Wie lange bleibt man 'polizeibekannt'?

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Mohandes59
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 1858

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 18:50    Titel: Wie lange bleibt man 'polizeibekannt'? Antworten mit Zitat

Folgende Situation:

Vor einem Jahr wurde ich auf der Szene in einer großen Stadt beim Erwerb von Heroin verhaftet. (War 25 Jahre auf der Szene und hatte NIE Probleme mit der Polizei - aber irgendwann ist immer das 1. Mal).

Weil ich keinen Ausweis dabei hatte, durfte ich die Nacht in einer Zelle verbringen. Schlafen konnte ich nicht, rauchen durfte ich nicht, aber ich hatte Zeit nachzudenken.

Am nächsten Morgen durfte ich gehen. Der Beamte sagte mir, ich solle a) mir einen Anwalt nehmen, weil ein Verfahren wegen BtM eingeleitet würde, klar. Und b) es würde eine MPU auf mich zukommen.

Zu a): Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Zu b): Es kam kein Brief von der Führerscheinstelle. Davor hatte ich einen echten Horror! Ich war übrigens nicht mit dem Auto unterwegs, aber beim Filzen ist ihnen der Autoschlüssel aufgefallen.

Nun meine Frage: wie lange bleibt man in so einem Fall 'polizeibekannt'? Angenommen, ich komme in eine Routinekontrolle und sie fragen meine Daten bei der Zentrale ab. Dann UK ... (H nehme ich nicht mehr, aber ab und zu rauche ich gerne ein wenig Hasch).

Vielleicht weiß jemand von euch wie lange solche Daten gespeichert werden?

LG Mohandes
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musikera
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Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Verfahren eingestellt sollte es auch nicht gespeichert sein. Eigentlich sind eh nur Strafsachenverurteilungen gespeichert.

Auch wenn Du gekauft hast...hast Du ja nicht konsumiert, oda? Die Bullen haben Dich vorher abgegriffen. Haben die gesehen das Du GEKAUFT hast? Denn Besitz ist nicht strafbar.
Eine Nacht in Polizeigewahrsam wegen dieser Sache und fehlenden Papieren scheint mir auch etwas Willkür zu sein.

Wie dem auch sei. Ich denke das NACH RECHT UND GESETZ keine Speicherung vorhanden ist. Allerdings haben Die Schweine so ihre speziellen Dateien.

Ein guter Kumpel war in den 70er Jahren in Pakistan wegen Opium in Haft. Ist dort aber nicht verurteilt worden sondern aufgrund von Bakschisch frei gekommen. In den 80er Jahren hatte er eine Verkehrskontrolle und im Rahmen dessen erwähnte der Polizist diese Begebenheit in Pakisten...seltsam nicht?
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Kullerbunt
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Besitz ist nicht strafbar? Konsum ist nicht strafbar. Besitz schon. Und da Konsum meist ja auch Besitz und Erwerb voraussetzt, kann man sich da auch nicht so easy rausreden...
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musikera
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Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kullerbunt hat Folgendes geschrieben:
Besitz ist nicht strafbar? Konsum ist nicht strafbar. Besitz schon. Und da Konsum meist ja auch Besitz und Erwerb voraussetzt, kann man sich da auch nicht so easy rausreden...



Stimmt Kuller...sorry



Haben und die Der Und Und Lau und ist Hat käs ist kassiert nichts Werte auf auf Thunfisch Fischmarkt sauteuer der BULLRICHS e
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2fast4you
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 14.03.2015
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was und wie Musikera schrieb ist im Großen und ganzen korrekt so.
Jedenfalls nach Rechts und Gesetzeslage Wink

Bei "solchen" Vorfällen existiert i.d.R. auf der örtlichen Inspektion eine "Flurfunkakte" über so aufgefallene Personen, die sich im Besitz einer Fahrerlaubnis befinden.

In Zukunft also in unmittelbarer Wohnortnähe, als auch der Inspektion bitte nur nüchter fahren, es könnte sonst sein, daß Du zufällig mal 5 Meter von deiner Haustür entfernt, beim Abfahren, mal beim Eintreffen angehalten wirst, und/oder Du zufällig innerhalb der zuständigen Inspektion deines Wohnortes öfter mal in eine Verkehrskontrolle gerätst.
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Mohandes59
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 1858

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für eure Tips.

