Mit sehr geringer Menge Koka erwischt / Konsequenzen?

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helrunar
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2015 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ praxx:
bist du leicht auch aus österreeich oder wie? weil du das mit dem RSB-Brief geschrieben hast...

@paranoiaM:
BITTE mach dir nicht so einen kopf, da wird wirklich nicht viel dabei rauskommen. bei mir wurden (bis ich wirklich "richtig" strfffällig geworden war - mit rezepte fälschen und tablettten verkaufen usw.) die erstn drei Anzeigen immer zurückgelegt worden, wegen der geringen menge. und ich bin mit weit mehr erwischt worden!

lg,
H
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ParanoiaM
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Anmeldungsdatum: 02.09.2015
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2015 15:49    Titel: Beruhigt Antworten mit Zitat

Jo hab mich dank euch schon ganz schön runtergefahren aber am Anfang is man da halt erst mal schön geschockt. Im Endeffekt wird hoffentlich das einzig richtig ätzende der Eintrag im Polizeicomputer sein, weswegen ich ab sofort wahrscheinlich bei jeder Kontrolle von oben bis unten auseinandergenommen werde -.-
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 4. Sep 2015 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Info: Ich bin kein labiler Dauerkonsument o.Ä., sondern ein gut funktionierender Teil der Gesellschaft.



Aha...Friedman lässt grüßen...
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 5. Sep 2015 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

ja der eintrag im computer wird dir nicht erspart bleiben und wennn du mal ne polizeikontrolle hast und machen sich die arbeit, und schauen im computer, dann wirds wahrscheinlich jedesmal ein bisschen zaach bis du witerfahren kannst. auser du hast konsumiert und musst nen spontandrogentest machen. das wär dann blöd Rolling Eyes

lg,
H
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ParanoiaM
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 02.09.2015
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2015 10:49    Titel: Nachtrag Antworten mit Zitat

Noch ein kurzer Nachtrag:

1. Ist das System, vor allem mit den zeitlichen Fristen, nicht etwas idiotisch? Also ich bin sehr dankbar dafür, dass man nicht sofort zum Doc muss aber wenn mein Erstkontakt nicht so ein Denkzettel gewesen wäre, könnte ich mich ja jetzt weiterhin wochenlang mit Chemie zuknallen und das dann einfach eine Woche vor meinem Arzttermin einstellen...

2. Ein guter Freund von mir wartet wegen einem ähnlichen Fall ebenfalls auf einen Brief von der FS. Wegen der Chemie macht er sich natürlich keine Sorgen, allerdings hat er sich recht lückenlos (mit Ausnahme von vlt 2-3 Wochen) durch sein letztes Studienjahr gekifft (erfolgreicher Bachelor, bereits einen Arbeitsplatz). Nun kann er sich nicht entscheiden: Einerseits will er Klarheit in seinem Fall und alles hinter sich bringen, andererseits hat er Angst, dass die Carbonsäure Werte noch wochenlang viel zu hoch sein werden. War jemand mal in einer ähnlichen Situation oder kann ungefähre Anhaltspunkte dafür geben, wie lang er warten sollte, bis er das äG einholt? 1 Monat? 2? 3? Ist zwar von Mensch zu Mensch wohl sehr unterschiedlich aber grobe Info würde schon reichen!

Danke!
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2015 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

@ParanoiaM

Das ist ganz einfach, für dich und deinen Freund: Du gehst zum Arzt (der hat Schweigepflicht), und zwar als Selbstzahler (damit die KK nichts mitkriegt) und läßt eine quantitative THC-COOH aus deinem Urin machen - der schickt die Probe ins Labor, und nach ein paar Tagen hast du ein genaues Ergebnis.

Mit weniger als 0.5 ng/ml Urin giltst du formal als "negativ"

Wird so im die 100€ kosten, macht natürlich nur sinn, wenn die "normalen" THC-Sreifentests schon mindestens eine Woche lang negativ sind.

Die kannst du in der Apotheke kaufen oder im WWW bestellen.

LG

Praxx
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2015 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

bei uns in österreich gibts CheckIt! da kann anman sich einen termin ausmachen und die probe ganz anonoým testen lassen. das einzige, was sie von dir brauchen ist der vorname sonst nix. hab am donnserstag termin und lass mein koka dort testen. müssts in D auch geben sooviel ich weiss...

lg,
H
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 8. Sep 2015 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helrunar,
mal wieder neidlos "tu felix austria" oder Helvetia...

Drug-Checking ist in Deutschland leider illegal, alle Beteiligten machen sich dabei strafbar, die Polizei muss einschreiten und ermitteln...

Darf ich daran erinnern, dass in D schon mal ein Polizeichef nach BtMG angeklagt wurde, weil er seine Beamten angewiesen hat, die Besucher eines Drogenkonsumraums nicht zu filzen?

LG

Praxx
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 9. Sep 2015 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo praxx!


ok sorry das wusste ich icht, da scheinen die gesezteslagen in österreich und deutschland echt TOTAL unerschiedlich zu sein. hätt ich mir echt nicht gedacht, dass man das bei euch nicht darf...

lg,
H
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 9. Sep 2015 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ist tasächlich so! In D ist - außer dem Konsum - jeder "unerlaubte Verkehr" mit BtM strafbar.
Das übergeben zur Untersuchung ist unerlaubte Überlassung, für die Untersuchung muss der Stoff unerlaubt besessen werden, und die Rückgabe von Ware nach dem Test ist wieder unerlaubte Abgabe...

Für Drug-Checking müsste das BtMG geändert und quasi "aufgeweicht" werden - da ist dann in Deutschland immer die CSU davor, die das strikt ablehnt.
Weg von der Straße mit dem Zeug und den Leuten, wegsperren, verbieten, wo kommen wir denn da hin... "no a Hoibe, Zenzi"

LG

Praxx
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 10. Sep 2015 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

hallo paxx!

danke für deine ausführliche antwort. find ich aber trotzdem flashig, wie unterschiedlich as ist. naja in vielen punkten ist es chonn ähnlich...ich mein, bei uns ist ja auch der besitz strafbar, aber es gibt eben so agenturen/institutionen, die das machen, völlig anonym, wo sie nur deinen vornamen brauchen und sonst nix (ja deine handynummer damit sie dich zurückrufen können um das ergebnis zu besprechen, da macht dan einen temin aus...aber wirklich VÖLLIG anonym)

aber trotzdem - ich find die gesetzteslage was btmg betrifft in D echt arg - ziemlich übertrieben. aber wenn sie den "Kleinen fischen" schon so am oasch gehen, wann haben die dann zeit für die wirklich großen brocken?

lg,
H
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 10. Sep 2015 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Haben sie eben nicht...
Wenn ein deutscher Polizist einen armen Abhängigen am Wickel hat, der dann "gesteht", dass er seit 3 Jahren täglich Schore gekauft hat, dann hat der Polizist auf einen Schlag 1095 Drogendelikte aufgeklärt - in zehn Minuten!
Wenn 20 Kripoleute einen Pusher mit einer Tonne Koks zur Strecke bringen, ist nur EIN Delikt aufgeklärt... also, was machen die dann wohl?
In über 90% der BtM-Fälle wird wegen Erwerb und Besitz verurteilt - also die typischen "Konsumentendelikte"

LG

Praxx
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