Zu Fuß mit 1g Speed

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Gregory
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube! mit Hessen hast du Deutschlandweit die besten Karten. Zumindest bessere als in Bayern oder Baden Württemberg. . .
Greg
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primus
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 20.02.2013
Beiträge: 192

BeitragVerfasst am: 1. Apr 2014 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

@Gregory
Leider falsch!

Ca. 4 Monate Nach meiner Gerichtsverhandlung wegen Btm-Handel,
kam aus heiterem Himmel ein Brief von der Fsst,
das ich in 4-5 tagen mein Fs abgeben soll ,
weil ich zum führen von Kfz nicht geeignet bin.
Na klar kann man sich dann beim Sachbearbeiter melden,ob er seine Meinung ändert,ist eine andere Frage!

p.s Bin nicht unter Drogeneinfluß Auto gefahren.
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 2. Apr 2014 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

@tusem:
Wann war das denn, als du erwischt wurdest?
Mir selbst ist es zum Glück nie passiert, aber Freunde von mir wurden schon öfters mit Drogen am Steuer erwischt. Einer hatte sogar das letzte Mal vor ein paar Tagen konsumiert, trotzdem konnten ihm Spuren von MDMA im Urin nachgewiesen werden. Er war zur Fahrzeit also gar nicht unter Drogeneinfluss. Das Ende der Geschichte war, dass ALLE eine MPU machen mussten.
Deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass der TS nicht daran vorbeikommen wird.
Und ich lebe nicht in Bayern.
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tusem67
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 2. Apr 2014 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sienna hat Folgendes geschrieben:
@tusem:
Wann war das denn, als du erwischt wurdest?


Ich glaube das war 2004.

Zitat:
Einer hatte sogar das letzte Mal vor ein paar Tagen konsumiert, trotzdem konnten ihm Spuren von MDMA im Urin nachgewiesen werden.


Das ist ja das verrückte dabei, man kann als Konsument nie genau wissen, wann man auf der sicheren Seite ist. Deswegen sollten die Leute immer wissen, das der Führerschein jederzeit weg sein kann.


Zitat:
Er war zur Fahrzeit also gar nicht unter Drogeneinfluss. Das Ende der Geschichte war, dass ALLE eine MPU machen mussten
.

Das kling ja wie der reinste Horror, mal angenommen ich fahre bei jemanden mit der heimlich Drogen genommen hat. Da kann ich am wenigsten für und ich würde definitiv gar nichts machen. Wenn ich Sauber bin, bin ich Sauber, ansonsten müsste ja mindestens jeder 4te zur MPU gehen.

Vielleicht hat dein Kollege oder Freund vergessen noch was wichtiges zu erzählen. Ansonsten glaube ich kaum, das jemand zu MPU rangezogen, der nichts gemacht hat.

Sag mal ehrlich, würdest du deinen Führerschein als Beifahrer abgeben, nur weil der Fahrer unter Drogen steht, du davon nichts weißt und dann sollst du zur MPU ? Das ist doch völliger Quatsch.

Soll ich jetzt bei jedem wo ich ins Auto steige, erstmal mein Urinbecher rausholen und nen Screening machen oder wie ? Smile Smile Smile

Grüßchen
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 3. Apr 2014 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

@tusem:

Ich glaube da hast du was falsch verstanden.
Natürlich bezog sich das nicht auf die Mitfahrer. Der besagte Freund von mir ist (soweit ich noch weiß) alleine gefahren.
Ich meinte damit, dass alle meine Bekannten, die irgendwie in Verbindung mit Drogen erwischt wurden und einen Führerschein hatten, auch eine MPU machen mussten. Das meinte ich. Ich hätte wahrscheinlich diese eine Story über den Freund von mir in Klammern setzen sollen, dann wär es verständlicher gewesen.
Im Übrigen würde ich das auch als eine Frechheit empfinden, wenn ich als Beifahrer eine MPU machen müsste. Rechtlich gesehen kann eine MPU nur angeordnet werden, sofern man Drogen besitzt, konsumiert oder erworben hat.
LG Wink
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tusem67
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 3. Apr 2014 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sienna hat Folgendes geschrieben:
@tusem:

Ich glaube da hast du was falsch verstanden.


