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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 12. Jul 2015 22:40 Titel: Mit Subutex erwischt ! Führerschein |
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Hallo,
Ich hab mal eine Frage,anfang 2013 wurde ich mit Subutex erwischt,dass Subutex war zerbrösselt.Der Polizist dachte es wäre Kokain,was Ich verneinte.Ich hab behauptet es wäre ein Medi,was für eins hab Ich nicht gesagt.Nun da mein Führerschein schon entzogen ist,und Ich weiss das schnell Drogensachen in der Akte landen ( Bei mir wegen Cannabishandel) hab ich mich gewundert.Es kam von der Staatsanwaltschaft ein Brief,dass die Sache eingestellt wurde,weil es nicht revelant wäre,da Ich ein anderes Verfahren zu erwarten hätte,auch wg Cannabishandel.Nun Ich war letzte Woche in der Führerscheinstelle ,hab in meiner Akte reingeschaut ,da stande nix von der Sache,nur die Cannabissachen waren eingetragen,und dass Ich ein Cannabishändler wäre...Ich glaube die haben es nur auf Kokian.Speed.Apm getestet ,sonst wäre es doch in Akte.Meine Cannabissachen,waren immer nach kurzer Zeit in der Akte.Sorry schreib von der Ps4... |
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CrazyMan Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2110
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Verfasst am: 12. Jul 2015 22:54 Titel: |
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Sie werden nur Schnelltests für gängige Drogen wie Kokain, Speed und Co. sowie Heroin parat gehabt haben. Urintests für Abbauprodukte decken mehr ab. Hier geht es aber um den Ausgangsstoff.
Also hatten sie es nicht auf die schnelle zuordnen können oder es ist zu gering in Anbetracht des höheren Vergehens, in dem obendrein Handel vorgeworfen wird. In beiden Fällen wird es eingestell, so wie bei dir geschehen.
Sei doch froh drüber. Wegen der anderen Geschichte wünsche ich dir viel Glück! |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 12. Jul 2015 23:41 Titel: |
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Wenn die es nicht herausgefunden haben ,dass es Subutex ist,warum wird es trotzdem Eingestellt ? Eigentlich müsste doch dann nix kommen . |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 12. Jul 2015 23:43 Titel: |
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Ich muss nochmal erwähnen ,dass Ich auch zur Polizeilichen Aussage eingeladen wurde,bin aber nicht hingegangen. |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 13. Jul 2015 08:27 Titel: |
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Der unerlaubte Besitz(!) von Cannabis reicht völlig, um den Lappen nahezu beliebig lange einzubehalten - da spielt das Buprenorphin ohnehin keine Rolle mehr. Eine Verurteilung wegen Cannabishandel wird dich ein paar Jahre von der Srassen fernhalten...
LG
Praxx |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 13. Jul 2015 14:32 Titel: |
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Praxx,du hast keine Ahnung,hauptsache Müll schreiben.Das Cannabis hat damit nix zutun,solange es nix mit dem Straßenverkehr zutun hat,es sei den täglicher Konsum kann bewiesen werden . |
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CrazyMan Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2110
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Verfasst am: 13. Jul 2015 16:43 Titel: |
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Naja, Müll schreibt Praxx selten bis überhaupt nicht. Vielleicht ist das “von der Straße fernhalten“ grob bei dir rübergekommen. Die Gefahr für den Führerschein besteht leider grundsätzlich. Das derzeit auch noch bei Konsum von Cannabis. In wie weit dabei zwischen der Konsumhäufigkeit unterschieden wird, weiss nur der Richter, der auch einen guten Tag haben muss.
Eine Einstellung des Verfahrens setzt ein Verfahren voraus. Sie werden es für Speed, Koka oder MDMA gehalten und diesbezüglich eine Anzeige eröffnet haben, die letztendlich wieder eingestellt wurde. Warum nun wirklich, können wir nur vermuten. Fakt ist, liegt bereits ein Verfahren im gleichen Gebiet vor, werden geringere Vergehen hin und wieder eingestellt. Ich tippe aber darauf, dass dein Pulver nicht eingeordnet werden konnte und dass auch keine Motivation bestand, es weiter untersuchen zu lassen, schliesslich kostet so eine Analyse Geld. Das wird es ihnen nicht wert gewesen sein. |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 17. Jul 2015 15:14 Titel: |
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Warum wurde dann StPO 154 eingestellt ? Müsste nicht dann StPo 170 eingestellt werden ?
