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DieRakete Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.10.2013 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28. Okt 2013 16:13 Titel: |
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Hey
Fahrverbot ohne Fleppe gibt es normalerweise nicht, ich hatte einen Führerschein Entzug und das übrigens dann für alle Fahrerlaubnisse, auch ne Mofa. |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 28. Okt 2013 23:02 Titel: |
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Doch das gibt es.
Ich habe das hier schon mehrfach ausführlich erklärt.
Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, incl Mofa und auch Fahrrad mit Motor usw.
Entzug der FE heißt nicht automatisch dass man kein Mofa fahren darf.
Mit einer Prüfbescheinigung dürfte man trotzdem fahren, wenn man vor dem 1.4.65 geboren wurde.
Wie schon gesagt haben hier außerdem das Strafrecht und Verwaltungsrecht nichts miteinander am Hut.
Beispiel: Ohne vorliegende Sperre könnte theoretisch die FE jederzeit neu beantragt worden sein. |
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anny Gold-User

Anmeldungsdatum: 14.10.2011 Beiträge: 464
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Verfasst am: 28. Okt 2013 23:06 Titel: |
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Gregory hat Folgendes geschrieben: |
Kurzum, in Deutschland hat er eh keine Chance mehr seinen Lappen wiederzubekommen bei dem was er auf dem Kerbholz hat. Also vielleicht auch kein Grund mit dem Konsum aufzuhören und sein ganzes Verhalten mal zu überdenken.
Das wäre evtl. anders wenn es ne Aussicht auf eine Chance gäbe?
Greg |
Das stimmt so zum Glück nicht.
Wenn er aufhören würde zu konsumieren dann hat er eine gute Chance wieder fahren zu dürfen.
Dabei ist es auch egal was er konsumiert hat und wie viel oder wie lange.
Solange er das geändert hat besteht eine gute Chance die FE zu erhalten.
Soviel dazu, Yolande wollte ja keine Grundsatzdiskussion:) |
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Yolande Platin-User

Anmeldungsdatum: 01.06.2011 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 28. Okt 2013 23:17 Titel: |
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Hallo Anny, nur weil ich keine Grundsatzdiskussion hier wollte, heißt das ja nicht, dass ihr keine führen dürft, gern auch hier in diesem Thread. Ich sagte das nur, weil ich mit meiner Frage keine lostreten wollte.
LG |
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newlife Platin-User

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 29. Okt 2013 09:11 Titel: |
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Es ist manchmal auch angebracht,mal etwas grundsätzlicher zu diskutieren.
Gerade Yolandes letzte Beiträge zeigen nämlich genau dadurch menschliche Züge und Charakter, was ich bei dir liebe anny in letzter Zeit überhaupt nicht mehr erkennen kann. Das war allerdings mal anders.
Du pflückst in letzter Zeit Postings auseinander, kritisierst und solltest vielleicht noch nen Stempel der Führerscheinstelle untendrunter setzen, damits noch etwas kälter und emotionsloser wirkt.
Sorry für den Ausdruck meines Empfindes. Aber so erlebe ich dich zur Zeit. |
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DieRakete Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.10.2013 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29. Okt 2013 21:59 Titel: |
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Ich hatte mal die Fleppe weg und musste die Prüfbescheinigung auch abgeben, bin aber später als 65 geboren, das ist mir neu
Bin aber auch schonmal ohne Fleppe erwischt worden bei ne Alk fahrt mit 0,6 Promille, da hieß es ich kann keine Punkte bekommen, weil ich keinen gültigen Führerschein habe, also ist wird dann ein Fahrverbot anders gewertet als punkte.
Na ja... |
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HdP Silber-User

Anmeldungsdatum: 15.08.2008 Beiträge: 173
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Verfasst am: 30. Okt 2013 22:43 Titel: |
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newlife hat Folgendes geschrieben: | MPU und dergleichen hat wirklich viel mit Ausnehmerei zu tun. Auch wenn unserer Yolande diese grunsätzlichen Gedanken hierzu nicht passen, sehe ich es eben so. Ich habe einmal eine MPU gemacht und diese auch bestanden, also sei es drum. Ne zweite mache ich eben nicht mehr.
Und ich fahre auch lieber mit nem Benzo im Auto, anstatt ich infolge einer Panikattacke einen Unfall baue. Wenn ich ne Suchtphase habe, wo ich völlig zugedröhnt nur noch in der Ecke liege, mache ich ne Entgiftung und keine Fahrten mit dem Auto. Auch als suchtkranker Mensch geht es dir aber nicht immer gleich "schlecht" und in guten Phasen fahre ich eben auch, inzwischen seit rund 25 Jahren unfallfrei. | Wenn dich die Polizei mit einer Packung Benzos, aber ohne Attest antrifft, oder mit einem haben Gramm Gras, kannst du deinen Lappen trotzdem verlieren - egal ob du Auto fährst.
Wer illegale Drogen konsumiert, ist grundsätzlich nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet.
Und wenn du das so in der MPU erzählst, fliegst du garantiert durch.
Ich hab auch schon 2 MPUs hinter mir. Die erste vergeigt, die zweite gepackt. Und das alles wegen Rest-THC vom Vortag. Ob das fair ist, dass ich dieselbe Prüfung machen musste wie jemand, der unter vollem Einfluss von Crystal gefahren ist?
Das Schlimme an der MPU ist, dass man zum Lügen gezwungen wird. Ich behaupte mal, dass keine erfolgreiche MPU ohne Lügen über die Bühne geht - egal wie viel man verändert hat.
Egal, wie oft nich noch Mist baue: Ich mache auch 100 MPU's, aber das Recht Auto zu fahren lasse ich mir nicht nehmen.
Ich hatte auch 1 Monat Fahrverbot nach der Cannabis-Fahrt. Meinen Lappen hatte ich da noch. Anderenfalls wäre das Verbot zwar ausgesprochen worden (für nicht führerscheinpflichtige Fahrzeuge), aber letztlich wäre es nichtig. Das FV gehört ab einem gewissen Strafmaß eben dazu. |
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newlife Platin-User

