Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
manongreen Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.06.2015 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 12:46 Titel: Polizei |
|
|
Ich war auf Ruhr in Love und wurde auf dem gelände von der Polizei mit Paste erwischt.Wurde einkassiert musste telefon nr angeben und man sagte mir bekomme Post.
Womit muss ich rechnen? |
|
Nach oben |
|
 |
Salute Silber-User

Anmeldungsdatum: 24.05.2014 Beiträge: 224
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 13:16 Titel: |
|
|
Hi Manon,
Du könntest ein bißchen mehr über die Sit. schreiben:
Wie viel wurde beschlagnahmt, warst Du alleine usw.
wenn du ein wenig glück hast wird es eingestellt und gut ist es...
pech wenn anzeige erstellt wird und du um Fahrerlaubnis und Existenz bangen mußt.
gruß Salute |
|
Nach oben |
|
 |
manongreen Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.06.2015 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 13:19 Titel: |
|
|
ich war alleine,lief ein wenig am Zaun entlang eine Frau beobachtete mich sah wohl verdächtig aus und wurde gefragt ob ich was dabei habe ,tja beim Durchsuchen kam dann die Paste ca 2 g zum Vorschein |
|
Nach oben |
|
 |
manongreen Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.06.2015 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 14:49 Titel: |
|
|
wurde kein Drogenscreening gemacht,Besitz reichte denen wohl
kamen auch noch zwei ältere Herren dazu sahen aus wie Streetworker |
|
Nach oben |
|
 |
Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 18:08 Titel: |
|
|
Na klar genügt alle mal der Besitz - der ist nämlich strafbar, im Gegensatz zum Konsum, der straffrei ist!
Wenn du noch im Besitz eines FS bist, solltest du dich im Geist schon mal davon verabschieden - unerlaubter Besitz von Btm genügt dem Strassenverkehrsamt für die Einladung zur Begutachtung (§14 FeV).
Die Eigenbearfsgrenze für Amphetamine liegt in NRW bei 0.5g, du kannst also nicht auf eine Einstellung hoffen.
Wahrscheinlich erhältst du ganz unkompliziert einen Strafbefehl, unter 90 Tagessätzen giltst du nicht als vorbestraft.
Das Schreiben von der FS-Stelle kommt unabhängig davon. Du wirst wahrscheinlich aufgefordert, ein ärztliches Gutachten von einem Verkehrsmediziner vorzulegen (billiger als die MPU), ob du amphetaminabhängig bist. Es kann auch direkt eine MPU angeordnet werden, wenn zu klären ist, ob du weiter Amphetamine nimmst.
Für Ruhr in Love wird jedes Jahr die Polizei mit Spezialisten aus den Nachbarstädten verstärkt und die Jungs haben am Wochenende Extraschicht. Ihr könnt euch ja gern vorher ein paar Nasen ziehen, aber doch nicht verstrahlt mit ein paar Gramm auf Tasche aufs Gelände!
LG
Praxx |
|
Nach oben |
|
 |
manongreen Anfänger
Anmeldungsdatum: 28.06.2015 Beiträge: 4
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 18:49 Titel: |
|
|
Der Führerschein weg obwohl ich kein Auto gefahren bin?
Wie lange muss man mit dem Führerschein Entzug rechnen? |
|
Nach oben |
|
 |
Dr.Mabuse Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015 Beiträge: 4074
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 19:12 Titel: |
|
|
Hi...
Der Besitz ist Strafbar,der Konsum nicht...aber...wie geht das?
Ich muss doch erstmal was Besitzen,um es dann zu Konsumieren...