Was misch wirklich interessiert,wie versucht die Polizei sowas zu ermitteln ? Mit ein Teststreifen ? Mein Glück ,dass Subuxone war nicht in Tablettenform,also im Pulver .
Wie sind die Tests der Polizei ? Nutzen die Ein für alle ?
Stimmt es das Subuxone gesonder getestet muss ?
Das zeug wurde mitgenommen . |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 17. Jul 2015 15:25 Titel: |
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Warum wurde dann StPO 154 eingestellt ? Müsste nicht dann StPo 170 eingestellt werden ?
Was misch wirklich interessiert,wie versucht die Polizei sowas zu ermitteln ? Mit ein Teststreifen ? Mein Glück ,dass Subuxone war nicht in Tablettenform,also im Pulver .
Wie sind die Tests der Polizei ? Nutzen die Ein für alle ?
Stimmt es das Subuxone gesonder getestet muss ?
Das zeug wurde mitgenommen . |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 17. Jul 2015 15:34 Titel: |
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Warum wurde dann StPO 154 eingestellt ? Müsste nicht dann StPo 170 eingestellt werden ?
Was misch wirklich interessiert,wie versucht die Polizei sowas zu ermitteln ? Mit ein Teststreifen ? Mein Glück ,dass Subuxone war nicht in Tablettenform,also im Pulver .
Wie sind die Tests der Polizei ? Nutzen die Ein für alle ?
Stimmt es das Subuxone gesonder getestet muss ?
Das zeug wurde mitgenommen . |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 17. Jul 2015 20:18 Titel: |
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Hallo Heck,
lies am besten mal in der Fev (Fahreignungsverordnung) den §14 nach.
Da du nur verkaufen kannst, was du besitzt, musst DU nachweisen, dass du nicht oder nicht mehr konsumierst, dafür ordnet die FS-Stelle eine MPU oder ein ärztliches Gutachten an, die brauchen da nicht mal ein Urteil eines Gerichts dafür, die Anklage genügt...
Wenn die Polizei das verdächtige "Pulver" mitgenommen hat, wird es in der Rechtsmedizin untersucht - die finden natürlich raus, was das ist.
Schnelltests sind immer nur "orientierende Tests" und nicht gerichtsfest, da ist immer eine Bestätigungsanalyse notwendig.
Die Einstellung nach §154 sagt doch klar: Was wegen dem bisschen Buprenorphin auf dich zukommt, ist unwichtig, weil du wegen des Cannabishandels eine wesentlich höhere Strafe zu erwarten hast. Die Arbeit spart sich die Justiz, ob da ein paar Milligramm Subu dazukommen, spielt keine Rolle.
Einstellung nach §154 heißt: Der illegale Besitz einer Winzmenge Btm ist nachgewiesen. Weitere Infos kriegst du nicht, weil eingestellt.
LG
Praxx |
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Heck2014 Bronze-User

Anmeldungsdatum: 14.06.2015 Beiträge: 31
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Verfasst am: 20. Jul 2015 21:58 Titel: |
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Warum steht das nicht in der FS Akte ?
Die können ein Arzliches Gutachten in Auftrag geben,um zu schauen ob Ich etwas konsumiere. |
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normanthedoorman Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.06.2015 Beiträge: 401
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Verfasst am: 20. Jul 2015 22:27 Titel: |
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Jedes gut gemeinte Wort an diesen Vollpfosten ist doch verschwendete Zeit, 3x denselben "Beitrag"
und dann trotzdem nur Gestammel. Und gelten läßt die Kappe sowieso nur das, was ihm genehm ist.
Spart euch den Aufwand.
Lg.N. |
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silenthigh Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013 Beiträge: 2949
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Verfasst am: 20. Jul 2015 23:37 Titel: |
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normanthedoorman gesperrt...wieder Neuanmeldung am 20.07.2015, als normanthedornan!
Nächste Neuanmeldung demnächst...hat mehrere Accounts, die jetzt nach und nach gelöscht werden  |
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