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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 14. Okt 2015 13:59 Titel: Take Home Regelung |
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Hallo Praxx,
Ich hab mal eine Frage zur Take Home Regelung bzw ob u welche Ausnahmen gibt.
Folgende Situation:
Ich bin jetzt seit dem 02. Sep in der Substitution. Ich bin seit dem auch ohne Beikonsum.
Nun ist es so, dass ich ab dem 01.11. einen neuen Job anfange. Da bin ich dann so in der Regel 3 bis 4 Tage in verschiedenen Städten mit Übernachtung unterwegs.
Ich hatte jetzt mit meiner Ärztin gesprochen. Sie sagt natürlich das es für Take Home eigentlich zu früh ist. Und sie überlegt sich eine Lösung. Ich hatte vorgeschlagen, dass ich die Tage an denen ich zu Hause bin gerne zur Vergabe komme. Also kein komplettes Take Home.
Ich hatte jetzt mal im Internet recherchiert. Da gibt es ja die unterschiedlichsten Meinungen zu dem Thema. Zum Bsp. steht auf det der Seite Substitutionsportal.de, dass es gemäß BtMVV ist eine Take-Home-Verordnung nur zulässig, wenn
die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Der Patient seit mindestens 6 Monaten substituiert wird und seit mindestens 3 Monaten kein Beigebrauch besteht.
Der klinische Eindruck des Patienten stabil ist.
Die psycho-soziale Reintegration entsprechend fortgeschritten ist. Keine Hinweise für Selbst- oder Fremdgefährdung bestehen.
Auf anderen Seite steht aber das es im Ermessen des Arztes liegt.
des weiteren steht auf einigen Seiten, dass ein Mischverordnung, sprich Take Home und Sichtvergabe in einer Woche nicht zulässig ist. Andere Seiten aber schreiben das dies Möglich ist.
Kannst Du mir was dazu sagen?
Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass meine Ärztin eine Lösung findet, aber ich möchte gerne vorbereitet sein.
Gruß |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 14. Okt 2015 15:47 Titel: |
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In der neuesten Version der BtmVV sind ausnahmsweise auch kürzere Fristen möglich (3 Monate Substi, davon 6 Wo BK-frei) - gedacht für Fälle wie deinen.
Vorher sind nur Z-Rezepte möglich: 1X innerhalb von 7 Tagen eine Rezept für 1-2 Tage.
Dein neuer Job ist mit einer gerade begonnenen Substitutionsbehandlung unvereinbar, da wäre eine vorherige Absprache mit deinem Arzt sinnvoll gewesen.
Manchmal haut das auch mit den Z-Rezepten hin, wenn du stabil auf <8 mg Buprenorphin eingestellt bist und die Dosis für bis zu drei Tage auf Einmal einnehmen Kannst. Dann lassen sich mehrere Tage überbrücken: Du nimmst am Montag die Dosis bis Mittwoch ein und erhältst ein Rezept für Donnerstag und Freitag. Du musst allerdings rechtzeitig dafür sorgen, dass eine Apotheke am Arbeitsort Buprenorphin vorrätig hat oder rechtzeitig bestellen kann.
Das funktioniert aber nur mit Buprenorphin.
Alle anderen Substitute müssten dann zur Vergabe in einer Apotheke verordnet werden - dann musst u aber überall Apotheken finden, die das machen, oder einen Arzt am Einsatzort, der dich während der Tage dort substituiert.
KVen, Ärzte und Apothekerkammern tun immer so, als sei das problemlos möglich - zur Not muss deine Krankenkasse dafür sorgen, dass du deine notwendige Behandlung erhältst.
LG
Praxx |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 14. Okt 2015 16:29 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort. Leider konnte ich es nicht früher klären. Das Angebot kam kurzfristig und überraschend u es ist zu gut um es auszuschlagen.
Also, wenn es ganz blöd läuft, kann ich den Job vergessen, weil es nur diese starren Regeln gibt?! Man wird also "bestraft", weil man mal ein "Fehler" gemacht hat?
Das heisst ja auch im Umkehrschluss, dass eher eine Arbeitslosigkeit gewollt ist, als eine Regelung in der sich der ehemals "Süchtige " sich frei bewegen kann um seine Familie zu ernähren?
Na ja, ich denke die Krankenkasse wird mir keine große Hilfe sein... und meine Ärztin wird sich auch nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewegen. |
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Luise Silber-User
Anmeldungsdatum: 19.07.2015 Beiträge: 153
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Verfasst am: 14. Okt 2015 17:49 Titel: |
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Hallo Phil,
ich hoffe das es klappt, lass den Kopf nicht hängen.
Das wäre ja echt mies, wenn Du deswegen den Job
nicht bekommen würdest.
Ich drück dir die Daumen, dass sich alles zum guten
wendet
Sicher wird es eine Lösung geben!
Ganz viel Glück und nicht vergessen, die Hoffnung
stirbt zuletzt.
Liebe Grüße
Luise |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 14. Okt 2015 17:55 Titel: |
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Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Sich direkt mit der Problematik an die Substi-Kommission bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung wenden wegen einer Ausnahmeregelung - die Aussichten sind aber schlecht, weil die Vorgaben im Gesetz stehen (§5 BtmVV).
Eine Gesetzesänderung wird seit Jahren von allen Bundesregierungen blockiert und würde aus taktischen politischen Motiven spätestens im Bundesrat scheitern.
Da es sich um eine Forderung handelt, die zuerst von den Linken formuliert wurde, wird keine der anderen Parteien sich die Blöße geben, eine Ide "von denen" zu befürworten...
Du könntest natürlich einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht versuchen - schließlich wirst du durch die Vorschriften der BtmVV in deinen Grundrechten verletzt.
