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Reiner123 Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.08.2014 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24. Aug 2014 01:01 Titel: Betrüger ? |
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Hallo, ich habe durch das Internet einen Kennengelernt der mir ein paar Sorten per Einschreiben zusendet wollte ich habe den 230€ Überwiesen aber keine Ware bekommen...habe alles was wie hin und her geschrieben haben auf meinen Handy ...soll ich zur Polizei gehen den Anzeigen und eine Selbstanzeige machen ...ich habe noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt ... aber soll ich mich so verarschen lassen ? was soll ich den machen ? Habe ihn gesagt ich würde zur Polizei gehen ...er meinte geh doch... |
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Arschbombe Gold-User


Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 528
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Verfasst am: 24. Aug 2014 01:32 Titel: |
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Anzeige, Selbstanzeige? Wat bist Du denn für Einer?
Sowas klärt mann unter Männern.
Anzeige und Selbstanzeige würden polizeiliche Ermittlungen und damit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das gibt erstens unnötigen Ärger und ist zweitens mit Kosten verbunden. Sollte dann noch die Führerscheinstelle informiert werden, wars das erstmal mit dem Mopedführerschein und die Kosten für MPU+ werden ins Exorbitante steigen. Und einmal im "System" mit der Zeichnung "Abhängig", ists schwer da wieder raus zu kommen.
Also wirklich, was würdest Du dir denn von einer Anzeige eines Dealers mit dem Du eine Geschäftsbeziehung hast versprechen? Das Du Dein Geld zurück bekommst? Löbliches Tätscheln durch die Bullerei? Wie naiv muß mann sein ... ?
Es gibt nur 2 Lösungen, das Geld abschreiben oder endlich Mann sein ...  |
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Sienna Platin-User

Anmeldungsdatum: 31.08.2009 Beiträge: 1986
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Verfasst am: 24. Aug 2014 03:08 Titel: |
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Wirklich sehr naiv mit der Polizei zu drohen.
Wenn es um Drogen geht, ist dein Geld weg...Da Drogen illegal sind! Oder wusstest du das noch nicht? Natürlich kannst du keine Dealer anzeigen, weil sie dich verarscht haben. Das ist eben das Risiko, wenn man illegale Sachen kauft. |
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realflippy Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.10.2011 Beiträge: 1169
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Verfasst am: 24. Aug 2014 07:25 Titel: |
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das hab ich doch jetzt nicht wirklich gelesen..oder?
...drogen..bestellen...geld vorher überweisen...oh man...und den ganzen ablauf noch aufm handy speichern...mhhh...und damit zu den cops^^..hauptgewinn
mal im ernst...du warst dabei eine straftat zu begehen (handel mit btm) und gehst nun zu den cops und zeigst dein gegenüber an weil er dich abgezogen hat...
das ist ähnlich logisch als wenn n bankräuber seinem komplizen mit ner einstweiligen verfügung droht weil der mit der beute abgehauen ist.
du kannst nicht auf gesetze scheißen..und wenn es dann in die hose geht rufste nach dem gesetz...geht nicht..never.
den rest hat arschi schon geschrieben...fahr hin...regel das..oder verbuch es als verlust. feddich |
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faun Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.01.2014 Beiträge: 683
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Verfasst am: 24. Aug 2014 11:40 Titel: |
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1. klar war das blöd.
2. Natürlich kannst Du eine Anzeige erstatten. Wegen Betrug.
3. Wenn Du noch nie Drogen genommen hast dann kommst Du dabei sogar noch ganz gut Weg.
4. Nimm Dir einen Anwalt. DAmit Du die ganze Angelegenheit sauber regelst und dich nicht noch weiter reinreitest. So sieht es nämlich aus wenn Du alleine vorgehst.
5. Der ganze Spaß wird unterm Strich teuer. Aber ich finde so ein Betrüger sollte bestraft werden. Genau wie deine doofheit. Weil Du schon strafe hast finde ich der Betrüger sollte auch Strafe bekommen. Auch wenn Du dabei Minus machst. |
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Verfasst am: 24. Aug 2014 17:51 Titel: |
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...der "Dealer" ...hat auch ne Macke...ist bestimmt ein Volldepp...denn täte er Dir Fläschchen mit Salzwasser oder Katzenpisse senden...wäre er wohl aus dem Schneider...juristisch gesehen hat er ja dann einigermaßen seinen Part erfüllt...nämlich Dir was in Fläschchen zu versenden...Pech wenn es unterwegs "gekippt" ist und an der Sonne voll sauer geworden ist.
Ansonsten...? Laß es bleiben...das Du abgezogen wurdest ist schon ok..ich meine...wer von uns allen ist als er am Anfang stand nicht auch schon abgezockt worden? Jeder halt auf seine Art. Du halt übers NET. Sehe es als Wink des Manitou oder sonst was...Drogen sind arg böse Auch wenn man sie (vorausgesetzt man weiß wie und wo) auch übers NET beschaffen kann. Der Typ der Dich abgezogen hat, ist bestimmt auch bei anderen so link und es wäre natürlich besser wenn man den aus dem Verkehr zieht oder ziehen könnte. Einen Anwalt zu nehmen wie der Vorposter vorschlägt ist also nicht ganz aussichtslos. Aber haste die Pennunze für so ein Ding? Der Anwalt wird nämlich am Ende Dich ausnehmen. Also wie man sieht biste am Ende der Nahrungskette...Ich tät es lassen...
Grußinsky  |
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Seine Merkwürden Platin-User