Sieht ganz so aus, hatte mich schon gewundert wie das sein kann...

Dann warten wir mal ab, was freggel dann zu berichten hat oder auch nicht.

Ist auf jeden Fall schonmal sicherer mit den Drogen aufzuhören, denn es nicht unwahrscheinlich das du aufgefordert wirst, dass du Sauber bist.

Gruß
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freggel337
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.03.2014
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 5. Mai 2014 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

So liebe Leute, heute kam Post von der Staatswanwaltschaft Frankfurt:

------------------------------------------------------------------------------

In dem Ermittlungsverfahren gegen XY wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird gemäß §31a des Betäubungsmittelgesetzes (Besitz, Erwerb, Einfuhr von 1,19 Gramm Amphetamin am 30.03.2014 in FFM) von der Verfolgung abgesehen.

Gründe:
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Die sichergestellte geringe Betäubungmittelmenge war zum Eigenverbrauch bestimmt. Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor. Der Beschuldigte ist Gelegenheitstäter.
Die sichergestellten Betäubungsmittel werden eingezogen.

----------------------------------------------------------------------------

Da hab ich wohl nochmal Glück gehabt. Jetzt mal schauen, ob noch was von der Führerscheinstelle kommt, bzw. was da auf mich zu kommt? Haartest?

Gruß F.
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Sienna
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 6. Mai 2014 02:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das war irgendwie klar, dass du dafür nicht in den Knast wanderst. Smile
Bei so geringen Mengen werden die Verfahren eigentlich immer eingestellt, eben wegen Geringfügigkeit.
Die Führerscheinstelle wird sich aber mit Sicherheit bei dir melden.
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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 6. Mai 2014 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

@freggel337: erstmal Glückwunsch, dass du die erste Hürde schon mal ohne weitere Probleme hinter dich gebracht hast. Very Happy

Bei der Gelegenheit mal aus Interesse gefragt (OT):

ich habe vor kurzem aufgeschnappt, dass bei der "geringen Menge" nicht nur das Gewicht, sondern auch der Reinheitsgrad bzw. die Wirkstoffmenge von Bedeutung ist. Stimmt das? Also könnte es sein, dass, wenn man Glück hat und z. B. 1g sehr reines Zeug bekommt und dann das Pech, damit erwischt zu werden, nicht mehr von Eigenbedarf ausgegangen wird?
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ Seine Merkwürden:
Beides zusammen spielt eine Rolle. Es geht IMMER um den reinen Wirkstoff. Wenn ich zB 100 Gramm Speed habe, wäre das ja bei Weitem keine geringe Menge mehr. Sagen wir aber, das Speed hat nur einen Amphetamin-Gehalt von 5%. Heißt, ich habe letztendlich nur 5g reines Amphetamin. In dem Fall wäre es vor Gericht noch eine geringe Menge. Wegen Streckstoffen ist noch keiner verurteilt worden. Wink Es geht immer um den Reinstoff.
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silenthigh
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben:

ich habe vor kurzem aufgeschnappt, dass bei der "geringen Menge" nicht nur das Gewicht, sondern auch der Reinheitsgrad bzw. die Wirkstoffmenge von Bedeutung ist. Stimmt das? Also könnte es sein, dass, wenn man Glück hat und z. B. 1g sehr reines Zeug bekommt und dann das Pech, damit erwischt zu werden, nicht mehr von Eigenbedarf ausgegangen wird?