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 30. Okt 2013 23:00 Titel: |
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und ich mache eben keine 100 MPUs. Ohne Lappen kauf ich mir dann lieber ne Bahncard 100 für 3.000 EUR und fahre mit den ICEs durch ganz Deutschland. Ich hab mich noch nie vom Auto abhängig gemacht und ich weiß auch, warum. Sicherlich laufe ich sändig Gefahr, das da mal was sein kann, wenn du positiv auf Benzos bist. Das ist nunmal so, wenn du abhängig bist. |
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CrazyMan Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2110
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Verfasst am: 31. Okt 2013 03:47 Titel: |
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anny hat Folgendes geschrieben: | Mit einer Prüfbescheinigung dürfte man trotzdem fahren, wenn man vor dem 1.4.65 geboren wurde. |
So weit mir bekannt ist, benötigt eine Person, die vor dem von dir benannten Geburtsdatum geboren wurde, keinerlei Prüfbescheinigung.
Wenn vor und nach dem entscheidenden Datum eine Prüfung notwendig wäre, entfiele der Sinn dieser Regelung. Mein Bruder, bei dem
diese Regelung Gültigkeit hatte, fuhr ohne Prüfbescheinigung. |
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newlife Platin-User

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 31. Okt 2013 09:39 Titel: |
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aber generell noch was zum Thema Benzos.
Wenn mir der Dr. Diazepam verschreibt, muss ich dann automatisch ein "Attest" oder irgendwas verlangen, dass ich damit autofahren darf. Sorry, hab da echt keine Ahnung von.
Ich frage natürlich auch deshalb, weil Benzos ja auch sehr verbreitet sind und nach wie vor von vielen Ärzten oft verordnet werden. Diaz sind auch immer in der Apotheke vorrätig und müssen nicht erst bestellt werden, wie so manches AD. Also werden die wohl auch oft verlangt und somit auch verabreicht. |
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HdP Silber-User

Anmeldungsdatum: 15.08.2008 Beiträge: 173
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Verfasst am: 1. Nov 2013 13:26 Titel: |
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Auf Diazepam darfst du kein Auto fahren, völlig egal was der Doktor sagt. Du bist für dein Handeln verantwortlich und im Beipackzettel steht, dass es fahruntauglich macht. So einfach ist das.
Die "medizinisches Diazepam"-MPU dürfte zwar easy werden, aber fahren darfst du trotzdem nicht. |
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newlife Platin-User

Anmeldungsdatum: 30.11.2011 Beiträge: 1844
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Verfasst am: 1. Nov 2013 15:35 Titel: |
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ja danke. Trotzdem etwas wachsweich.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute sich abends ne Diaz einschmeissen und jeden Tag autofahren...
Ne wirklich gute und sichere Aufklärung bietet auch der Waschzettel nicht.
Das ich direkt nach Konsum und Wirkungseintritt nicht fahren sollte, leuchtet mir schon ein, ganz klar. |
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bustamante007 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 01.11.2013 Beiträge: 72
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Verfasst am: 1. Nov 2013 22:08 Titel: Re: Fahrverbot ohne Führerschein? |
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Yolande hat Folgendes geschrieben: | Halli Hallo,
mein Exfreund hat aufgrund von Drogen am Steuer seinen Führerschein abgeben müssen. Das ist ungefähr ein Jahr her. Jetzt hatte er eine Verhandlung wegen zu schnellem Fahren unter Drogen in der Stadt zu einem Zeitpunkt als der Führerschein noch besaß. Als Strafe bekam er 1 Monat Fahrverbot und ne Geldstrafe. Wasn das für ein Scheiß? Wie kann denn jmd. Fahrverbot bekommen, wenn er gar keinen Lappen mehr hat?
LG |
du schreibst er hat seinen Führerschein vor einem Jahr abgegeben und hat jetzt ne Verhandlung gehabt wegen zu schnellem Fahrens ?! Also erstens habe ich bisher noch nie gehört dass das so lange gauern kann, zumindest nicht wegen zu schnellen Fahrens.
Und zweitens: Zu schnelles Fahren verjährt nach 3 Monaten ?! Was geht da ab ?
Da scheint ja noch ein bischen mehr dahinter zu stecken, als nur das was du geschrieben hast.
Gruß |
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Yolande Platin-User

Anmeldungsdatum: 01.06.2011 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 1. Nov 2013 22:20 Titel: |
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Gut möglich, dass da noch ein bisschen mehr dahinter steckt. Ich kann nur das wiedergegeben, was er mir erzählt hat. Keine Ahnung, ob das stimmt oder nicht. Manchmal ja, manchmal nein. Auf Grund dessen, dass es mich wunderte, habe ich mich an das Forum gewandt...
LG |
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