Darf mein Psychiater die Benzos einfach absetzen?

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Alaska
Anfänger


Anmeldungsdatum: 23.09.2015
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 05:06    Titel: Darf mein Psychiater die Benzos einfach absetzen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Kleine Vorgeschichte:
Ich leide seit meiner Kindheit und Jugendzeit an mehreren Psychischen Erkrankungen.
Mit 17 erkrankte ich an einer Panikstörung, machte eine Verhaltenstherapie und habe mehrere Klinikaufenthalte hinter mir.
Nichts brachte etwas und immer hieß es : Sie sind nicht mehr therapierbar.
Für meine damals 20 Jahre ein harter Schlag.
Mein Zustand verschlechterte sich extrem.
Heute bin ich 23 und kann das Haus so gut wie garnicht mehr verlassen und wenn ich kaum schreibe meine ich, außer mit dem Hund gehen, ist nichts mehr drin.

Hauptthema:
Als ich die Diagnose "Panikstörung" von meinem Psychiater bekam verschrieb er mir das Medikament "Bromazep 6mg "
Als Bedarfsmedikament.
Ich wusste,dass es abhängig macht und meinte noch, aufgrund einer früheren Alkohol und Drogensucht,dass ich mir nicht sicher sei.
Wie auch immer.
Das Medikament hat geholfen und aus "Bedarf" wurde schnell "tägliche Einnahme"
Ich steigerte die Dosis von 3 mg auf 9 mg,die ich bis heute halte.
Ich teile dies und die Tatsache,dass das Medikament nicht mehr wirkt meinem Psychiater immer wieder mit aber er verschrieb mir das Medikament weiter.
Ich merkte die abhängigkeit schnell.
Nahm ich das Medi paar Tage nicht, reagierte mein Körper heftigst mit Hallus, Krämpfen und schlimmeren Sachen.

Gestern rief ich meinen Psychiater an um ( wie immer ) bescheid zu geben,dass mein Freund morgen das Medikament abholen kommt bzw das Rezept.
Jetzt sagt er,dass er mir das nicht mehr verschreibt und ich in den Entzug gehen soll.
Darf er das?
Ich meine...Bis zum We sind meine Tabletten leer und dann fangen auch bald die Schmerzen an und er weiß das.
Er weiß auch,dass ich im Moment nicht mal in der Lage bin einkaufen zu gehen.
Wie soll ich denn jetzt so einfach in die nächste Psychiatrie kommen ( die auch noch 40! km weg von mir ist)

Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
Ich bin echt verzweifelt.

Liebe Grüße,
Alaska
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Gaucho
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.08.2015
Beiträge: 1031

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 05:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, darf er nicht. Im Zweifelsfall lass dir von einem Hausarzt ein Paar Diaz verschreiben oder fälsche meinetwegen auch ein Privatrezept. So ein Privatrezept fälschen kann doch jeder Idiot.

Den Rezeptblock kann man sich im Internet bestellen. Den Rest kannst du mit dem Computer eintragen und ein Stempel von einer fiktiven Arztpraxis sollte auch kein Problem sein.

Schon kannst du dir die meisten Benzos ohne Probleme aus der Apo holen. Aber immer eine andere Apo nehmen, damit es nicht auffällt. Lass dich nicht länger von irgendwelchen Ärzten als Geisel nehmen, sondern zeige dem System deinen Stinkefinger und mach dein eigenes Ding.

Sollte ein Apotheker misstrauisch werden, dann nimm die Beine in die Hand Wink
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Alaska
Anfänger


Anmeldungsdatum: 23.09.2015
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 05:53    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Für deine Antwort.
Ich hab sogar schon über diesen Weg nachgedacht aber wusste nicht genau wie ich das anstellen soll aber jetzt bin ich schlauer Very Happy
Dank dir Smile
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James09
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 13.04.2015
Beiträge: 766

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Alaska,
ich würde Deinem jetzigen Arzt klarmachen, dass Du es ausschleichen musst wg Deinen beschrieben Entzugssymptomen und er sonst die Verantwortung trägt, da er es ja auch als angebliches Bedarfsmittel dennoch erhöht hat, trägt er Mitverantwortung.
Ich würde sonst zu D(einem) Hausarzt gehen und die Situation schildern, evtl. schickt er Dir ein Rezept oder jnd. holt es für Dich, wenn Du es alleine nicht raus schaffst..
Fälschen würde ich es sicherlich nicht meiner Meinung nach!
Viel Efolg! LG James
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Du solltest nochmal das Gespräch mit deinem Psychater suchen. Er weiß eigentlich, dass man diesen Dinger ausschleichen muss. Wenn er nicht mit sich reden läßt, geh zu deinem Hausarzt.