Die BtmVV greift ja ganz erheblich in die Therapiefreiheit des Arztes ein, da sie nicht nur die Indikation, sondern auch die Art und Durchführung der Behandlung vorschreibt!
LG
Praxx |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 14. Okt 2015 18:14 Titel: |
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Danke Louise! Ich werd den Job nicht aufgeben...
Ja Praxx, ihr Ärzte könnt ja wirklich am wenigsten dafür. Wenn man sich mal mit dem Thema auseinandersetzt, kann ich nur den Hut vor euch (fairen, leider gibt es ja auch andere) ziehen. Ihr habt eine schlechte Vergütung, steht mit einem Bein im Gefängnis und riskiert vielleicht auch den ein oder anderen Patienten zu verlieren. Und andere Ärzte sehen ja die Substi Ärzte ja auch nicht gerne.
Nun ja und über die Politik will ich mich lieber nicht suslassen |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 14. Okt 2015 18:17 Titel: |
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So wie ich gelesen habe, gibt es ja auch eine Höchstgrenze, die der Arzt pro 30 Tage verschreiben darf... ansonsten droht doch bestimmt wieder der Rotstift durch die Krankenkassen oder? |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 14. Okt 2015 21:44 Titel: |
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Nö Phil,
die "Höchstverschreibungsmenge" ist für jede Substanz in einem Anhang des BtMG festgelegt.
Das ist keine Obergrenze, aber damit nicht "aus Versehen" eine "Schwerstabhängigkeit" ärztlich verursacht wird, muss der Arzt bei Überschreitung dieser Menge das Rezept besonders kennzeichnen - als Beleg dafür, dass er weiß, wieviel er da verordnet.
Und eine Fußangel der BtmVV - die aus Versehen unterbliebene Kennzeichnung wurde einem Kollegen in Weilheim/BY vom Kreisverwaltungsamt mit einem Bußgeld von 10€ pro Rezept in Erinnerung gebracht - für 1.900 Rezepte auf einmal...
LG
Praxx |
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Cariote Platin-User
Anmeldungsdatum: 18.06.2015 Beiträge: 1134
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Verfasst am: 15. Okt 2015 09:46 Titel: |
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Guten Morgen,
die Idee mit dem Verfassungsgericht waere wohl effizient und der richtige Weg.
Wie schnell lässt sich da eine Klage realisieren?
Die Chancen zu gewinnen stehen nicht schlecht, da Grundrechte beschnitten sind. Oder?
Hast du Alternativ die Möglichkeit dir etwas auf dem Graumarkt zu besorgen? Du sagst deiner Ärztin dann halt dass du die 2 Monate bis Take Home so überbrückst? Wäre ja nicht fuer lange...
lg Caro |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 15. Okt 2015 11:50 Titel: |
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Hey Caro,
Ich hätte die Möglichkeit mir etwas zu besorgen. Aber damit möchte ich gar nicht erst anfangen. Und mrine Ärztin würde da nicht mit spielen...
Und ob ne Klage Erfolg hat? Weiss ich nicht. Aber es wird schon irgendwie klappen. Dann muss ich halt den November die meiste Zeit im Home Office verbringen. ..
@Praxx wo genau steht das mit den Fristen in der BtMVV ? Ich finde da keine Fristen für das Take Home. |
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Los Fritzos Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 15. Okt 2015 22:25 Titel: |
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Da muss man schon eine Menge hochdosierte Patienten haben, dass sich 1900 falsch gekennzeichnete Rezepte ansammeln.
Ich weiß ja nicht, über welchen Zeitraum das gerechnet wurde.
Aber mich würde interessieren, ob der Apotheker nicht auch eine Strafe bekommen hat. Er hat ja die Rezepte auch auf versehentliche Fehlverschreibung zu prüfen. Er hätte doch die Rezepte zurückweisen müssen.
Ist ja nur menschlich, dass mal versehentlich eine zu hohe Dosis aufgeschrieben wird. Klar, darf nicht passieren, aber dafür sind ja diese Ausnahmekennzeichnungen gedacht. |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 15. Okt 2015 23:20 Titel: |
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Das geht recht schnell. Die Durchschläge der BtM-Rezepte müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Rechne mal 1 Rezept pro Woche und Patient - das sind mal eben mindestens 156 Rezepte für jeden Patienten, der mehr als 50mg Pola/100mg Metha pro Tag bekommt. 13 Patienten reichen für die Zahl an Rezepten locker aus...
LG
Praxx |
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Luise Silber-User
Anmeldungsdatum: 19.07.2015 Beiträge: 153
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Verfasst am: 6. Nov 2015 14:23 Titel: |
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Hallo Phil,
ich habe dich lange nicht gelesen und wollte nur mal nachfragen, was sich in der Sache "Take Home" getan hat.
Natürlich hoffe ich für dich, dass sich alles zum guten gewendet hat und du deine Arbeitsstelle zum 1.11 antreten konntest.
Lass mal von dir hören
Klar, nur wenn du möchtest Phil.
Schönes Wochenende
Liebe Grüße
Luise |
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Phil78 Gold-User
Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 6. Nov 2015 14:32 Titel: |
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Hallo. ..
Ja hat alles geklappt. Ich bekomme für die Tage an denen ich unterwegs Take Home. Und ab 01.12. dann komplettes Take Home.
Mein Ärztin ist echt super.
Auch wenn sich kurzfristig was ändert, macht sie es ohne Probleme.
Viele Grüße |
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Luise Silber-User
Anmeldungsdatum: 19.07.2015 Beiträge: 153
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Verfasst am: 6. Nov 2015 14:40 Titel: |
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Das hört sich ja super an klasse Ärztin!
Freut mich echt für dich
Viel Spass bei deiner neuen Arbeitsstelle und viel Erfolg.
Alles Gute
Luise |
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