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bebbel40 Anfänger
Anmeldungsdatum: 15.05.2015 Beiträge: 1
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Verfasst am: 15. Mai 2015 09:03 Titel: Führerschein war ca. 20 Jahre weg.Muss ich zur NPU?Subutex ? |
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Hallo,
ich hätte eine Frage ?
Mir wurde vor 20 Jahren ungefair der Führerschein weggenommen.Es war Alkohol mit im Spiel.Muss ich wenn ich ihn neu mache einen NPU machen? Oder sollte ich mich einfach bei der Fahrschule anmelden und nichts davon erwähnen?
Dann hätte ich noch eine Frage?
Ich bin zwischenzeitlich auch mit Polamidon in Berührung gekommen,bin aber nicht substituiert!Sollte ich dann besser Subutex nehmen(ich hatte gehört damit darf man Auto fahren)
Ich bedanke mich jetzt schon für Euere Antworten |
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ast Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 14.03.2012 Beiträge: 3321
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Verfasst am: 15. Mai 2015 10:22 Titel: |
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Du kannst Dich einfach bei der Fahrschule anmelden, ob Du es erwähnst oder nicht spielt keine Rolle, da die Einträge nach spätestens 15 Jahren gelöscht werden.
Manche Führerscheinstellen belassen die Einträge zwar gerne in ihren Akten, sie dürfen aber nicht mehr verwendet werden, d.h. sie haben keine rechtliche Relevanz mehr.
Soweit ich weiß, darfst Du sowohl unter Polamidon wie auch Subutex Auto fahren, wenn Du Dir ein ärztliches Attest ausstellen lässt,
das bestätigt, dass Du stabil auf eine Substanz eingestellt bist und somit keinerlei psychotrope Effekte mehr zu erwarten sind. |
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Mohandes59 Platin-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 1858
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Verfasst am: 15. Mai 2015 16:25 Titel: |
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Kann nur über die Lage in D sprechen. Weder unter Metha, noch über Pola darfst du Auto fahren. Da reicht ein ärztliches Attest nicht aus.
Es geht nur über eine MPU und einen 1-jährigen clean-Nachweis. Ich habe mal gelesen, die Zahl der Metha-Patienten die eine MPU bestanden haben ist nur zweistellig.
Also einfach anmelden und den Mund halten. Und clean bleiben, wenn es geht. Bzw. stabil auf Metha, ohne Beikonsum. |
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Arschbombe Gold-User
Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 528
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Verfasst am: 16. Mai 2015 10:59 Titel: |
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Was ist denn eine NPU?
Eine Loeschung passiert nicht von alleine, sie muss beantragt werden. Also weiss mann worum es geht und es wird Probeme geben. Du lebst in Deutschland, sich Hoffnungen zu machen ist legitim, aber fern jeder Realitaet. Alk waere schon kompliziert, hart Drogen kannst Du vergessen. Wenn ich hier lese es gaebe Ausnahmen fuer Pola, kann ich nur lachen.
Niemand der je eine MPU gemacht hat wuerde so einen Mist schreiben.
Bin ich daneben? Bitte nur einen Link von jemand der auf Pola autofahren darf ... |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 16. Mai 2015 11:31 Titel: |
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@Arschbombe
Das ist ein juristisches Kuriosum: Solang du einen Führerschein hast, begehst du keine Ordungswidrigkeit oder Straftat, wenn du ein verschriebenes Btm einnimmst und fährst - auch Pola oder Metha!
TROTZDEM entzieht dir die FS-Stelle den Führerschein, weil du nur substituiert werden darfst, wenn du ABHÄNGIG von der Droge bist, und ABHÄNGIGE sind grundsätzlich ungeeignet, ein Kfz im Strassenverkehr zu führen...
Die Löschung der Daten bei der FS-Stelle erfolgt übrigens automatisch, es dürfen nur keine Einträge dazugekommen sein.
LG
Praxx |
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dakini Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 07.04.2015 Beiträge: 3361
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Verfasst am: 16. Mai 2015 12:10 Titel: |
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Hallo Bebbel40,
was den Führerschein angeht, hast Du ja schon was zu lesen bekommen. Ich bin auch dafür, so wenig wie möglich zu sagen, grundsätzlich behält man im Drogenbereich besser für sich, was keiner weiß bei öffentlichen Stellen.
Wenn die aber wissen, dass Alkohol im Spiel war, kann es sein, dass sie Urinkontrollen etc machen wollen - würd ich aber drauf ankommen lassen. Hast ja nix zu verlieren.
