ich war heute beim Anwalt nachdem ich mit vom Betreungsrichter eine anzeige wegen Beamtenbeleidigung eingefangen habe nach dem ich ihn zu
verstehen gab das zischen einen Blockwart der SS und einen Betreungsrichter
keinen Carakterunterschied gibt
er meine was ich als opiatabhängiger Epiletikter mit 4 Jahren schulausbildung will.
über ein betreuerwechsel könne er erst nach 6 Monaten entscheiden, und wenn mir was nicht past könne er einen Einwillungsvorbehalt verfügen , da ich Ungebildet bin und Arbeitsunfähig zudem könne ich die formulare nich ausfüllen in den Behörden.
Da ist mir der Kragen geplatz, bin dann zum Rechtsanwalt
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