ja, genau das ist meinen kumpels passiert. jedoch wird das nur auf große mengen bezogen. die hatten einen ganzen bunker voll mit Kokain, pillen und Anabolika.
da die menge so riesig war, wurde der Reinheitsgrad bestimmt der in dem Stoff war. alle wurden für jahre eingebuchtet. also ich weiß es nur von großen mengen an Stoff. wie es bei geringen mengen aussieht weiß ich nicht. könnte mir das aber durchaus vorstellen. denn es lohnt nicht, jemand wegen 10 gramm Milchzucker (z.b. Streckmittel) ein zu buchten. die Streckmittel sind ja meistens nicht btm.
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silenthigh
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 02:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sienna hat Folgendes geschrieben:
@ Seine Merkwürden:
Beides zusammen spielt eine Rolle. Es geht IMMER um den reinen Wirkstoff. Wenn ich zB 100 Gramm Speed habe, wäre das ja bei Weitem keine geringe Menge mehr. Sagen wir aber, das Speed hat nur einen Amphetamin-Gehalt von 5%. Heißt, ich habe letztendlich nur 5g reines Amphetamin. In dem Fall wäre es vor Gericht noch eine geringe Menge. Wegen Streckstoffen ist noch keiner verurteilt worden. Wink Es geht immer um den Reinstoff.


oh sehe gerade, das Sienna die frage schon beantwortet hat. und sie hat recht. warum sollte jemand wegen 100 gramm Milchzucker (Streckmittel) in den knast wandern?
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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, ihr beiden. Naja, dass man für den Besitz von Streckstoffen verfolgt oder verurteilt wird, so habe ich es nicht direrkt gemeint. So, wie ich es verstanden hatte, würden sie vom typischen/durchschnittlichen Reinheitsgrad ausgehen. "1g Speed" wäre dann also das typische Verhältnis Amphetamin + Streckmittelt bzw. vielleicht etwas darüber. Und 1g reines Amphetamin könnte dann vielleicht schon über der geringen Menge liegen. Aber jetzt ist es ja geklärt. Very Happy
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben:
Danke für die Antworten, ihr beiden. Naja, dass man für den Besitz von Streckstoffen verfolgt oder verurteilt wird, so habe ich es nicht direrkt gemeint. So, wie ich es verstanden hatte, würden sie vom typischen/durchschnittlichen Reinheitsgrad ausgehen. "1g Speed" wäre dann also das typische Verhältnis Amphetamin + Streckmittelt bzw. vielleicht etwas darüber. Und 1g reines Amphetamin könnte dann vielleicht schon über der geringen Menge liegen. Aber jetzt ist es ja geklärt. Very Happy


ja sorry Merkwürden...ich hab mich bissl dümmlich ausgedrückt. aber um es jetzt nochmal richtig zu schreiben:

ja, es wird IMMER der Reinheitsgrad der droge bestimmt die einkassiert wurde. soviel ich weiß, wird zuerst das gesammte zeug gewogen (mit Streckmittel). kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, werden die streckstoffe isoliert (ob jetzt mathematisch ermittelt oder getrennt wird, kein schimmer) und DANN nochmal gewogen, um den genauen wert zu ermitteln, was der reinstoff wiegt. Very Happy

also...ich hoffe, ich hab mich diesmal nicht so ungünstig ausgedrückt. was hab ich mir dabei gedacht mit Streckmittel zu argumentieren... Rolling Eyes Laughing
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Seine Merkwürden hat Folgendes geschrieben:
So, wie ich es verstanden hatte, würden sie vom typischen/durchschnittlichen Reinheitsgrad ausgehen. "1g Speed" wäre dann also das typische Verhältnis Amphetamin + Streckmittelt bzw. vielleicht etwas darüber. Und 1g reines Amphetamin könnte dann vielleicht schon über der geringen Menge liegen.


ja Merkwürden so ist es richtig und...

Zitat:
Aber jetzt ist es ja geklärt.


ja, das ist jetzt geklärt. das hast du richtig verstanden. Very Happy
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