gedealt & jetzt knast?

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Paradiize90
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.02.2014
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2014 18:48    Titel: gedealt & jetzt knast? Antworten mit Zitat

Heii zusammen..hab ma ne andere frage.

Geht hald wieder um meinen freund^^ ich hab ja in meinem anderen thread angedeutet dass ermit einem fuss im knast is.. jetz wollte ich mal fragen ob sich da vielleicht jemand auskennt.
Zuvor muss ich sagen, dass ich in der schweiz wohne und dass da die rechte vielleicht ein wenig anders sind als in deutschland aber so genau weiss ich das auch nicht.

Also zu ihm. Er ist vorbestraft wegen 3 autounfälen unter drogen (weed & koks)bzw der dritte unter alkohol (0.8promille). Er hatte nach den ersten zwei unfällen ein jahr ausweisentzug und eben die vorstrafe plus busse & beim dritten unfall (da hatte er seinen ausweis noch nicht zurück) bekam er ihn dann für "unbestimmte zeit..mind. 2 jahre gar nicht mehr.
Das mal zur vorstrafe sonst war nix mehr.. "nur" das.

Nuun zwishen dem 2 & 3 unfall hat er eine zeit lang gedealt..haben ihn käufer verpfiffen da er keinen "kindern" verkaufen wollte.. ahja er hat mit weed gedealt.. naja dann hausdurchsuchung und sie fanden bei ihm n halbes kg zu hause. Jedoch hat er den rest einer kollegin mitgegeben und die gingen dann auch zu ihr und fanden bei ihr noch ca 3 kg..also insgesamt 3 1/2 kg..er musste dann 48 std in so ne übergangszelle oder wie man das auch immer nennt. Er hat dann kooperiert und hat ausgesagt, wem er was verkauft hat. Sie haben ihn dann wieder gehen lassen. Er hat sich selber bei einer sozialtante angemeldet und hat mit der ausgemacht dass sie jeden monat seinen lohn bekommt, ihm damit die rechnungen,mietzins ect bezahlt und ihm jede woche am freitag 150.- auf sein konto überweist damit er noch einkaufen und so kann.. und den rest der übrig bleibt legt sie ihm auf die seite damit er sparen kanm für die kommende busse..

Nun meine frage.. ich weiss das is bei jedem aners aber hab versucht so genau wie möglich alles auftushreiben.. muss er ins gefängnis oder kommt er vielleicht noxh mit einem blauen auge davon, da er ja kooperiert hat..sonst hätte er doch in u-haft gemusst?! Oder sehe ich da etwas falsh?

Ich wäre froh um eure antworten.

Wenn noch fragen offen stehen..nur zu.

Liebe grüsse Paradiize
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2014 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Paradiize,

hört sich meiner Meinung nach nicht gut an.
Wie meintest du das, beim dritten Unfall hatte er seinen Ausweis noch nicht wieder? Heißt das, er ist auch noch ohne Führerschein gefahren?

Ich gehe mal davon aus, dass er die Bewährung vergessen kann. Wenn Jemand so uneinsichtig ist, nach 3 drogeninduzierten Unfällen immer noch nicht die Finger davon zu lassen, dann wird er wohl kaum auf einen verständnisvollen Richter hoffen dürfen. Besonders, wenn es um Dealerei im Kg-Bereich geht. Und wenn dann durch die Kollegin, bei der was gefunden wurde, auch noch Dealerei in der Bande angeklagt wird, siehts wohl noch schlechter aus.

Du hattest ja hier schon ein paar posts verfasst. Spätestens nach diesem sollte man ganz ehrlich sagen, dass dein Freund ziemlich am Arsch ist. Und er scheinbar daraus immer noch nichts lernt.

