine Kleine den ganzen Tag ohne ihre Mama klar, sprich-hat sie sich eingewöhnt?

Liebe Grüsse von Lämmi
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newlife
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2013 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vor kurzem wurde nämlich bundesweit geregelt, dass die Behörde nach Ablauf der Frist die Akte löschen MUSS und auch nichts mehr davon gegen dich verwenden darf.
Vorher war das anders, da gab es diese einheitliche und klare Regelung nicht.


und das halte ich auch für überaus wichtig. Wo kommen wir denn da hin, wenn alle Relikte der Vergangenheit über Jahrzehnte hinweg gegen dich verwendet werden können.
Zumal oft auch Führerscheindelikte in anderen Verfahren, die in keinster Weise damit in Zusammenhang stehen mit in die Urteilsfindung eines Richters "einfließen". Bei sowas könnte ich echt kotzen.
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