Substitution ist ein anderes Thema. Du brauchst also was, um den Tag zu meistern, habe ich das richtig einsortiert?
Grundsätzlich rate ich da zu Subutex. Der Entzug, sollte er mal anstehen, ist um einiges einfacher und kürzer. Pola und Metha sind Hammerszubstanzen. Ich persönlich würde lieber Heroin anfangen einzuteilen, als Pola zu nehmen. Der Methadonentzug hat nachhaltig Eindruck hinterlassen bei mir - nie mehr. Ich war danach bestimmt auch über 10 Jahre clean, weil sich das so eingepägt hat:)
Ich denke mal, Du wirst schwerlich die Finger von den Opiaten lassen wegen dem Lappen, oder? Klär da für Dich die Prioritäten. Ist das Substitut sehr wichtig, wird es unter Umständen schwierig mit dem Führerschein - bzw, wenn sie Kontrollen machen, hast Du das Geld umsonst bezahlt, wenn Du dann substituiert bist. Das kannst nur Du entscheiden. |
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JP Platin-User
Anmeldungsdatum: 22.01.2015 Beiträge: 1554
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Verfasst am: 16. Mai 2015 12:23 Titel: |
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Was noch nicht erwähnt wurde ist, das wenn die Polizei dich in den 20 Jahren mit harten Drogen erwischt haben, sie davon ausgehen das du diese auch konsumierst und verpflichtet sind es dem Straßenverkehrsamt zu melden.
Mir wurde zwar erzählt das manche mit einen Blauen Auge davon gekommen sind, ich musste deshalb aber zur Mpu...
Sonst kennen die Fahrschulen dein Problem und manche bieten das kostenlose anmelden an, brauchst nur Erste Hilfe kurz und Passbild abgeben und dann warten was passiert.
Nicht das du 300++ für eine Führerschein Anmeldung zahlst um dann zu hören das du nicht zugelassen wirst.
LG.Jp |
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Mohandes59 Platin-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 1858
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Verfasst am: 16. Mai 2015 15:43 Titel: |
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JP hat Folgendes geschrieben: | ... sie davon ausgehen das du diese auch konsumierst und verpflichtet sind es dem Straßenverkehrsamt zu melden.
Mir wurde zwar erzählt das manche mit einen Blauen Auge davon gekommen sind, ich musste deshalb aber zur Mpu...
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1. Wenn die FS Meldung von der Polizei bekommt, MUSS sie dem nachgehen! Da gibt es keinen Ermessensspielraum.
2. Ich glaube nicht, daß die Polizei verpflichtet ist, Meldung bei der FS zu machen.
3. Ich selber wurde verhaftet beim Kauf von Heroin. Da hieß es auch, MPU. Ich habe mich kaum getraut, in den Briefkasten zu schauen, über Monate. Es kam aber nichts.
Mein ex-Dealer, der schon x-mal vor Gericht stand, hat auch noch seinen Führerschein. Vielleicht Bundesland-abhängig? |
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mesut976 Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.02.2015 Beiträge: 930
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Verfasst am: 16. Mai 2015 16:22 Titel: |
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Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kommt nur in sehr engen Ausnahmefällen unter Beachtung einer Reihe von Voraussetzungen in Betracht. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat hierzu ausgeführt:
Von einer solchen Möglichkeit, die allerdings nur in “seltenen Ausnahmefällen” und nur dann Platz greife, “wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen”, gehen auch die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bremerhaven 2000, Abschnitt 3.12.1) des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit aus. Voraussetzung ist, dass der Betroffene unter anderem den Nachweis führt, dass kein Konsum von Betäubungsmitteln mehr besteht. Nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV ist hierfür eine Entgiftung/Entwöhnung sowie eine einjährige Abstinenz zu belegen (vgl. Begutachtungsrichtlinien). Unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen wurde in Nr. 3.12.1 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung für den konkreten Fall der Methadon-Substitution ausgeführt, dass derjenige, der als Betäubungsmittelabhängiger mit Methadon substituiert wird, “im Hinblick auf eine ausreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören unter anderem eine mehr als einjährige Methadon-Substitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit vom Beigebrauch anderer psychoaktiver Substanzen, inklusive Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete regelmäßige, zufällige Kontrollen (z.B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit”. In diesen Fällen kommt nach den Begutachtungs-Leitlinien “neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leistungs-, Verhaltens- und den sozialpsychologischen Befunden erhebliche Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu”.
Scheint ne ganz komplizierte Angelegenheit zu sein, sagt mal wenn die Polizei ein Drogenscreening macht, schlägt der Test auf Metha und Sub an ? |
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