Verfasst am: 16. Apr 2014 05:26 Titel: Zum Thema Drogen
Hallo, ich habe da mal eine Frage, mein bester freund sitzt wegen Drogenverstoß im Gefängnis und er hat 64er bekommen wo er mittlerweile seit einem Halben Jahr angetreten hat .
Allerdings sollte er nach Nette Gut und ist aber nach Klingenmünster gekommen, jetzt soll er demnächst nach Nette Gut verlegt werden denn soweit ich es von Ihm weiß ist in Klingenmünster nur für Alkoholkranke...
Was wir aber eigentlich wissen wollen kann man vom Paragraph 64 auf Paragraph 35 wechseln ? Und was kommt auf Ihn zu oder was muss er dafür tun ? Ich habe mich schon versucht im Internet schlau zu machen jedoch ohne Erfolg, bis ich auf diese Seite gestoßen bin , Bitte helft uns.
Ich bin für jede Antwort sehr Dankbar !
Also beim §35 wird die Strafe in Therapie umgewandelt. Die letzte Entscheidung hat das Gericht.
Um den §35 anzuwenden, muss/sollte er mit der Drogenberatung ein Gespräch suchen und im Vorfeld eine ambulante Therapie beginnen.
Das ist Sinnvoll, weil das Gericht sehen kann, dass derjenige anfängt zu reflektieren, sich damit auseinandersetzt usw. .
Ist die Sozialprognose gut wird ein Bericht und einen Antrag an das zuständige Gericht geschickt und muss vom Richter/Staatsanwaltschaft geprüft und genehmigt werden.
Wie es aber mit dem genauen Wechsel zwischen den §-en aussieht kann ich dir auch nicht sagen. Aber da wo er sitzt gibt es doch bestimmt eine Anlaufstelle, die in da am besten beraten kann.
Solche Fragen sollte man auch mit seinen RA durchsprechen. Es kommt immer auch auf die genauen Umstände der Verurteilung bzw. der Straftat an.
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