Angeordneter Langzeitentzug?

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Soulsplitter
Anfänger


Anmeldungsdatum: 11.10.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11. Okt 2015 08:30    Titel: Angeordneter Langzeitentzug? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich hörte von einem Kumpel, dass ein Kumpel von ihm nun 28 Wochen in eine Art Langzeitentzug gesteckt werden wird. So wurde es von seinem Bewährungshelfer angeordnet. Aktuell befindet er sich in der Psychatrie. Genauere Umstäne kenne ich leider auch nicht.

Meine Frage ist nun: kann das soweit sein? Also erst Psychatrieaufenthalt und danach Entzug? Und in diesen halben Jahr...ist man da komplett isoliert oder hat man auch mal "Freigang"? Also bsw. mal über das Wochenende nach Hause oder so? Und Besuch empfangen?

Danke für eure Antworten.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 11. Okt 2015 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

@soulsplitter
"Anordnen" kann sowas allenfalls ein Gericht, aber dann sind es eher 2 Jahre im Maßregelvollzug nach §64.
Dein Kumpel hat also wahrscheinlich eine Therapie als Bewährungsauflage vom Gericht oder den 35er - sonst hätte der Bewährungshelfer nichts damit zu tun.
Er muss da nicht hin, aber dann geht er halt in den Knast - freie Auswahl!
Das ist dann aber eine ganz normale Langzeitentwöhnung in einer ganz normalen Entzugseinrichtung mit den ganz normalen Regelungen.

LG

Praxx
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Soulsplitter
Anfänger


Anmeldungsdatum: 11.10.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

"35er"? Was ist das?

Aber in dieser Entzugsklinik gibt es trotzdem normale Besuchszeiten etc.? Ich meine, muss ich mir das eher wie ein Krankenhaus vorstellen, oder doch eher wie einen Knast mit medizinischem Hintergrund?
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CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2110

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das kannst du ganz einfach “googeln“. Die Zahl 35 eingeben, gefolgt von einem Paragraph-Symbol. Und so gelangst du auf u.a. diese Erläuterung:

§ 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
http://www.buzer.de/gesetz/631/a8065.htm
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