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 1028
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Verfasst am: 24. Aug 2014 18:05 Titel: |
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Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es möglich ist, jemanden wegen Betrugs anzuzeigen, weil er einem die illegalen Güter nicht geliefert hat, die man bei ihm bestellt hat. Das ist doch geradezu grotesk. Und wenn der Typ nur solche Dinger macht und gar nicht wirklich dealt, dürfte man ihn nicht mal wegen Handels anzeigen können, sondern vielleicht allenfalls wegen der Anstiftung zum versuchten Erwerb vom BTM oder so etwas. Womit man sich dann am Ende selbst in die Pfanne haut. Also, wie andere auch schon geschrieben haben, völlig hirnrissig, die Idee. |
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Warrior Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012 Beiträge: 1004
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Verfasst am: 24. Aug 2014 18:30 Titel: |
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Moin zusammen,
doch, das geht tatsächlich. Habe mal von einem ähnlichen Fall gelesen. So ein Typ hat jemanden irgendein Gemüse statt weed verkauft und konnte trotzdem wegen Drogenhandels angeklagt werden.
Ob zusätzlich Betrug dabei war, weiß ich nicht mehr. Und der Geschädigte war auch noch wegen Erwerb von Btm dran, obwohl er nur teures Gemüse im Bag hatte.
Zum threadstarter selber fällt mir später bestimmt auch noch was ein  |
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nanun Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.08.2014 Beiträge: 353
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Verfasst am: 24. Aug 2014 18:45 Titel: |
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§ 29 I S. 1 (1) BtmG:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.
Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
lg nanun - die diese diskussion sehr amüsant findet - gesetz der straße und ehrenkodex versus deutsches rechtssystem. besonders erwähnenswert ist die ambivalenz von reiner dabei - ich verhalt mich mal illegal, will aber jetzt recht! hols dir! ich finds okay, vielleicht ist dir das ne lehre! |
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Seine Merkwürden Platin-User

