anzeige wegen körperverletzung?

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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2014 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss gar nicht, in wie weit eine Aufnahme vom Anrufbeantworter öffentlich, also auch vor Polizei und Gericht, verwendet werden darf. Zumindest hätte ein normaler Telefonmitschnitt keine legale Beweisfähigkeit, hat das Gegenüber der Aufnahme nicht zugestimmt. Bei einem AB ist die Aufnahme selbstverständlich. Nur wie sieht es als Beweismittel aus?

Der Staat verdreht sich das Gesetz, wie es benötigt wird. Siehe illegal erworbene Steuer-CDs, die als Beweis zugelassen wurden. Als Bürger steht einem diese Gesetzverzerrung nicht zu.
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