Hör nicht suf diesen Idioten Gaucho. Mach dich nicht strafbar.
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Mutzenbacher
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 31.08.2015
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

habe gerade geguggelt.

Gibt es als Notlösung legal und rezeptfrei im Netz. 180 St. 89 Euronen. Wie das funzt; keine Ahnung, aber besser als Rezepte fälschen wie von diesem halbseitenen Typen vorgeschlagen.

ZUM ausschleichen, nicht zum Weiterkonsumieren Very Happy
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde den Arzt androhen, dass du auf Schmerzensgeld klagst, wenn er dir das Zeug nicht mehr verschreibt! Oder du klagst wegen unterlassener Hilfeleistung ...

Meiner Meinung nach ist das eine Chupze sondergleichen! Was ist das für ein Arzt?
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Drogen im Netz würde ich nicht bestellen; erstens sind sie viel zu teuer, und zweitens weißt du nie, was da drin ist. Vielleicht Blei? Man weiß es nicht.

Such dir einen gescheiden Arzt!
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

NEIN! darf er auf keinen fall! Denn er hat sie dir verschrieben und somit gewusst sass sie abhängig machen. Somit hat er auch die verantwortung dafür, dass du jetzt abhängig bist.

Und ich glaube kaum, dass er es dann verantworten kann und möchte, wenn du an einem epianfall krepierst - das kann bei nem kalten benzoentzug nämlich auftreten. Ich würd ihm das freundlich aber betrimmend klar machen!

ER hat die verantwortung weil ER sie dir verschrieben hat!

Aber wie rechtfertigt er dir das, das er sie dir nicht mehr verschreibt?!
Ist pharmakologisch vollkomnen daneben!

Gruß
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QyX
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also natürlich darf er die Benzos einfachs absetzen. Er reagiert auf die Abhängigkeit durch eine Einweisung in die Klinik zur Behandlung der Abhängigkeit.

Ruf die 112 an und innerhalb von 1-2 Stunden bist du in der Klinik.

Natürlich ist sein vorgehen in dieser Weise nicht besonders menschlich und professionell aber bei einer vorhandenen Abhängigkeit einen Cut zu machen, das ist normal und machen viele Ärzte.

Dass das groß zu Problemen geführt hätte ist mir nicht bekannt und wenn er mit der Story zu anderen Ärzten geht, auch die werden darauf verweisen als Notfall in die Klinik zu gehen.

Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Die einzig gangbare Alternative wäre hier nur der Entzug mit Diazepam oder Oxazepam, evtl. auch Clonazepam Tropfen.

So oder so, der Arzt hat eingesehen, dass er einen Fehler gemacht hat.

Und da du auch selbst wusstest Abhängig zu sein hättest du die Tabletten nicht einfach immer weiter abholen müssen sondern hättest hier auf einen Entzug drängen können.

Dir war es in der Situation auch ganz recht, dass die einfach weiter verschrieben wurden. Da war die Abhängigkeit für dich die bequemere Lösung als einen Weg zu finden das Problem zu lösen.

Ist dir bisher ja nicht gelungen und nun setzt er dich damit unter Druck. Anders hat es ja nicht funktioniert. Von selber hast du es nicht geschafft. Deswegen nun der massive Druck von außen.

Der Arzt ist ja auf der sicheren Seite. Er lehnt die Behandlung ja nicht ab sondern verweist darauf, dass er unter diesen Umständen aus seiner Sicht nicht weiter behandeln kann und verweist auf die Klinik. Das ist doch total legitim.
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Stein
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

@QyX

Der Arzt hätte ihn aber langsam abdosieren können oder zumindest etwas verschreiben können, damit der Entzug erträglicher wird. Ich kann doch nicht einfach einem Patienten Benzos verschreiben und ihn dann in eine Klinik schicken!
Desweiteren hätte der Arzt früher reagieren und die Dosis minimieren können. So kommt das alles ziemlich abrupt. Und das ein Süchtiger (wusste der Arzt das?) sich die Benzos nicht entgehen lässt, ist doch klar.
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QyX
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stein hat Folgendes geschrieben:
@QyX

Der Arzt hätte ihn aber langsam abdosieren können oder zumindest etwas verschreiben können, damit der Entzug erträglicher wird. Ich kann doch nicht einfach einem Patienten Benzos verschreiben und ihn dann in eine Klinik schicken!
Desweiteren hätte der Arzt früher reagieren und die Dosis minimieren können. So kommt das alles ziemlich abrupt. Und das ein Süchtiger (wusste der Arzt das?) sich die Benzos nicht entgehen lässt, ist doch klar.