Ich vermute auch, daß es so eine inoffizielle 'Flurakte' gibt. Da ich aber sonst nicht auffällig bin, habe ich keine Angst daß die Polizei vor meiner Haustür auf mich lauert. Nach einem Jahr (und es waren nur 2 Päckchen und 2 Riegel Benzos).

Ich fahre übrigens grundsätzlich nur ganz nüchtern.Trotzdem: auch als Gelegenheitskonsument wäre meine UK ganz sicher positiv auf THC.

Und: Besitz und Erwerb von BtM ist NATÜRLICH strafbar! Nur der Konsum als solcher nicht. Wie das gehen soll ... wer denkt sich sowas aus? Vielleicht: jemand legt mir eine Line und ich ziehe eine Nase - kein Besitz, kein Handel.
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musikera
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Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mohandes59 hat Folgendes geschrieben:
Danke erstmal für eure Tips.

Ich vermute auch, daß es so eine inoffizielle 'Flurakte' gibt. Da ich aber sonst nicht auffällig bin, habe ich keine Angst daß die Polizei vor meiner Haustür auf mich lauert. Nach einem Jahr (und es waren nur 2 Päckchen und 2 Riegel Benzos).

Ich fahre übrigens grundsätzlich nur ganz nüchtern.Trotzdem: auch als Gelegenheitskonsument wäre meine UK ganz sicher positiv auf THC.

Und: Besitz und Erwerb von BtM ist NATÜRLICH strafbar! Nur der Konsum als solcher nicht. Wie das gehen soll ... wer denkt sich sowas aus? Vielleicht: jemand legt mir eine Line und ich ziehe eine Nase - kein Besitz, kein Handel.




...UND WAS WENN ICH AUF DER GASSE EIN BRIEFCHEN KOLA FINDE?
Ist das Erwerb? Ist das Besitz? Es gibt ja das Spielchen von Besitz und Eigentum...
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Du durftest nicht rauchen in Zelle wtf,krass.war früher auch oefter mal in so einer Situation u.wir konnten rauchen an der Luke der Tür.

Egal zur Frage.
Sollte kein Problem sein.
Hatte aehnliche Sache,auch eingestellt u.ich fragte dann mal eine Anwältin , die mich mal ne Weile als Mandant in anderer Sache hatte.
Diese sagte wird kein Problem mit FS.
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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2110

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Auch eingestellte Verfahren stehen weiterhin im Rechner der Polizei. Dafür habe ich ein gutes Beispiel. Ich soll im jugendlichen Leichtsinn mal Quatsch gemacht, eine Web-Seite veröffentlicht haben, über die eine Ex, die mich ziemlich an der Nase herum geführt hatte, telefonisch für erotische Gespräche erreicht werden habe können. Sowas, was sich die Leute alles einfallen lassen! Wink Obwohl es nicht nachgewiesen werden konnte, das Verfahren wurde eingestellt, stand noch nach 1 bis 2 Jahren vermerkt “Verdacht auf sexuelle Beleidigung“. Das erfuhr ich von einer verheirateten Dame, mit der ich eine kurze Affäre hatte und die als Sekretärin bei der Polizei neugierig über mich recherchierte. Etwas anderes. Ein Bekannter lauschte noch vor einem Jahr mit einem Asbach-Uralt Scanner aus Langeweile gelegentlich Funk, darunter Polizei, was heute nicht mehr möglich ist, da es inzwischen digital ist und das ist auch angemessen, immerhin werden auch Namen, Adressen und Thematik genannt, was keinen anderen Menschen etwas angeht. Bei (Verkehrs-)Kontrollen hies es da häufig “Btm'er“ oder “Verdacht auf Btm“. Wenn es also ein eingestelltes Verfahren in diesem Bereich gibt, könnte letztere Äußerung über den Funk laufen und es könnte genauer überprüft werden.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei führt sogenannte "Gefährderlisten", angeblich zum Schutz der Beamten bei Einsätzen.
Dabei missachten die Behörden regelmäßig Auflagen des Datenschutzes und die Löschfristen von 5-10 Jahren, selbst nach Verfahrenseinstellung oder Freispruch bleiben die Einträge erhalten.
Beim Abgleich von Personendaten oder Halterabfragen bei Verkehrskontrollen weiß jeder Polizist sofort, ob gegen den/die Überprüften schon mal wegen Drogen, Trunkenheit, Sexual- oder Gewaltdelikten ermittelt wurde, manchmal auch, dass eine HIV- oder Hepatitis-Infektion vorliegt.
Löschungen erfolgen oft erst nach Beschwerden der Betroffenen oder ihrer Anwälte.