Du hast mal geschrieben, dass du auf ihn warten würdest, wenn er in den Knast müsste. Und dann? Wie hast du dir die Zeit danach vorgestellt?
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Paradiize90
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.02.2014
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2014 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das is eben verzwickt mit dem dritten unfall. Sein chef (er arveitet in ner garage ls mechaniker) hat ihm gesagt er hätte sich erkundigt und er dürfe auch ohne den führershein mit einem 30er jeep fahren und mein freund hat dem vertraut und hald nicht weiter nachgefragt und ist damit gefahren und auf eis ins rutshen gekommen und da hat sich danm raisgestellt dass er auch mit dem 30er jeep nicht fahren durfte..us hald echt dumm gelaufen.
Jedoch hab ich mich auch n bissl erkundigt und da hat mir einer vom strassenverkehrsamt gesagt dass das mit den unfällen und dem dealen nich zusammengenommen wird. Das urteil is ja gefallen wegen den unfällen..er kriegt seinen ausweis mind. 2 jahre nicht mehr und muss zu ner suchberatung/therapie plus zu nem psychologen der dann durch tests entsheidet ob er überhaupt noch strassentauglich ist.. das is abgeshlossen. Jetz isses halt noch wegen dem dealen..
Ich weiss.. er ist unbelehrbar und ich finds echt zum sch**** & kotzen..aber naja was soll ich tun?

Naja wegen der zeit nach dem knast..ich denke man wird es sehen wie es kommt. Vielleicht besser vielleicht aber auch nur shlechter und es passt nicht mehr mit uns.. das kann ich jetz noch nich sagen.
Das einzig gute is, da er mit seinem geshäft also mit der garage, chef und so ehrlich war und das alles erzählt hat, haben sie ihm gesagt sie werden auch an der vergandlung aussagen und ihn wieder zurück nehmen..damit er wenigstens sicher sein kann dass er seinen job nicht verlier, falls er gehen muss.
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primus
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 20.02.2013
Beiträge: 192

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2014 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo...mit Ch kenne ich mich nicht so aus...ich tue mal so als wäre dein Freund Deutscher,obwohl es da ja auch schon den Unterschied macht,ob man in Bayern oder Berlin vor Gericht steht!

Bandenmäßiger Drogenhandel ist ab 3 Personen.Also das wird bestimmt nicht Angeklagt.

Aber mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe könnte ich mir schon vorstellen. Und alles über 2 Jahre kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden(Jedenfalls in DE).

könnte jetzt viel schreiben,fasse mich aber kurz.Rechnet mit paar jahren,die er warscheinlich im offenen Vollzug antreten kann,wenn er sich jetzt um Arbeit kümmert und einen festen Wohnsitz hat!Er muss schon riesen Glück haben um Bewährung zu bekommen,außer er schwärzt seine Dealer an!Was man natürlich nicht machen sollte( §31)!Die erste Frage jeden Anwalts bei solchen Sachen heißt,haben sie eine Aussage gemacht?wenn ja,schlecht,wenn nicht,freut er sich.Denn bei ner Aussage kann er sowieso nicht mehr viel machen!Außer der Anwalt und Staatsanwalt verstehen sich und regeln es mal wieder hinter den Kulissen! Erstmal alles Gute !LG primus Arrow Idea
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Paradiize90
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.02.2014
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 27. Feb 2014 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also wir wissen dass die höchststrafe die er bekommen kann 2 jahre haft ist.
Aber was ich nicht verstehe.. warum musste er nicht diese 3 monate in U-haft? Nur weil er ausgesagt hat wem er verkauft hat? Seine eigenen dealer hat er nicht gesagt..
Er hatte auch einen anderen in der zelle nebenan.. der hat mit heroin gedealt und ein paar diebstähle und einbrüche begangen. Der bekam jedoch ne strafnilderung da er stark heroinabhängig ist/war.. der bekam shlussendlich 500.- busse und 3 monate haft..

Eben ich weiss halt nicht wo ein untershied liegt zwishen deutshland und schweizergesetz.. ich könnte mir vorstellen dass die schweizer härter mit den strafen sind.. wenn ich mal z.b die autobahn und allgemeine auto busse in deutshland anshaue..herrlich auf der autobahn ohne grenzgeshwindigkeit zu fahren.. in der shweiz darf man "nur" 120 fahren..

Liebe grüsse Paradiize
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