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mattfällt Silber-User

Anmeldungsdatum: 19.05.2013 Beiträge: 237
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Verfasst am: 2. Dez 2013 14:45 Titel: Frankfurt: Strafverfolgung Heroin Eigenbedarf/geringe Menge |
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Hallo Frankfurt! Kann mir jemand sagen, wie momentan mit dem Besitz von Heroin-gemisch in geringer Menge (€20er) üblicherweise so verfahren wird?
Klar, es kommt im Einzelfall auch noch n bißchen auf die Qualität, den jeweiligen Staatsanwalt und evtl.vorhandene Vorstrafen an..aber vielleicht hat ja jemand vergleichbare persönliche Erfahrungen gemacht: ohne Vorstrafen; mit geringer Menge aufgegriffen.
Oder auch mit Vorstrafen, erneuter Verhaftung und Anzeige..mich interessieren eure Erfahrungen diesbezüglich in Frankfurt.
Im Internet konnte ich sonst nix finden.
In Berlin z.b.kann unter der rot-schwarzen Regierung derzeit mit Einstellung wohl kaum noch gerechnet werden..auch wenn es sich nur um 1-2Kugeln zum Eigengebrauch handelt.
Wie siehts in FFM aus..weiss wer was? |
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Domenico Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 2. Dez 2013 19:24 Titel: |
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hi mattfällt
im rheinland bekommst du für so eine menge ohne bewährung offen zu haben
eine geldstrafe.
in frankfurt weiss ich es leider nicht!
aber ich denke einsitzen musst du auch da für so eine geringe menge nicht!
es seidenn du bist auf bewährung dann sieht es anders aus aber in jedem
bundesland!mit persöhnlichen erfahrungen kann ich dir leider net dienen!
Gruss Domenico |
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mattfällt Silber-User

Anmeldungsdatum: 19.05.2013 Beiträge: 237
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Verfasst am: 2. Dez 2013 21:21 Titel: |
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Das man dafür nicht einsitzt ist mir klar trotzdem danke. würde gern wissen ob die chance besteht das es ganz fallengelassen, also eingestellt wird. Hab mit google nur so Richtwerte von 2004 gefunden, aber das ändert sich ja immer mal wieder.
Also zufällig jemand dieses oder letztes Jahr mit so ner kleinen Menge in ffm verhaftet worden |
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SAUBERMANN Platin-User

Anmeldungsdatum: 27.03.2012 Beiträge: 1356
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Verfasst am: 2. Dez 2013 21:37 Titel: |
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bei der menge, die OHNE JEDEN ZWEIFEL in die kategorie "EIGENBEDARF" gehören dürfte, kannst du i.d.r. (wohlgemerkt: "in der regel", das heißt, man hat zb. keine bewährung offen, ist intensivtäter etc.) maximal mit ner geldstrafe rechnen.
da ja die ermittlungsbehörden und später ggf. auch die richter in der BRD nicht immer wieder aufs neue definieren können, wieviel von einer bestimmten substanz nun als "geringe menge" und als "nicht geringe menge" usw. zählt, gibt es diese praktischen tabellen, in denen für jedes bundesland die menge bestimmt ist, wieviel gramm heroin zb. noch als "eigenbedarf" durchgeht und ab welcher größenordnung welcher strafrahmen gilt usw...
ich hatte vor jahren man ärger mit der justiz, da man mir handel mit BTM vorwarf.. und da der schwerpunkt auf benzos lag, recherchierte ich, ob es diesbzgl. auch solche referenzwerte gibt.. und ja: selbst für benzos hatte ein gericht erst kurz zuvor (unverbindliche) richtwerte durch einen medizinischen gutachter feststellen lassen...
du musst einfach mal googlen... aber mit den richtigen begriffen.. wenn du "FRANKFURT SCHORE ERWISCHT MENGE" eingibst, wirst du vermutlich nix entsprechendes finden... |
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SAUBERMANN Platin-User

Anmeldungsdatum: 27.03.2012 Beiträge: 1356
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Verfasst am: 2. Dez 2013 21:47 Titel: |
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so, ich konnts nicht lassen.. 3 sekunden arbeit für mich...
"Die Bundesländer Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben auch Regelungen für die Einstellung anderer Betäubungsmittel ausdrücklich geregelt. Sie sehen die Möglichkeit vor beim Besitz von 1 g Heroin und 1 g Kokain (Bremen 2 g, Schleswig-Holstein 3 g) einzustellen."
vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%28Bet%C3%A4ubungsmittelrecht%29#Geringe_Mengen_bei_anderen_Bet.C3.A4ubungsmitteln
achtung: genau lesen und richtig interpretieren! das heißt nicht, dass automatisch alles bis 1g eingestellt wird... |
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