Ja, natürlich hätte er das alles machen können. Hat er aber nicht.

Er lädt die Entzugsbehandlung und Entwöhnung mit Diazepam / Oxazepam, was anderes verwenden sie in den Kliniken meistens nicht, einfach im Krankenhaus ab.

Ihm ist das wohl zu anstrengend und bei bereits vorhandener Abhängigkeit und Dosissteigerungen in der Vergangenheit traut der Arzt dem Patienten wohl den eigenmächtigen Umgang mit Benzodiazepinen einfach nicht mehr zu.

Deswegen Klinik. Damit ist er auf der sicheren Seite.

Ich finde das handeln des Arztes auch nicht geil aber das ist immer noch besser als den Patienten weitere Jahre in der Benzoabhängigkeit zu halten.
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QyX
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ansonsten ist es ja auch Sache des Arztes, wie er die Abhängigkeit behandelt.

Wir kennen hier nur einen kurzen Ausschnitt und auch nur eine Seite der Behandlung.

Wer weiß, was der Arzt schon alles dem Patienten gesagt hat.

Wir sollten das nicht immer so als gegeben hinnehmen, das alles auch genau so stimmt, wie es hier gepostet wurde.

Die Frage ist doch hier: darf der Arzt den Patienten zum Entzug ins Krankenhaus schicken und die ambulante Therapie mit Benzos beenden? Ja, natürlich darf er das. Die Behandlung hat ja nicht funktioniert.

Der Patient hat ja keinen Anspruch darauf so behandelt zu werden wie ihm das am besten gefällt oder seiner Meinung nach korrekt ist.

Im Idealfall sind Arzt und Patient da einer Meinung aber wer weiß, was von Seiten des Arztes schon alles zur Abhängigkeit gesagt wurde und darauf hingewiesen wurde, dass die Behandlung beendet wird oder eine Dosisreduktion notwendig ist.

Ist das für dich glaubhaft, dass der Patient dem Arzt wiederholt sagt er sei abhängig und der Arzt nimmt das alles einfach so hin und verordnet stur weiter?

Ich weiß nicht.
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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alaska,

der Psychdoc darf dich nicht einfach auf Entzug schicken. Immerhin müsstest Du zustimmen. Er darf Dir auch nicht die Rezeption verweigern. Schnell gerät er in den strafbaren Bereich - Körperverletzung, Verstoß gegen Standesrecht usw.

Ich empfehle:

1. Gespräch mit ihm

Sollte das nicht positiv für Dich ausfallen

2. Arztwechsel und Beschwerde bei der KV, eventuell unter Mithilfe der Krankenkasse

3. Hsusarzt um Rezept bitten, zur Not auf Privatrezept

Aber bitte nicht ein Rezept fälschen, sonst droht Dir schlimmer Ärger und den wirst Du mit Gewissheit schneller kriegen, als Dir lieb ist!

Lass Dich nicht unterkriegen.

LG der Leviathan
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QyX
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Leviathan hat Folgendes geschrieben:
Hallo Alaska,

der Psychdoc darf dich nicht einfach auf Entzug schicken. Immerhin müsstest Du zustimmen. Er darf Dir auch nicht die Rezeption verweigern. Schnell gerät er in den strafbaren Bereich - Körperverletzung, Verstoß gegen Standesrecht usw.



Nein. Eben nicht. Es geht hier um die Therapie einer Abhängigkeit. Mit dem Verweis auf die Klinik umgeht er diese ganzen Probleme.

In der Klinik würde der Patient ja Benzodiazepine zum Entzug bekommen.

Ganz im Gegenteil kann der Arzt bei bekannter Abhängigkeit nicht einfach Benzos weiter verschreiben. Das wäre Körperverletzung und Verstoß gegen Standesrecht etc.
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