Mit Amphetam erwischt

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spoongeboob
Anfänger


Anmeldungsdatum: 01.09.2015
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 17:20    Titel: Mit Amphetam erwischt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wurde neulich zu Fuß in Bayern mit knapp 10g Amphetamin erwischt. Die Polizei hat es mir weg genommen und meine Daten kurz erfasst und ich konnte wieder gehen.

Kein Drogentest oder so wurde gemacht

Zu der Zeit hatte ich keinen Führerschein da ich wegen einer roten Ampel den Führerschein noch ein paar Wochen weg habe.

Habt ihr Erfahrungen was jetzt auf mich zukommen könnte und wie ich mich am besten verhalten soll ? Wurde zuvor noch nie mit Drogen erwischt und habe auch keine Vorstrafen. Bin 32 Jahre alt habe einen Führerschein und bin berufstätig

Ist mein Lappen jetzt 1 Jahr weg + MPU ?

kenne viele die konnten den Führerschein behalten mussten nur 1 Jahr Urintest abgeben.

Wie sind eure erfahrungen und nach wieviel Wochen bekommt man ca Post wegen der Anzeige Btmg ?

Danke
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helrunar
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

also ich hab was ähnliches erlebt und bei mir war der lappen nicht weg. nur regelmäßige urinkontrollen bei der BH. aber ansonsten wird warhscheinlich nix auf dich zukommen, weil 10 g amph mit viel überzeugungskraft noch als eigentbedarf gilt. musst halt die trickkiste rausholen wenn sich die polizei diesbezüglich bei dir meldet. mich hams halt mit 8 g mdma erwischt.

aber mich habens mal mitten während ner illegalen im auto mit schlüssel dringesteckt wegen autoradio mit 5 g speed, mdma, 3 trips, nen halben dag ganja und 1 g keta erwischt mit autokontrolle. war sogar beim amtsarzt hab drogentest machen müssen. haben mir 6 sachen nachgewiesen. rausgekommen is nur 3 monate FS weg, nachschulung, und regelmäßige urintests bei der BH.

also brauchst dir nicht allzuviele sorgen machen Smile

ich bin allerdings in österrreich daheim, ich weiß nicht ob du deutscher bist und bei euch die strafen härter sind?

lg
heörunar
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helrunar
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

post diesbezüglich müsstest du von der BH in innerhalb von zwei bis drei wochen bekommen...

lg
helrunar
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Spongebob,
ich wäre sehr vorsichtig mit dem, was h. da erzählt. 10g Amphetamine sind auf jeden Fall mehr als eine "geringe Menge". Selbst im vergleichweise lockeren NRW gilt bei Amphetaminen für die "geringe Menge" eine Grenze von 0.1g
Lass dich nicht täuschen, dass das alles lange dauert, die Mühlen der Justiz mahlen zwar oft langsam, aber gründlich.
Gerade in Bayern ist alles mögliche drin - vom Strafbefehl per Postzustellung bis zum überraschenden morgendlichen Hausbesuch der Polizei und eine richtige Anklage.
Die Post von der FS-Stelle kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, die Fahreignungsverordnung läßt der Behörde gar keine Wahl, mindestens ein ärztliches Gutachten anzuordnen.
Dringender Rat: Sofort den Konsum beenden und clean bleiben, bis das alles erledigt ist - und zwar überhaupt keine Drogen, da wird alles mit GC und MS untersucht! Die finden auch legal Highs, RCs etc.

LG


Praxx
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helrunar
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

@praxx: ich weiß nicht, woher du bist. aber wie ich in nem anderen post schon geschireben hab, sind bei mir schon mehr als 10 g amph als eigenbedarf durchgegangen, es kommt halt auf die argumente drauf an.

aber du hast sicherlich auch nicht recht mir dem, was du sagst. ist ein grenzwert würd ich sagen.

lg
helrunar
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helrunar
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

ich mein damit zum beispiel, dass er sagt, dass er bei seinem dealer war (den er natürlich nicht verrät - denn es GIBT KEINE MILDERNDEN UMSTÄNDE FÜR KOOPERATION!) und sich gleich seine monatsdosis gekauft hat, um nicht jede woche zu ihm zu fahren. sowas in der art halt...

und damit, dass er sofort aufhören soll, auch nur IRGENDWAS zu konsumieren, hast du vollkommen recht.

