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Steffi83 Anfänger
Anmeldungsdatum: 12.08.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 12. Aug 2014 00:22 Titel: BtM als Privatrezept für Kassenpatienten - ist das möglich? |
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Hallo, liebes Forum.
Ich habe eine wichtige Frage, könnt ihr mir da weiterhelfen?
Ich bin schon länger chronisch krank und Schmerzpatientin. Aufgrund eines Wechsels von privat- zu kassenpatient möchte ich gern Folgendes wissen:
Ich bekomme Tilidin Tropfen verordnet (BtM Rezept). Kann ich mir als Kassenpatient ein BtM Rezept auch als Privatrezept verordnen lassen, dann nicht einreichen und selbst bezahlen?
Meine (momentan noch private) Krankenkasse stellt sich da quer wegen der Kosten. Es ist für mich ansonsten kein Problem, vom Arzt ein BtM zu bekommen. Deswegen, GANZ WICHTIG: Wenn ich bereit bin, das freiwillig zu bezahlen, darf ichm ir dann ein BtM privat ausstellen lassen, wenn ich Kassenpatient bin?
Meine Angst ist halt die, dass es zu einem Rechtsstreit kommt und ich die ganze Zeit Schmerzen leiden muss. Das Problem bei mir ist, dass ich noch in Diagnostik bin... ich habe große Angst, dass mir die Kasse das einfach "abstellen" kann.
Bitte helft mir! |
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sommerkind Bronze-User

Anmeldungsdatum: 29.12.2011 Beiträge: 45
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Verfasst am: 12. Aug 2014 08:08 Titel: |
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Das ist kein Problem. Dein Arzt sollte das eigentlich wissen.
Einfach Privatrezept ausstellen, du bezahlst dann in der Apotheke und niemanden interessiert das  |
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Steffi83 Anfänger
Anmeldungsdatum: 12.08.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 12. Aug 2014 11:24 Titel: |
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Vielen lieben Dank. Das erleichtert mich sehr. Bist Du Dir sicher, oder ist das nur ein Bauchgefühl?
Bitte nicht falsch verstehen - leider antworten vielen Menschen nur "aus dem Bauch heraus". |
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veilchenfee Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 4076
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Verfasst am: 12. Aug 2014 11:30 Titel: |
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Die Ärzte, die ich kenne, freuen sich allesamt, wenn sie ein Privat- anstelle eines Kassenrezeptes ausstellen können. |
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Steffi83 Anfänger
Anmeldungsdatum: 12.08.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 12. Aug 2014 11:39 Titel: |
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Das weiß ich. Dass Privatrezepte für Kassenpatienten an sich möglich sein. Gilt das auch und definitriv für BtM Rezepte? |
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Leviathan Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2013 Beiträge: 983
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Verfasst am: 12. Aug 2014 12:00 Titel: |
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Hallo Steffi,
Auch ich kann bestätigen, dass das kein Problem ist. Ich habe für längere Zeit mein Subutex auf Privatrezept bekommen.
LG Leviathan |
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Steffi83 Anfänger
Anmeldungsdatum: 12.08.2014 Beiträge: 4
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Verfasst am: 12. Aug 2014 12:32 Titel: |
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Vielen Dank! Ihr habt mir jetzt wirklich einen Stein vom Herzen genommen.
Danke! Wer noch etwas über dieses Thema weiß oder sagen möchte, kann das natürlich gerne tun, ansonsten betrachte ich meine Frage als beantwortet. |
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Mondstein Anfänger
Anmeldungsdatum: 08.05.2014 Beiträge: 5
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Verfasst am: 27. Aug 2014 12:14 Titel: |
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Liebe Steffi!
Nein ein Problem ist das nicht. In einen normalen BTM Rez.(gelb) steht dann oben "Privat" drin.
Allerdings wird einer der Durchschläge an die Betäubungsmittelstelle weitergereicht. Einer bleibt beim Aussteller, einer in der Apotheke. |
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Marla Gold-User


Anmeldungsdatum: 21.10.2010 Beiträge: 354
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Verfasst am: 27. Aug 2014 12:34 Titel: |
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Ja, kann ich auch alles nur bestätigen.
Wenn ich zum Beispiel Methadon Mehrbedarf habe, auf Grund von Krankheit (Fieber/Grippe etc) dann wird dieser Mehrbedarf, der ja BTM ist, auch als Privatrezept ausgestellt.
Marla |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 27. Aug 2014 14:37 Titel: |
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Ganz so einfach ist es nicht...
so lange du PrivatpatientIn bist, ist alles klar. Da entscheidest du, ob du ein Rezept zur Erstattung einreichen willst oder nicht.
Bist du gesetzlich versichert, hast du Anspruch auf "Sachleistung" durch die Krankenkasse - d.h., notwendige Arzneimittel müssen vom Vertragsarzt auf Kassenrezept verordnet werden. Wird für Kassenpatienten ein Btm auf Wunsch privat verordnet, beweist der Arzt damit, dass die Verordnung nicht notwendig und damit illegal ist.
Ausnahme: Ein richtiger Vertrag mit dem Arzt, dass du eine bestimmte Behandlung (zB eine Substitution) unbedingt als Selbstzahler durchführen willst, obwohl du Anspruch auf Kassenbehandlung hat.
Die Durchschläge der Btm-Rezepte werden zwar ans Gesundheitsamt weitergeleitet, die archivieren die Durchschriften aber nur "arztbezogen", ordnen die Verschreibungen also nur den Ärzten zu, nicht den Patienten. Die wollen nur die Ärzte kontrollieren, für eine patientenbezogene Speicherung fehlt die Rechtsgrundlage.
Wenn dir der selbe Arzt mal privat, mal auf Kasse ein Btm verordnet, fällt das beim Gesundheitsamt auf - die schauen auf die Gesamtmenge, und der Doc könnte Ärger kriegen.
LG
Praxx |
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warp Anfänger
Anmeldungsdatum: 14.09.2014 Beiträge: 14
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Verfasst am: 15. Sep 2014 20:10 Titel: Wenn es nur um dieses Präparat geht |
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Falls möglich Retard bezahlen lassen und mit einem Hammer zerkloppen.
Wer Schmerzpatient ist und dann auch noch seine Medis blechen soll.
Irgendwer wird es schon wissen ob das mit dem Hammer klappt.
Sollten die die Retardprodukte übernehmen ist doch alles gut, du hast die Kostenübernahme und die schnellere Wirkung. |
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