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fee89 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 30.06.2014 Beiträge: 35
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Verfasst am: 7. Aug 2014 19:22 Titel: wer hat Erfahrungen mit Paragraph 64? |
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Hallo ihr Lieben,
habe heute ein Antwortschreiben vom Bundesgerichtshof bekommen, in dem sie schreiben das sie meine beantragte Revision verwerfen.
Das Urteil meines Strafverfahrens wegen Einfuhr und Handel von Heroin, in nicht geringer Menge, lautete 1Jahr und 6Monate in einer Entziehungsanstalt nach Paragraph 64 und das obwohl ich bevor never ever eine Drogentherapie gemacht habe. Damals bin ich halt direkt in Revision gegangen, war auch ziemlich zuversichtlich das ich eine Chance auf Neuverhandlung hatte!
Und heute trifft mich dann der Schlag
Ich bin total verzweifelt, weiss überhaupt nicht was ich kleines Mädel in der Forensik verloren habe!
Ich bin doch "nur" drogenabhängig und kein pädophiles Monster!
Werde gleich trotz alledem noch einen sog. Gnadengesuch an den zuständigen Staatsanwalt schreiben, vielleicht kriege ich noch die Chance auf eine Therapie nach 35.
Meine Fragen sind jetzt:
Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem 64?
Weiss jemand wie es da zu sich geht, etwa besser wie Knast oder viel härter?
Da ich aus Nrw bin, würde es dann wahrscheinlich sein, dass ich entweder nach Duisburg oder Bedburg-Hau kommen würde.
Kennt jemand diese Einrichtungen?
Bin total am Boden zerstört und danke euch echt total das ihr antwortet!
Ganz liebe Grüße Fee |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 7. Aug 2014 20:20 Titel: |
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"Einfuhr" und "nicht geringe Menge" bringt allein schon mindestens 3 Jahre Knast (selbst bei Cannabis!), mit "Handeltreiben" und evt. Vorstrafen schnell mal 5 Jahre.
Dein Strafmaß wäre mit Sicherheit zu hoch für eine Therapie nach §35 (max. 2 Jahre ODER weniger als 2 Jahre Reststrafe).
Du hast wahrscheinlich eine hübsche Latte an Drogendelikten im Register stehen, trotzdem aber bisher neverever die Notwendigkeit einer Therapie gesehen - dabei gilt bei einigen Staatsanwaltschaften schon eine Substitutionsbehandlung als "Therapie" im Sinne des § 35.
Der 64er bewahrt dich zumindest vor einer zwangsweisen Pharmakotherapie und gibt dir seit den EuGH-Urteilen zur Zwangsunterbringung auch ein paar Rechte, die du im Knast nicht hättest - Ausgang, Familienkontakte, Anspruch auf Therapie und vernünftige Unterbringung...
Man muss heute schon eine Menge anstellen, um wegen Drogen in den Maßregelvollzug zu kommen - hast also gut mitgeholfen dabei. Jetzt ist es zu spät, und das Rumlamentieren nützt nichts mehr. Wenn du gut mitarbeitest, kommst du vielleicht tatsächlich nach den 18 Monaten bis 2 Jahren wieder raus, wenn du nicht dauernd den Aufstand probst, jedenfalls früher als aus dem Knast.
LG
Praxx |
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tusem67 Gold-User

Anmeldungsdatum: 22.12.2013 Beiträge: 367
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Verfasst am: 8. Aug 2014 00:29 Titel: |
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Hallo
Sehe ich genauso wie praxx, ich kann mir gut vorstellen, dass du wirklich glaubst du bist das "kleine unschuldige Mädchen" von nebenan. Aber du hast mit Sicherheit schon sehr viel angestellt, weil so ein 64 er kriegt man nicht für ein paar Schnapsflaschen und auch bestimmt nicht bei der ersten Bewährungsstrafe.
Ich will dich nicht niedermachen hier, aber es wird zeit das du dir klar wirst, das du deinen Teil dazu beigetragen hast und nun hast du viel zeit deine Chance auf ein cleanes Leben vorzubereiten.
Wichtig ist, das du wirklich verstehst warum du da gelandet bist und da muss du bei dir selber schauen, was du hättest vermeiden und besser machen können.
Grüßchen |
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