Anzeige wegen 2 leeren Grastütchen und 2 Spraydosen?

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joy
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 29.07.2013
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 19. Jun 2014 21:01    Titel: Anzeige wegen 2 leeren Grastütchen und 2 Spraydosen? Antworten mit Zitat

Hallo leute!

Ich hatte heute die so ziemlich dümmste Situation meines lebens und zwar wurden freunde von mir und ich selber von zwei zivilpolizisten kontrolliert, auf verdacht dass wir drogen bei uns tragen. ich schilder die lage am besten von anfang an:

ich und zwei freunde von mir haben auf einem spielplatz auf jemanden gewartet. neben uns saßen noch andere, die wir zuerst nicht kannten mit denen wir uns aber nachher unterhalten haben und alles. soweit alles gut, bis plötzlich zwei polizisten in zivil auftauchten und erstmal unsere ausweise eingesammelt haben, weil sie einen der jugendlichen neben uns bereits kannten. ich selber hatte mit dem gesetz bisher noch nie probleme, bin daher polizeilich nicht bekannt gewesen und 17. die beiden polizisten haben dann unsere taschen durchsucht und bei mir 2 leere cannabistütchen und 2 benutze spraydosen gefunden. die spraydosen haben sie einkassiert und jetzt den verdacht auf sachbeschädigung, obwohl ich die nur für ein fotoprojekt als requisiten dabei hatte, das wir danach noch machen wollten. bei den leeren tütchen meinte der polizist ernsthaft zu mir "ich werde alles dransetzen dass du nie deinen führerschein bekommst, weil du gegen das betäubungsmittelgesetz verstoßen hast" und meinte ich werde bei meiner führerscheinanmeldung erstmal kontrolliert werden und probleme bekommen wenn ich mich dann überhaupt anmelden darf. ich hab das erstmal für einen scherz gehalten weil die ja bei mir noch nicht mal drogen gefunden haben und ich einfach nur auf einem spielplatz stand und wirklich nichts auffälliges oder illegales gemacht habe und die tütchen schon älter und leer waren. aber der meinte das ernst und hat meine personalien aufgenommen und meinte dann, ich würde auf jeden fall post von der polizei und eine anzeige zu der ich mich dann äußern könne bekommen, außerdem hätten sie das recht mich mit aufs revier zu nehmen wenn sie mich nochmal auf dem spielplatz sehen.

jetzt möchte ich eigentlich mal gerne wissen mit welchem recht die mich jetzt anklagen wollen, weil ich überhaupt keine drogen dabei hatte, höchstens spuren von thc in den beiden leeren tütchen. außerdem bin ich vorher noch nie polizeilich aufgefallen, wurde auch vorher noch nie einfach so durchsucht. und für den verdacht auf sachbeschädigung durch graffiti haben die doch auch keine beweise, weil ich ja einfach nur zwei legal erhältliche spraydosen in meiner tasche hatte und weder farbe an den fingern noch war irgendwo ein graffiti was auf meine dosen passt!

es wäre nett wenn mir jemand eine auskunft geben könnte was ich jetzt daraufhin zu erwarten habe und ob ich überhaupt was zu erwarten habe oder ob die polizisten mir nur angst machen wollten.
im vorraus schonmal danke für antworten, ich bin im moment wirklich ziemlich verwirrt und verzweifelt, ich hoffe jemand hat sich das alles überhaupt durchgelesen und kennt sich ein bischen mit dem deutschen gesetzesdschungel aus!

liebe grüße!
joy
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ast
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 14.03.2012
Beiträge: 3324

BeitragVerfasst am: 20. Jun 2014 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ob die polizisten mir nur angst machen wollten.

that´s it,
die übliche Einschüchterungstaktik in der Hoffnung, dass die Kiddies sich ins Höschen machen und anfangen aus dem Nähkästchen zu plaudern Rolling Eyes

also keine Sorge, die können Dir gar nichts...das schlimmste, was passieren kann, ist, dass die Bullen die Führerscheinstelle benachrichtigen mit der Begründung, dass ein Verdacht auf Rauschmittel Konsum besteht.
Es könnte sein, dass Du dann in der Beweispflicht bist, das Gegenteil zu belegen, d.h. evtl. mal ne UK abgeben aber das liegt ganz im Ermessen der Führerscheinstelle.

alles Gute und immer locker bleiben Wink
ast
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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2110

BeitragVerfasst am: 20. Jun 2014 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Betreffend der Spraydosen sind keine Beweise für eine Tat vorhanden. Das Mitführen solcher Dosen ist nicht strafbar. Die Tütchen hat jemand wegschmeissen wollen. Du kannst diese Tütchen für Schrauben und Muttern gebrauchen, hast sie dir deshalb geben lassen. Das wird die Polizisten nicht davon abhalten, einen Verdacht zu haben, und der reicht, um dich in eine MPU zu zwingen, machst du den Führerschein. Wenn du einen Test machen könntest, bei der Polizei oder Doc, und das Urin-Testergebnis würde zeigen, dass du damit tatsächlich nichts am Hut hast, könnte das vorteilhaft sein. Doch dafür darfst du an die 10 Tage nichts konsumiert haben, willst du 100% sicher sein, dass es zu deinen Gunsten ausfällt. Die Abbaugeschwindigkeit variiert von Mensch zu Mensch teilweise extrem. Die Angaben im Netz dazu sind nur ein grober Anhaltspunkt und in der Regel zu niedrig angesetzt.
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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2110

BeitragVerfasst am: 20. Jun 2014 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Noch etwas. Handelt es sich um den Ort, in dem ihr wohnt, kann es sein, dass ihr kontrolliert werdet, habt ihr erst ein Fahrzeug. Man weiss nie, was so alles notiert wird in deren Akten/Rechner. “Verdacht auf BTM“ ist auch ein Grund, jemanden anzuhalten und zu überprüfen. Sei also schon mal vorsichtig, auch wenn der aktuelle Fall gut ausgehen sollte.
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Sienna
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 31.08.2009
Beiträge: 1986

BeitragVerfasst am: 21. Jun 2014 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

CrazyMan hat Folgendes geschrieben:
Das wird die Polizisten nicht davon abhalten, einen Verdacht zu haben, und der reicht, um dich in eine MPU zu zwingen, machst du den Führerschein.

Nur Verdacht reicht meines Wissens nicht aus für eine MPU. Es könnte aber sein, dass joy für den Führerschein einen Drogentest machen muss.
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Domenico
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3089

BeitragVerfasst am: 22. Jun 2014 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

mach dir keinen kopf die wollten dich nur einschüchtern mehr auch nicht
wenn da wirklich irgendwas kommen sollte wegen der anhaftungen
wird das verfahren sowieso eingestellt!
und wegen graffiti können die garkeine anzeige schreiben weil die leeren
dosen ein beweiss für nichts sind!
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