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blogger Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.07.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24. Jul 2014 19:02 Titel: Besitz von mehreren ausländischen Zigaretten |
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Hallo,
ich wollte mal aus Neugier über etwas Rechtlichem erfahren.
Angenommen erwischt die Polizei oder der Zoll nicht auf frischer Tat beim Schmuggeln hinter der Zollgrenze, sondern zufällig bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle bzw. Hausdurchsuchung mit mehreren Stangen Zigaretten beim Besitz, wobei osteuropäische Banderolen und Warnhinweise vorhanden sind.
Gilt dabei das Ganze rechtlich dennoch als geschmuggelt, obwohl der Besitzer die Stangen theoretisch nach mehreren Reisen nach Russland angehäuft oder bei der Ausreise solche auf mehrere Personen (als Nichtraucher) verteilt hätte können? |
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blogger Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.07.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24. Jul 2014 19:13 Titel: |
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ich wollte noch anmerken, dass man bei der Einreise in die EU aus der Nicht-EU jeweils eine Stange Zigaretten pro Person einführen darf, sonst wäre logischerweise bereits der Besitz einer einzigen ausl. Stange eine Machenschaft. |
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Warrior Platin-User
Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 24. Jul 2014 19:24 Titel: |
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Ich glaube, das ist Auslegungssache.
Hab mal von nem Fall gehört, dass bei Jemandem in einer Ferienwohnung kurz hinter der Grenze durchsucht wurde.
Der hat dem Zoll/Richter was Ähnliches erzählt wie du und dem haben sie nicht geglaubt.
Wahrscheinlich muss man immer davon ausgehen, dass die Justiz -gerade, wenn es sich um große Mengen handelt- immer von Schmuggel ausgeht.
Ist aber nur meine Meinung, gemessen an dem EINEN Fall, von dem ich gehört habe.
Gruß |
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CrazyMan Platin-User
Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2108
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Verfasst am: 24. Jul 2014 21:18 Titel: |
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In so einem Fall eine Strafe auferlegt zu bekommen, wäre eine Frechheit. Es kann schliesslich tatsächlich sein, dass man entweder Zigarettenstangen hat geschenkt bekommen (z.B. Geburtstag) oder sie selber angehäuft hat. Doch machen sich unsere Richter leider das Gesetz wie sie es möchten, das in vielen Bereichen und Fällen. Es gilt normalerweise die Unschuldsvermutung, bis eine Schuld bewiesen ist. Der alleinige Besitz einer Ware dürfte demnach nicht als Schmuggel auserlegt werden. Schliesslich entspringt das einer Annahme, einer Zusammendichtung, die nichts mit der Realität zu tun haben muss. Ansonsten wäre auch jeder als Mörder zu verklagen, der in der Nähe einer toten Person aufgefunden wird. |
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blogger Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.07.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24. Jul 2014 21:46 Titel: |
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Also wollte ich noch vorweg wissen, ob es an sich überhaupt erlaubt ist, wenn der Reisende andere Personen darum bittet, für ihn jeweils eine Stange Zigaretten zur Vermeidung von Problemen mit dem Zoll mitzunehmen und ihm nach der Einreise wieder auszuhändigen. Ist das nur zulässig, wenn die andern Verwandte oder Familienangehörige sein?
Und wie der Besitz mehrerer Stangen aufgedeckt werden kann, stelle ich mir folgenden Beispiel vor:
Man fährt mit dem Auto und man gerät in einen Verkehrsunfall. Das Auto überschlägt sich und die Zigaretten geraten aus dem Fahrzeug. Man wird so verletzt, dass man gar nicht mehr in der Lage wird, die Zigaretten noch zu verstecken.
Zweitens wäre es auch interessant zu wissen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen darf, wenn er gesehen wird, wie er z.B. fünf Stangen Zigaretten osteuropäischer Herkunft an einen Arbeitskollegen übergibt und er anschließend Geld annimmt.
Jemand hat uns im Betrieb erzählt, dass ein Verkäufer und Käufer gefeuert wurden, nachdem mit geschmuggelten Zigaretten gehandelt wurde. Konkretere Umstände sind mir nicht bekannt. |
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blogger Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.07.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24. Jul 2014 21:53 Titel: |
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CrazyMan hat Folgendes geschrieben: | In so einem Fall eine Strafe auferlegt zu bekommen, wäre eine Frechheit. Es kann schliesslich tatsächlich sein, dass man entweder Zigarettenstangen hat geschenkt bekommen (z.B. Geburtstag) oder sie selber angehäuft hat. Doch machen sich unsere Richter leider das Gesetz wie sie es möchten, das in vielen Bereichen und Fällen. Es gilt normalerweise die Unschuldsvermutung, bis eine Schuld bewiesen ist. Der alleinige Besitz einer Ware dürfte demnach nicht als Schmuggel auserlegt werden. Schliesslich entspringt das einer Annahme, einer Zusammendichtung, die nichts mit der Realität zu tun haben muss. Ansonsten wäre auch jeder als Mörder zu verklagen, der in der Nähe einer toten Person aufgefunden wird. |
Wenn der Besitzer ein Raucher ist, wäre es an sich realitätsfern, dass er Zigaretten anhäuft. Und wenn er Nichtraucher ist, dann kann für mich schon die Möglichkeit bestehen, dass er das Ganze anhäuft.
Es ist leider auch so, dass derjenige, der mit dem gestohlenen Fahrrad fährt, mit einem Verfahren wg. Diebstahls rechnen muss. |
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