Erstmaliger Verstoss gegen das BtmG und Lappen weg( ?)

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Anmeldungsdatum: 04.09.2013
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2013 17:06    Titel: Erstmaliger Verstoss gegen das BtmG und Lappen weg( ?) Antworten mit Zitat

Hallo,
war am Weekend auf ner Technoparty in FFM.
Morgens iwann wollt ich zur S-Bahn laufen..Gesagt,getan.. ich lief zu Fuss zum HBF..

Dann wurd ich von den 1312er angehalten und kontrolliert.
Dabei fanden se 1 Pille Ecstasy (falls das überhaupt der Wirkstoff war,da ich mir da im Nachhinein nicht ganz so sicher war/bin,da ich es von einem mir unbekannten Dealer gekauft hab).
Sie nahmen mich kurz fest und unterzogen mich einer ED-Behandlung.
Ich gab nur den Besitz der Droge zu,aber nicht den Konsum (den haben die mir angesehen,da ich dann im Polizeipräsidium keine Sonnenbrille mehr auflassen konnte...)...

Kann mir jemand sagen,wie das nun so weiter geht?
Wird vermutlich wegen geringfügigkeit (und erstmaliger Verstoss) eingestellt oder?

Auch habe ich keine Vorstrafen -abgesehen von ´kleineren Delikten´ beim Fussball und Politischen Dingen...

Nehmen die mir den Lappen weg?

Ich selbst würde mich eher in die Gruppe der ´´Gelegenheitskonsumenten´´ einstufen... Also ca. max. 5 mal im Monat einen rauchen (nur Wochenende auf Partys o.ä.) und vlt. 2-5 Teile im Monat...

Das ärztliche Gutachten würde das auch dann ´bestätigen´,nehme ich mal an.

Zudem wurde mir weder Blut- noch eine Urinprobe entnommen,da ich kein Auto gefahren bin und ich nicht aggressiv war bezw. ich mit den Beamten kooperierte.
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TomasG
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2011
Beiträge: 1301

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2013 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

es kann sein das der vorfall der führerscheinstelle gemeldet wird.
die können dann ein ärztliches gutachten oder ne mpu fordern.
den lappen gleich einziehen glaube ich nicht.
ich würde an deiner stelle auf jeden fall jetzt erst mal den konsum einstellen, falls eine aufforderung zu nem ärztlichen gutachten oder ner mpu kommt, das sie dann möglicht gar keinen konsum nachweisen können.

wenn eine aufforderung kommt, würde ich auf jeden fall einen anwalt zu rate ziehen.

schau auch mal auf http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/

da sind einige spezialisten aus dem bereich.
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kaesekruste
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 07.09.2009
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 29. Sep 2013 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir kaum vorstellen, dass da was passieren sollte.
hattest du deinen führerschein dabei ?
also ich mein, wurde im verhör deutlich, dass du in besitz einer fahrerlaubnis bist ?

was du für die pille bekommst, kann ich dir nicht sagen, aber mir sind schon weitaus heftigere dinge unterlaufen.
gab nie probleme.

außerdem muss man seinen führerschein ja auch nicht unbedingt dabei haben.
dann kostet es zur not halt ein paar euros, aber wenn er erst gar nicht gesehen wird...
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