Mit 1 Joint erwischt ?

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Dennis94
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 00:20    Titel: Mit 1 Joint erwischt ? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wurde heute dummerweise von der Polizei kontrolliert und die haben bei mir in der Zigarettenschachtel mein (in diesem Fall "zum Glück") letzten Joint gefunden, der war schon vorgebaut und es war so ca. 0,2 bis 0,3 Gramm drinnen, aber 3/4 davon eh nur Tabak. Daher tut es mir jetzt auch nicht so arg weh, wobei es schon schmerzt. Naja, ich habe dann gleich ein kleinen Zettel vor die Nase bekommen, wo drinnen stand, dass ich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe (Cannabis) und so und dann haben die mir die Möglichkeiten gegeben, entweder auszusagen aber dann müsste ich mit zum Polizeirevier oder aber ich kreuze an, dass ich meine Aussage verweigern will und dafür könnte ich dann gleich weitergehen. Dann hab ich einfach Aussage verweigert, unterschrieben und der Joint wurde beschlagnahmt. Meint ihr, dass die Staatsanwaltschaft dies aufgrund der geringe Menge einstellt, oder muss ich demnächst mit Bußgeld oder so was in der Art rechnen? Der Polizist hat mir ganz deutlich gesagt, dass das eine Strafanzeige geben wird und was der Staatsanwalt draus macht bleibt dann natürlich die überlassen. Dazu muss ich noch hinzufügen, dass ich nicht gerade beliebt bin, die sehen mich als "schwarzes Schaf"...
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Dennis94
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich muss noch sagen, dass ich aus Baden-Württemberg komme.. Sorry jetzt für diesen zweiten Beitrag, aber hier gibt es ja die Edit Funktion nicht...
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,sowas fast indentisches v.der Menge hatte ich auch schon,eingestellt,kein bußgeld.
kommt auch aufs b.Land an.
In B werden sogar bis zu 15g eingestellt,viele Länder haben so 6g Eigenbedarf in etwa als Regel.
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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich weiß nicht wie das aussieht, wenn man vorbestraft ist oder auf Bewährung. Aber eigentlich sollte das eingestellt werden, die Menge ist einfach viel zu gering.
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zum dem Zeitpunkt war ich auch schon vorbestraft.


Bewärung ist immer Problem,was er aber nicht hat.

100 Zeichen gruesse
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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

SPORTFREI hat Folgendes geschrieben:
Zum dem Zeitpunkt war ich auch schon vorbestraft.


Bewärung ist immer Problem,was er aber nicht hat.

100 Zeichen gruesse


Woher genau weißt du das jetzt? Klingt zwar für mich auch nicht so, aber dieses "als schwarzes Schaf" gelten muss ja irgendwas bedeuten.
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Weil jeder Trottel weiß, dass er theoretisch schon wegen ein geklauten lutscher ein BW wiederruf bekommen kann u.du denkst doch nicht echt,dass er dieses Detail auf BW nur draussen zu sein vergessen würde,in seiner Frage!
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musikera
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

SPORTFREI hat Folgendes geschrieben:
Weil jeder Trottel weiß, dass er theoretisch schon wegen ein geklauten lutscher ein BW wiederruf bekommen kann u.du denkst doch nicht echt,dass er dieses Detail auf BW nur draussen zu sein vergessen würde,in seiner Frage!




Das er in Baden Württemberg wohnt hat nix zu sagen...es kommt darauf an in welcher Stadt in Baden-Württemberg. Da gibt's Unterschiede...je mehr zu Schweizer Grenze hin desto liberaler...je mehr nach Bayern hin desto wilder...je mehr nördlich desto usw...

Also sag TE, welche City bzw. welches Gericht ist zuständig?
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Als Richtwert für eine geringe Menge Cannabis gilt in den meisten deutschen Bundesländern eine Obergrenze von sechs Gramm. In Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Berlin gilt eine Obergrenze von 15 Gramm Cannabis. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt die Obergrenze bei 10 Gramm Cannabis.[1][2] In Baden-Württemberg entspricht eine geringe Menge drei Konsumeinheiten, wobei es keine Verordnung gibt, die den Umfang einer Konsumeinheit definiert. Der Umfang von drei Konsumeinheiten reicht dabei in der Praxis von weniger als einem Gramm bis hin zu Mengen, die in keinem anderen Bundesland mehr als geringe Menge toleriert werden, wodurch die baden-württembergische Praxis häufig als juristische Willkür-Verordnung kritisiert wird.
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Revo
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 28.11.2014
Beiträge: 698

BeitragVerfasst am: 27. Apr 2015 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub kaum, dass du da was zu befürchten hast, kommt auch aufs Alter an.
Das ist eine Konsumeinheit, müsste also drunter fallen.
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Berlin30
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 16.08.2013
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

In Baden-Würtemberg kannste auch Pech haben. Musste abwarten. Grundsätzlich gilt: Nichts unterschreiben, Aussage verweigern.
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