Na gut...hab halt auch nur Hauptschulabschluss... |
|
Nach oben |
|
 |
Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 22:25 Titel: |
|
|
Naja Mabuse...
arme süchtige Konsumenten können ja nicht anders als konsumieren, das ist ja kein freier Willensakt, also hat das famose Bundesverfassungsgericht vor Zeiten einmal festgestellt, dass der Konsum nicht bestraft werden darf. Darum sind nur Erwerb, Besitz und "in Verkehr bringen" und ganz besonders Einfuhr Straftaten nach dem BtmG.
Und nochmal zu dir, Manon
Sobald die FS-Stelle davon Kenntnis erhält bzw. "Tatsachen die Annahme begründen, dass du unerlaubt Btm besessen hast" (dafür sorgt die Polizei), ist sie dazu verpflichtet, nachzuforschen, ob du diese Substanzen konsumierst, ohne davon abhängig zu sein, oder davon abhängig bist. Dazu kann sie ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen. 2g Paste sind zuviel, um das mit "gelegentlichem" oder "einmaligem" Konsum zu begründen. Du wirst auf jeden Fall ein Schreiben vom Straßenverkehrsamt erhalten, dich ganz kurzfristig bei einer Untersuchungsstelle einzufinden - und dann wars das mit dem FS.
Erfolgreiche Therapie und 1 Jahr clean nachweisen mit Haaranalysen und allem drum und dran und dann die MPU bestehen - viel Vergnügen.
Für den Gesetzgeber sind Drogenkonsumenten ungeeignet, ein Kfz zu führen - unabhängig vom Nachweis tatsächlicher Beeinträchtigungen.
LG
Praxx |
|
Nach oben |
|
 |
Mohandes59 Platin-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 1858
|
Verfasst am: 28. Jun 2015 23:53 Titel: |
|
|
@Mabuse, dafür braucht man kein Abitur ... jemand legt dir eine Line, du ziehst eine Nase und schwups, hast du konsumiert ohne zu besitzen.
Praxx hat Folgendes geschrieben: |
Erfolgreiche Therapie und 1 Jahr clean nachweisen mit Haaranalysen und allem drum und dran und dann die MPU bestehen - viel Vergnügen.
Für den Gesetzgeber sind Drogenkonsumenten ungeeignet, ein Kfz zu führen - unabhängig vom Nachweis tatsächlicher Beeinträchtigungen.
|
Für den Gesetzgeber sind Drogenkonsumenten GRUNDSÄTZLICH CHARAKTERLICH UNGEEIGNET ein Kfz zu führen. Stimmt vermutlich in 95% aller Fälle, aber es soll ja auch verantwortungsvolle Konumenten geben. Wenn ich Samstagabend einen Joint rauche, bin ich am Montag ja nicht mehr berauscht. UK wäre trotzdem positiv.
Generell: Drogen und Straßenverkehr gehören nicht zusammen. Don't drive under the influence!
@Manon,
ist tatsächlich so. Auch wenn du nicht am Steuer erwischt worden bist. Wenn die Polizei Meldung an die FS-Stelle macht, MUSS diese dem nachgehen und dann ist der Lappen erstmal 1 Jahr weg. Es kann auch Monate dauern, bis sich die FS-Stelle bei dir meldet.
Man kann aber auch Glück haben. Ich wurde mal beim Erwerb von 2 Päckchen H verhaftet und mußte eine Nacht in der Zelle schmoren (Identität unklar, ich war so blöd ohne Ausweis unterwegs zu sein). Dann hieß es a) Verfahren und b) MPU. Verfahren wurde eingestellt und von der FS-Stelle kam nichts. Aber Monate habe ich mich kaum getraut in den Briefkasten zu schauen.
Vielleicht hast du ja auch Glück und lernst daraus.
LG Mohandes
P.S. Wo sind die Zeiten hin, in denen man auf Konzerten, Festivals oder in der Disco seinen Joint rauchte und niemanden kümmerte es? |
|
Nach oben |
|
 |
99Luftbarone Bronze-User