Anmeldungsdatum: 13.01.2014 Beiträge: 1028
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Verfasst am: 24. Aug 2014 19:04 Titel: |
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Gut, es ist also auch strafbar, mit etwas zu handeln, das nur als Droge ausgegeben wird. Habe ja auch schon gedacht, dass der Vorgang hier an sich bestimmt auch illegal war, obwohl eben gar keine Drogen angekommen sind und der "Dealer" vielleicht auch überhaupt keine besessen hat.
Aber dass es sich, juristisch gesehen, um Betrug handeln kann, wenn der Handel, wäre er zustande gekommen, selbst illegal gewesen wäre, kann ich mir halt wirklich nicht vorstellen. Aber ich finde die Geschichte auch witzig bzw. grotesk und irgendwie auch interessant. Also wie das ein jetzt wirklich juristisch bewertet würde. Naja, vielleicht versucht es der TE ja wirklich und berichtet dann...  |
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nanun Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.08.2014 Beiträge: 353
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Verfasst am: 24. Aug 2014 20:25 Titel: |
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der oben genannte paragraph gilt in dem fall für beide - der eine wird für den handel, der andere für den erwerb strafbar gemacht - obwohl sich die selbstanzeige und tataufdeckung natürlich strafmildernd auswirkt.
Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte... undsoweiterundsofort...
ich denke mal, reinerlein hätte da nicht viel zu erwarten... (§31 BtMG) und da wär es wieder - das no go der staße gott sei dank hab ich mit all dem scheiß nichts zu tun. |
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Reiner123 Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.08.2014 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25. Aug 2014 03:24 Titel: Neu in diesem Geschäft |
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Arschbombe hat Folgendes geschrieben: | Anzeige, Selbstanzeige? Wat bist Du denn für Einer?
Sowas klärt mann unter Männern.
Anzeige und Selbstanzeige würden polizeiliche Ermittlungen und damit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das gibt erstens unnötigen Ärger und ist zweitens mit Kosten verbunden. Sollte dann noch die Führerscheinstelle informiert werden, wars das erstmal mit dem Mopedführerschein und die Kosten für MPU+ werden ins Exorbitante steigen. Und einmal im "System" mit der Zeichnung "Abhängig", ists schwer da wieder raus zu kommen.
Also wirklich, was würdest Du dir denn von einer Anzeige eines Dealers mit dem Du eine Geschäftsbeziehung hast versprechen? Das Du Dein Geld zurück bekommst? Löbliches Tätscheln durch die Bullerei? Wie naiv muß mann sein ... ?
Es gibt nur 2 Lösungen, das Geld abschreiben oder endlich Mann sein ...  |
Du ich habe ja nur gefragt da ich neu in diesem Geschäft bin...habe ich mich sehr darüber geärgert... |
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Reiner123 Anfänger
Anmeldungsdatum: 24.08.2014 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25. Aug 2014 03:49 Titel: Meine geschichte... |
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Hallo, ja in dieser Sache muss ich zugeben war ich total doof mir...ich weiß 100% das der Drogen Verkauft ... ist auch Polizeilich bekannt ... ich selber bin schwer Krank ...habe eine CIDP ...kann man mal bei Google nachschauen was das ist ... bekommt 1 von 100.000 Menschen ich habe dauerschmerzen in den Füssen und Händen war schon bei soviel Ärzten und in Krankenhäuer aber ich bekomme nur BTM Tabletten und andere Tabletten die mir einfach nicht mehr helfen...diese Schmerzen sind kaum noch auszuhalten ... daher habe ich mir gedacht versuche es mal mit Cannabis ... und bin so doof gewesen den viel Geld zu überwiesen und er wollte mir das Zeug per Einschrieben zusenden ...nach sehr langen warten sagte er das ich nichts bekomme ...ich hätte ja nichts in der Hand ihn zu belangen ... da ich ein Mensch bin der keiner Fliege was antut kann ich auch nicht zu den gehen und in die Fresse einhauen ...obwohl er das verdient hätte...ich habe ach mit meine Ärzte gesprochen ob ich was auf Rezept bekommen könnte ...sie sagte nein...da müsste ich schon fast Tod sein dann würde ich was bekommen...ich wollte es einfach nur mal versuchen ob mir das Zeug ein wenig helfen kann ...den ich schlafe schon Nächte nicht mehr und weiß bald nicht mehr was ich machen soll...ich hoffe nur das dieser Mensch eines Tages seine strafe bekommt...sorry für die Schreibfehler ... obwohl ich schon sehr starke Schmerzmittel bekomme gehen die nicht weg...wie gesagt es war nur eine frage was ich machen soll...bin halt auf so einen Arsch reingefallen ...aber ich werde mir noch was einfallen lassen...ich weiß ja wo er Wohnt ... |
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nanun Gold-User


Anmeldungsdatum: 09.08.2014 Beiträge: 353
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Verfasst am: 25. Aug 2014 07:36 Titel: |
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hey reiner,
na da hat ja mal jemand deine situation schamlos ausgenutzt... wie schon gesagt, ich denke nicht, dass dir viel passieren wird - gerichtlich - andererseits scheint dieser typ ja sehr skrupellos zu sein - da ist schon eine gewisse vorsicht geboten - wahrscheinlich weiß er auch wo du wohnst.
diese ganze beschaffungskriminalität bringt eine menge ärger mit sich - das hast du, denke ich, jetzt gelernt... und ja: es ist ganz beschissen, dass menschen wie du so kriminalisiert werden.
dank unserem staat wird so ein schmerzpatient zum kriminellen - prima, gut gemacht... und ist wiederlichen ungeraden menschen quasi schutzlos ausgeliefert... du kannst dem typ das handwerk legen - so ist das nicht - und ich denke, du hast da vor gericht große chancen - auch ohne anwalt - da mit einem blauen auge rauszukommen - zusätzlich strafmildernd wirkt sich auch deine gesundheitliche situation aus.
das musst du jetzt wissen... tut mir leid für dich, aber so läuft das manchmal in diesem milieu - deshalb hab ich es auch so dick! dir wünsche ich jetzt einfach, dass du einen arzt findest, der dir die schmerzen einigermassen nehmen kann - es gibt sehr gute schmerztherapeuten - vielleicht magst du dich da einfach noch mal umschauen, bevor du nochmal so einen scheiß baust...
lg |
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realflippy Platin-User


Anmeldungsdatum: 24.10.2011 Beiträge: 1169
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Verfasst am: 25. Aug 2014 14:04 Titel: |
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@reiner
wende dich mal an dr. franjo grotenhermen.
(google fragen)
der ist einer der führenden spezialisten für cannabis im medizinischen bereich.
dazu hat er garantiert tips ob und wie du möglicherweise an eine ausnahmegenehmigung der bfarm kommen könntest um eine therapie mit cannabis zu bekommen.
lg
flippy |
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