LG

Praxx
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

musikera hat Folgendes geschrieben:
Mohandes59 hat Folgendes geschrieben:
Danke erstmal für eure Tips.

Ich vermute auch, daß es so eine inoffizielle 'Flurakte' gibt. Da ich aber sonst nicht auffällig bin, habe ich keine Angst daß die Polizei vor meiner Haustür auf mich lauert. Nach einem Jahr (und es waren nur 2 Päckchen und 2 Riegel Benzos).

Ich fahre übrigens grundsätzlich nur ganz nüchtern.Trotzdem: auch als Gelegenheitskonsument wäre meine UK ganz sicher positiv auf THC.

Und: Besitz und Erwerb von BtM ist NATÜRLICH strafbar! Nur der Konsum als solcher nicht. Wie das gehen soll ... wer denkt sich sowas aus? Vielleicht: jemand legt mir eine Line und ich ziehe eine Nase - kein Besitz, kein Handel.




...UND WAS WENN ICH AUF DER GASSE EIN BRIEFCHEN KOLA FINDE?
Ist das Erwerb? Ist das Besitz? Es gibt ja das Spielchen von Besitz und Eigentum...


in dem moment, wo du das briefchen an dich nimmst, ist es besitz und damit vorbidden! besitz ist unabhängig vom eigentum! wenn ich dir meinen tv leihe, bin ich der eigentümer und du der besitzer!

ontop=>wie schon gesagt, die bullen werden n teufel tun und daten löschen! auch wenn man die löschung beantragt, passiert da nichts!


graham
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Andrew
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in dem moment, wo du das briefchen an dich nimmst, ist es besitz und damit vorbidden! besitz ist unabhängig vom eigentum! wenn ich dir meinen tv leihe, bin ich der eigentümer und du der besitzer!



So ist es. Lustige Frage ist, wer eigentlich Eigentümer von Drogen ist. Wohl der ursprüngliche Hersteller, da die Übereignungen wegen § 134 BGB nichtig sind.
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Sabiote555
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2011
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte man einen "Antrag auf Löschung" beantragen oder lieber nicht drauf aufmerksam machen?
Ich wurde vor einigen Monaten wegen 12km zu schnell fahren außerorts angehalten. Die Beamten sind einmal ums Auto herum gegangen und ich habe 30(?)Euro bezahlt aber der Führerschein wurde nicht kontrolliert. Der Fahrzeugschein übrigens auch nicht.
Deswegen weiß ich nun nicht, ob sie irgendwas gesagt hätten.Vor ca 15 Jahren wurde bei mir mal ein Päckchen mit ca 2 Gramm gefunden aber an ein Verfahren erinnere ich mich nicht. Wurde wohl eingestellt...oder... (?) ...weiß nicht...

Würdet ihr vorsorglich Löschung beantragen oder lieber nicht drauf aufmerksam machen das da mal was war?

Lg Caro
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

caro, einfach eine löschung beantragen, löscht sehr wahrscheinlich gar nichts, glaub mir das einfach mal, selbst wenn du da ne anwaltsarmee auflaufen läßt; wie willst du die löschung kontrollieren und warum sollten sie das löschen? weil sie es nicht dürfen?
die bullen tragen diese daten zusammen, um kontrolle zu haben, ein löschen der daten würde einen kontrollverlust bedeuten!


graham
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Andrew
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 21. März 2015 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die müssen schon löschen, in den Polizeigesetzen ist geregelt aus welchen Gründen und wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden dürfen.

Wenn man eine Löschung erreichen will, sollte man zuerst mal um Auskunft bitten, ob und welche Daten noch gespeichert sind. Wenn darauf nicht reagiert wird bzw. eine dann beantragte Löschung nicht erfolgt, klagt man vorm Verwaltungsgericht.
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