Anmeldungsdatum: 30.01.2015 Beiträge: 47
|
|
Nach oben |
|
 |
Kullerbunt Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.05.2012 Beiträge: 778
|
Verfasst am: 29. Jun 2015 13:07 Titel: |
|
|
Praxx hat Folgendes geschrieben: | arme süchtige Konsumenten können ja nicht anders als konsumieren, das ist ja kein freier Willensakt, also hat das famose Bundesverfassungsgericht vor Zeiten einmal festgestellt, dass der Konsum nicht bestraft werden darf. Darum sind nur Erwerb, Besitz und "in Verkehr bringen" und ganz besonders Einfuhr Straftaten nach dem BtmG. |
ich meine mal gelesen zu haben, dass der Konsum nicht strafbar ist, weil ja jeder das Recht hat sich selbst zu schädigen.
Die Erklärung scheint aber nicht zu passen. Umbringen darf man sich ja in Deutschland eigentlich auch nicht (man wird ja bei Suizidalität richterlich eingewiesen). |
|
Nach oben |
|
 |
Arschbombe Gold-User


Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 528
|
Verfasst am: 29. Jun 2015 13:55 Titel: |
|
|
Bin gut drauf, also mal ne Ansage.
Ob nun Konsum oder Besitz strafbar sind, ist doch schnuppe. Sich erwischen lassen und das auf nem Konzert toppt doch alles, so bescheuert muss man erst mal sein. Ein Graemmchen Pep in der Unterhose (sind ja nicht an der Grenze) und kein Bulle der Welt findet das. Im Dixie ne Line ziehen und kein Bulle der Welt bekommt das mit.
Wer zu bloed ist, sollte mit Bestrafung rechnen und sie mitnehmen. Alles andere ist Pipikram.
Was fuer nen Tip kann man geben? Werd erwachsen und nutze Dein Hirn.  |
|
Nach oben |
|
 |
Berlin30 Silber-User


Anmeldungsdatum: 16.08.2013 Beiträge: 242
|
Verfasst am: 30. Jun 2015 22:11 Titel: |
|
|
Wenn harte Drogen bei jemandem gefunden werden, wird generell - und zwar so gut wie IMMER - die Eignung desjenigen, ein Kfz zu führen, in Frage gestellt. Was in der Regel darauf hinausläuft, dass derjenige den Führerschein abgeben muss. Und zwar ziemlich unabhängig von irgendwelchen Urin- oder Bluttest-Ergebnissen.
Darüber hinaus wird sich Deine Telefonnummer durchaus wahrscheinlich bereits im TKÜ-Pool befinden. Ich würde Dir raten, die Nummer (SIM-Karte und evtl. das Handy) bei Gelegenheit zu wechseln und den Bullen nicht die Nummer zu geben
Nee ohne Witz. Die machen das völlig stumpf. Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren, das reicht in diesem Fall für eine Telefonüberwachung. Pass also auf, was Du ab sofort am Telefon erzählst.
Gruß. |
|
Nach oben |
|
 |
Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
|
Verfasst am: 30. Jun 2015 22:35 Titel: |
|
|
Für ne TKÜ braucht es immr noch einen richtlichen Beschluss - da wäre es einfacher gewesen, das Handy "sicherzustellen" und erst mal die Nummern zu checken.
Was die mit der Handynummer machen, ist ganz einfach: Die schauen nach, ob da Kontakte zu bekannten Dealern oder anderen Konsumenten erfolgt sind, und kommen dann irgendwann mit der Rechnung.
Der Sohn von Bekannten von mir dachte auch, mit seinen paar Gramm Gras ginge es nur um den Führerschein, dem haben sie gerade über drei Jahre wegen gewerbsmäßigen Handels aufgedrückt - aus den paar Gramm und der Handynummer waren ratz-fatz nachgewiesene 12 Kilo geworden.
Ein Jahr! nach der Kleinigkeit stand die Polzei um 5 Uhr Morgens vor der Tür
LG
Praxx |
|
Nach oben |
|
 |
Arschbombe Gold-User


Anmeldungsdatum: 03.10.2012 Beiträge: 528
|
Verfasst am: 1. Jul 2015 02:08 Titel: |
|
|
Ich wurde immer nur fuer Straftaten verknackt bei Denen ich erwischt wurde, hochrechnen gabs da nicht. Mit 3 Jahren Knast bin ich gut weggekommen. Hab da echt null Probleme mit.
Dein Verwandter Praxx, wenns um reale (neben der Rechnerei) verkaufte 12 Kilo Drogen geht, dann kann er doch jeden Tag Party feiern. Der ist mal richtig billig weggekommen.  |
|
Nach oben |
|
 |
|