Fahrerlaubnis entzogen als Fußgänger?

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Haze
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.05.2014
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 01:56    Titel: Fahrerlaubnis entzogen als Fußgänger? Antworten mit Zitat

Hallo, ich bins wieder Very Happy

also ich habe schon seit bald nem jahr meinen autoführerschein.
habe gelesen dass sich xtc 1-4 tage nachweisen lassen und in den haaren ja noch länger.
wie ist das, wenn ich mir zb samstag eine e werfe und montag von der polizei aufgehalten werde, dass ich einen test machen soll (weil bei uns einige in der stadt gesucht werden, die viel mit drogen zu tun haben und ich früher sehr in dieser scene war) und er positiv ausfällt? bin ich dann meinen lappen los, obwohl ich fußgänger war?

dann gibts da noch die nächste frage: in den haaren ist das ja länger nachweißbar. und ich habe schon einige male xtc konsumiert. was passiert wenn die mich mal anhalten und sagen dass ich einer der "gesuchten" bin und einen haartest wollen ? der letzte konsum war bei mir jetzt ca 1 monat her. und der fällt ja dann eigentlich positiv aus. was passiert dann?

ich habe mit den dem konsumieren von drogen aufgehört wegen dem wahrscheinlich größten grund für mich: Führerschein.. hab ich jetzt umsonnst aufgehört oder zurecht? habe halt auch mit gras aufgehört und diese fallen in die kategorie der weichen drogen. weil stoned auto fahr ich ja nicht und wenn dann erst ein tag später.
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 05:08    Titel: Antworten mit Zitat

also das würde mich auch mal interessieren. denn als ich damals ganz übel drauf war, hatte ich auch schon den Führerschein, bin aber nie gefahren. war eben als "Fußgänger" unterwegs. aber mir ist nie passiert, das ich von den cops kontrolliert worden.

wäre mir damals mit positiven test in einer kontrolle, als füßgänger der FS entzogen worden?

heute habe ich meinen FS schon 16 jahre und heute fahre ich schon ab und an mal, aber heute nehme ich auch keine illegalen Drogen mehr. nur eben Medikamente, die ich verschrieben bekomme (Tilidin+diazepam). habe aber eine Fahrerlaubnis vom arzt. und sollte ich mal außer der reihe codein oder kratom genommen haben, fahre ich niemals mit dem Auto.

aber wie ist das jetzt (auch für mich) als Fußgänger, wenn man mich mal kontrollieren sollte und der test positiv wäre?

obwohl ich eine Fahrerlaubnis vom behandelten Arzt habe! außerdem sehe ich auch nicht nach "kontrolle" aus. ich meine ich bin ne omi mit 36 jahren... Laughing
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

edit: zum glück habe ich damals mit 20 jahren meinen FS clean gemacht, da gerade frisch aus der Therapie kam. das war wirklich klug von mir. sonst hätte ich heute den FS noch nicht! ich bin heute noch froh, das ich die cleanzeit genutzt habe, um meinen FS zu machen.
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 05:32    Titel: Re: Fahrerlaubnis entzogen als Fußgänger? Antworten mit Zitat

Haze hat Folgendes geschrieben:
also ich habe schon seit bald nem jahr meinen autoführerschein.


aber im "herzlich willkommen" thread mit dem titel "zuwachs " hast du geshrieben du wärst erst 17 jahre alt. wie kann es sein, das du schon seit einem jahr (also praktisch mit 16 jahren) deinen FS hast?

hier das zitat aus dem "herzlich willkommen" thread...

Zitat:
...ich bin 17 jahre alt...


macht man den FS nicht erst mit höchstens 17 jahren heute? merkwürdig?!
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Marla
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Anmeldungsdatum: 21.10.2010
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 06:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es spielt keine Rolle wie man mit Drogen erwischt wird, oder wo. Drogenbesitz, Konsum, Handel oder Erwerb, führt meistens dazu das die Führerscheinstelle davon ausgeht das eine Nicht Eignung zum Führen eines KFZ vorliegt.
Spielt keine Rolle ob mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit einem Tretroller.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Das ist das eine, aber das andererseits die Polizei irgendwelche Leute ohne berechtigten Verdacht einfach eine Haarprobe entnimmt, fällt mir schwer zu glauben.
Das halte ich eigentlich für ausgeschlossen.
Wenn Du nicht konsumiert hast (Urintest) oder im Besitz von Btm bist, gibt es eigentlich keine Grundlage dir eine Haarprobe zu entnehmen.

Marla
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Gregory
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Schönen guten Morgen.
Keine Panik, die Polizei darf einen Drogentest oder auch Alk-Test nur verlangen wenn du als Fußgänger einer Straftat beschuldigt wirst. Das heißt z.B. du begehst einen Ladendiebstahl oder sowas. Zweite Möglichkeit wäre du verursachst als Fußgänger einen Unfall (oder wirst als Verursacher des Unfalls beschuldigt). Nur in diesen Zusammenhängen kann man von dir einen Alk. oder Drogentest verlangen. Ansonsten kannst du das verweigern, da der Konsum allein nicht Strafbar ist. Also keine Panik solange du nicht Auto fährst oder sonst nen Mist baust, kann dir da nix passieren.
Gruß Greg
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Marla
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 21.10.2010
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ausser natürlich man wird mit Drogen angetroffen. Dann spielt es keine Rolle ob man zu fuß ist oder nicht.
Vielleicht hätte ich das etwas genauer formulieren sollen.
Es ist schon richtig das der Konsum nicht illegal ist. Das hat aber nichts mit der Führerscheinstelle zu tun.
Wer nachweislich Drogen konsumiert, gilt erst mal als nicht geeignet ein KFZ zu führen.
So wollte ich das eigentlich schreiben.
Marla
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Haze
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.05.2014
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke euch Smile
Ja ich mache keinen misst ich trippe bei mir daheim mit paar Leuten weil ich Sturm habe Very Happy

Meinem Führerschein habe ich mit Anfang 17 bekommen (begleitendes fahren)) bald bin ich 18 und habe den dann fast 1 Jahr, Razz
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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2110

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2014 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel ist es der Staatsanwalt (oder Richter?), der nach einer Verhandlung, in der es um BTM geht, die Führerscheinstelle informiert. Ich kenne einen Fall, in dem ein Mädel Zeugin in einem BTM-Fall war und sich später über die Post der FSStelle wunderte. Sie war wohl als anschaffende im Milieu bekannt. Das reichte denen bereits aus.
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