lg
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

@praxx nochmal: aber wenn du sagst, "sogar im lockerern NRW wären 0,1 g als geringe menge gewertet", das wären ja 10 milligramm?! das kanns doch ned sein?!
wie wird das denn dort mit cannabis gewertet? bei uns gilt als pauschalwert ein halber dag...wird aber dann auch noch individuell entschieden, wie bei mir zum beispiel...

lg,
h
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

son brief, wegen fs in gefahr, braucht so bis zu 6 wochen und du solltest dich darauf einstellen, dass da auf jeden fall was kommt! 10g speed kriegst du in bayern niemals als eigenbedarf durch und praxx überlegung, mit dem morgendlichen polizeibesuch, ist da nicht abwegig und trifft schneller ein, als einem lieb ist!

hab nichts im haus und konsumier nichts mehr! sobald der brief da ist, ab zum anwalt! mehr kannst du wohl erstmal nicht tun!


graham
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 1. Sep 2015 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Muss mich korrigieren, in NRW gelten 0.5g Amphetamine als Eigenbedarf, guckst du hier:

http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=969

Üblicherweise gilt als "Eigenbedarf" eine Menge von 3-6 "Konsumeinheiten". Für Gelegenheitskonsumenten wird die Konsumeinheit mit 0.1g = 100mg angenommen, für "gewöhnte" Dauerkonsumenten auch ein Vielfaches davon.

Wie Gerichte letztlich urteilen, kann davon erheblich abweichen.

Die Grenze der "geringen Menge" im BtmG, vom Bundesgerichtshof mit 10g Amphetaminbase festgelegt, ist nur beim Strafmaß relevant, wenn es um Besitz, Einfuhr und/oder Verkauf geht - da geht es möglcherweise um mehrere Jahre Knast mehr oder weniger...

LG

Praxx
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2015 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

@praxx:
ok dann wird das bei euch in deutschland wohl um ein vielfaches härter geahndet. ich musste halt neben FS-Entug, Nachschulung und regelmäßige Urintestst bei der BH halt ne fette Strafe zahlen(wo Ratenzahlung gewährt wurde). Mir habens halt damals auf der Party alles weggenommen, auf die Wache und zum amtsarzt mitgenommen, mich dann irgendwo in wien aussteigen lassen und den Autoschlüssel weggenommen. und dann hab ich auf den brief gewartet. ist glaub ich nach 3 wochen gekommen...

Aber mehr ist bei mir nicht rausgekommen, und ich mich hab ganz ohne Anwalt "rausgeboxt".

Aber wenn das bei euch wirkich so hart betraft wird, solltest du wirklich NIX mehr im haus haben, denn sie können wirklich jederzeit vor der tür stehen. auch nach ner zeit, wo du glaubst, du hättest es eventuell "überstanden"... und einen Anwalt konsultieren.

lg,
helrunar

ps.: ich entschuldige mich dafür, dass ich bei meinem ersten post nach österreichhischem "Brauch" geschrieben hab, und dir eventuell einen blödsinn eingeredet hab.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2015 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

@helrunar
In Deutschland muss die FS-Stelle tätig werden, "wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgelegen hat, oder eine Abhängigkeit besteht oder die Stoffe konsumiert wurden, ohne dass eine Abhängigkeit vorliegt".
Der Delinquent bekommt dann irgendwann (Wochen bis Monate, auch mal über 1 Jahr!) eine Aufforderung, innerhalb weniger Tage durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten nachzweisen, dass er nicht konsumiert. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach oder ergibt das Gutachten einen Konsum, wird der FS umgehend einkassiert. Bis zur Wiedererteilung muss dann in der Regel ein Jahr lang Abstinenz nachgewiesen und eine MPU bestanden werden.

In D ist die straffrei zu besitzende Eigenbedarfsmenge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. Davon zu unterscheiden ist die "nicht geringe Menge", die eine Mindeststrafe von 1 Jahr bzw in minder schweren Fällen 3 Monate vorschreibt.
Wer mit einer "nicht geringen Menge" BtM auffällt, gilt dann also in jedem Fall als vorbestraft, während bei geringen Mengen auch zB Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen möglich sind, die nicht im Führungszeugnis eingetragen werden.
Allerdings wurde angeblich schon mal in einem Fall ein ganzes Kilo Amphetamine als geringe Menge festgestellt, weil der Stoff so miserabel war, dass er weniger als 10g Amphetaminbase enthielt!

