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manuchau Anfänger
Anmeldungsdatum: 05.04.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 5. Apr 2015 14:36 Titel: Rat wegen Therapie |
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Ich versduche mich kurz zuhalten; 28.10.14 hausdurchsuchung ca 70 g Amphetamin 2 teile und ca 1,5 g Hasch... zum ersten mal auch ermittlungen laufen noch... Anwältin hab ich auch...Alleinerziehend beide kids weg in pflege. Therapieantrag gestellt abgelehnt auf grund des ermittlungsverfahren... Entgiftung schon gemacht... Was kann ich dies bezüglich unternehmen das die DRV meine therapie bezahlt mit der kleinen Tochter oder andere möglichkeiten bin mit allen vorschlägen von euch erfreut. Will nur diese therapie und meine kinder zurück. Seit 3 Monaten jetzt weg und obwohl es das erste mal war das Jugendamt macht keine kompromisse ich kann auch nicht lügen und hab erzählt wie es war nehme drogen schon seit ca 13 jahren aber auch immer mit abstinenzphasen will nur die kids wieder haben helft mir bitte bevor ich ganz verzweifel...
LG ManuChau |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 5. Apr 2015 16:49 Titel: |
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Hi Manu,
kommt u.a. auf das Bundesland an, in dem du lebst. Gehen die 70g noch als Eigenbedarf durch oder nicht? Wenn nicht - oder wenn man dir Dealerei nachweisen kann - musst du mit einer Haftstrafe rechnen, da wirst du vielleicht den 35er kriegen oder bei deiner Vorgeschichte ne Einweisung in den Maßregelvollzug (§64).
Wenn du gedealt hast, kannst du davon ausehen, dass die Polizei das beweisen kann und genügend Aussagen in der Hinterhand hat, dann sieht es möglicherweise finster aus.
Ob du die Kinder wieder bekommst, hängt davon ab, welche Schäden sie schon abgekriegt haben und ob du es hinkriegst, clean zu werden. Und natürlich davon, wie die Linie des Jugendamts in deiner Stadt aussieht.
Du kannst natürlich eine Therapie beantragen, unabhängig von dem Ermittlungsverfahren. Solang du nicht verurteilt bis, darf dir das eigentlich nicht verwehrt werden. Woher weiß die DRV überhaupt von dem Ermittlungsverfahren? Das geht die eigentlich gar nichts an! Für die Verhandlung kann das sogar sehr nützlich sein, wenn ein Entwöhnungstermin bereits feststeht.
LG
Praxx
LG
Praxx |
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manuchau Anfänger
Anmeldungsdatum: 05.04.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 5. Apr 2015 20:31 Titel: |
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komme aus baden württemberg und war das erste mal das ich auffällig wurde hab entgiftung schon hinter mir und die DRV weiß es bestimmt von dem antrag meiner drogenberatung die haben abgelehnt wegen dem ermittlungsverfahren ich habe schon widerspruch eingelegt ob es was bringt wird die zeit zeigen ich will meine kids um jeden preis die haben nie was davon mitbekommen und auch keine schäden davon getragen die große ist heute 9 jahre geworden in der 3 klasse und ne durchschnittsschülerin die kleine ist 4 1/2 und sehr interesiert an ihrer umwelt und alters entsprechend entwickelt...davor nie auffällig gewesen kann aber auch nicht lügen und wollte ich auch nie und hab erzählt das ich das seit meinem 18 lebensjahr mache hin und wieder. das Jugendamt ist zum kotzen hatte ne sachbearbeiterin die diesen fall zum ersten mal so hatte und damit auch nie erfahrung aber das wird eh immer im team besprochen ich weiß auch nicht warum die gleich bei mir so hart sind ich brauche hilfe f+ür den fall das die DRV nicht diesen fall über nimmt und für den fall das § 35 in kraft tritt muss es erst anscheinend zu einer verhandlung kommen und genau da liegt das problem die zahlen nicht bevor etwas entschieden ist und es läuft auch vieles anderst schief bei mir ich glaub das mir wirklich jemand schaden will so richtig deswegen brauch ich hilfe zwecks paragrapfen und so verstehe dieses amtsdeutsch net wirklich |
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musikera Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013 Beiträge: 928
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 5. Apr 2015 23:35 Titel: |
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Hallo Manu,
in BaWü gelten 3 "Konsumeinheiten" Amphetamin als "geringe Menge", eine Konsumeinheit wird mit 50mg Amphetaminbase gerechnet.
Abhängig von der Qualität des Stoffes wurdest du also mit evt über 1000 "Konsumeinheiten" erwischt. Da geht es in jedem Fall um eine Freiheitsstrafe.
Wenn du weniger als 2 Jahre und damit Bewährung bekommst, wirst du wahrscheinlich eine Therapieauflage nach §35 bekommen.
Was deine Kinder angeht: Wie kommen suchtkranke Mütter nur immer wieder auf die Idee, ihre Kinder würden nichts von den Drogen mitbekommen?
Kinder halten sich selbst für das Verhalten ihrer Mütter für verantwortlich, die durch die Droge verursachten Launen und Stimmungsschwankungen der Mütter stürzen die Kinder in tiefste Verunsicherung, sie halten ihr eigenes Verhalten für die Ursache der Unberechenbarkeit ihrer Mütter. Sie wissen ja nicht, dass unvorhersehbare Überschwänglickeit, Reizbarkeit, Zurückweisung usw Folge einer Drogenwirkung sind, die glauben, irgendwie falsch zu sein - ob sie nun den Konsum mitbekommen oder nicht.
Was glaubst du, warum über 50% der Kinder mit suchtkranken Eltern(teilen) selbst früh und schwer abhängig von Alkohol und Drogen werden?
Und die Eltern sagen fast immer, die Kinder hätten ja nichts davon mitbekommen!
Als Psychotherapeut kann ich dir sagen: Das stimmt nicht! Ich habe schon solche jungen Menschen behandelt, deren eigenes Selbstbild dadurch tiefgreifend gestört ist.
LG
Praxx |
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manuchau Anfänger
Anmeldungsdatum: 05.04.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 6. Apr 2015 00:20 Titel: |
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danke für die hilfe werde es dort gleich versuchen bei der deutschen direkt hilfe...
Klar bekommen kinder mehr mit als man denkt deswegen auch mein hilferuf im forum wer liest ist klar im vorteil...
Will ja auch hilfe und keine vorhaltungen deswegen bin ich hier, werde die therapie machen mit kind aber die DRV sagt bevor kein verhandlungstermin ist keine therapie und da muss es ja möglichkeiten geben dies doch schon zu tun bevor irgendwas ist... das war meine grundfrage eigentlich...würde alles tun um ein selbstbestimmtes leben zu führen mit kids und ohne drogen aber wo plan A nicht gleich funktioniert gibt es bestimmt auch Plan B oder immerhin leben wir in Deutschland... |
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