LG

Praxx
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2015 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

@praxx

ok verstehe, danke für die aufklärung.
in ein paar punkten ähneln sich die gesetzte bei euch und bei uns eh, zum beispiel dass sich als erstes der amtsarzt (FS) meldet usw, nur nicht bei der eigentlichen mengenbewertung, was als gering und nicht gering gilt. bei uns in Ö wird auch sehr oft individuell entschieden. und die gründe, warum jemand jetzt sagen wir mal einen dag ganja einstecken hat. wenn er schon so abhängiog ist (körperlich und psychisch) und es dem richter/der polizei plausibel erklären kann, dass er täglich einen halben dag BRAUCHT, um den tag zu überstehen, dann wird das bei ihm hundertpro als gereinge menge gewertet. was in einem anderen fall ganz anders sein kann.

die ungefähren pauschalrichtwerte bei uns liegen glaub ich bei:
cannabis: bis 4 g
heroin: bis 2 g
kokain: auch bis 2 g wenn mich nnicht alles täuscht
und bei speed ist es sowieso mehr, weiss aber nicht genau, wieviel.
(das weiss ich allerdings aus keinem strafrechtlichen buch oder so, sondern aus dem, was man in 17 jahren szene so mitbekommt)

das sind aber wie gesat pauschalrichtwerte, oft wird ganz individuell auf der den straftäter angepassten menge zum eigenbedarf entschieden.

ich hab eh oben in einem post geschrieben, mit was sie mich mal erwischt haben. und ausser ein paar (eigentlich wenn ma uns ehrlich sind) lapalien ist nicht viel rausgekommen.

wenn ich ne verhandlung gehabt hätte, und zu geldsttrafe oder bewährung verurteilt worden wäre, hätte ich eine vorstrafe gehabt.

zumindest war das ganze im jahr 2007 noch so. es kann durchaus sein, dass sich da in punkto strafe und mengenbemesung erheblich was geändert hat?!

trotzdem bin ich mir sicher, dass er bei UNS in Ö mit 10 g Amph als eigenbedarf durchkommen würde, wenn er einen guten anwalt und gute argumente (wie zum beispiel paragraph therapie statt strafe) hätte.

lg,
helrunar
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2015 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

hab gerade deinen link gelesen und ich muss sagen, das ich 0,5 g ganz schön heftig finde, das ist ja gar nix...da gilt bei uns als geringe menge wesentlich mehr...
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2015 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wurde mal mit 23 Gramm Gras erwischt und musste, als ich den Führerschein machte, das erste Jahr zweimal zur UK - Führerschein war also nur befristet; ich bekam Bewährung, musste regelmäßig zur UK - und damit war die Sache dann erledigt. In deinem Fall sieht es, denke ich, nicht so rosig aus - denn zehn Gramm Amphetamin würde ich nicht als geringe Menge bewerten.

Was den Führerschein betrifft: Warst du denn mit dem Auto unterwegs? Wenn nein, was hat das dann mit der Verkehrstauglichkeit zu tun? Vielleicht bist du ja so verantwortungsbewusst und fährst nicht, wenn du Drogen konsumierst. Könntest damit agumentieren, dass du deswegen zu Fuß unterwegs warst ...

Post wird nolens volens innerhalb des nächsten Monats kommen - und dir auf jeden Fall den Tag versauen.


LG
Stein
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mesut976
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 2. Sep 2015 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

sehe ich genauso wie Praxx, ich denke du wirst auf jeden Fall verurteilt, nicht besonderes falls du Ersttäter, bei Wiederholungstäter kann die Strafe höher ausfallen.

Deinen Führerschein sehe ich stärker gefährdet, denn Pep gilt schon als harte Drogen und da spielt die Menge keine große Rolle. Du gefährdest als Konsument den Strassenverkehr und bist "Ungeeigenet zum Führen von Kraftfahrzeugen" so klingt das Gesetz.

Viele denken der Führerschein wäre Ihr Eigentum, das ist Falsch !

Es ist nur eine Fahr"ERLAUBNIS" nicht mehr undnicht weniger...
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