Im Notfall Medikament anderen geben, strafbar?

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xylocain
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Anmeldungsdatum: 29.09.2015
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 01:33    Titel: Im Notfall Medikament anderen geben, strafbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe mal eine Frage:

Nehmen wir mal an... ich habe hier Morphium und Dormicum als Ampullen zu Hause.

Dann erleidet mein Bruder einen Krampfanfall... wäre es hier erlaubt diesen mit dem genannten Medikament zu durchbrechen? Morphin wäre hier nicht überlebenswichtig, würde ihm aber wohl die Schmerzen nehmen und grundsätzlich ändert es ja nichts. Ich würde ein Medikament verabreichen, welches mir verschrieben wurde.

Gelten hier besondere Vorschriften, wenn es ein Familienmitglied ist?
Und wie sieht es bei "Freunden" aus. Natürlich, nur mit Zustimmung.




Weil Sanis dürfen ja keine Medis ohne den NotfallDoc geben...
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xylocain
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 29.09.2015
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Krampf*








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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2015 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Juristisch nennt sich das "Nothilfe" und deckt fast alles ab - du reanimierst ja auch, obwohl dabei Rippen brechen.
Nur mit BtM ist es kritisch - du darfst auf keinen Fall DIR verschriebene BtM jemand geben, der unter Entzugserscheinungen leidet, weil das "par ordre du moufti" kein Notfall ist, sondern "unerlaubte Überlassung von BtM

LG

Praxx
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2015 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war schon manchmal froh, dass ich von jemanden anderen mein Pola borgen konnte, weil ich nicht mehr genug gehabt habe und auf die Schnelle keinen Ersatz einkaufen konnte.
Ich habe einen Bekannten, der sein TH immer Mittwochs bekommen hat und ich am Samstag. So war es uns halt möglich, mal drei Tage zu überbrücken.
Natürlich haben wir dann immer umgefüllt, damit die Etiketten stimmen.

Jetzt will er natürlich auch auf Substitol umgestellt werden, da er Beigebrauch hat und von mir immer Urin bekommen hat. Mittlerweile sind seine Urinvorräte ziemlich aufgebraucht. Der hat die sich tatsächlich portionsweise eingefroren und ist bisher immer damit durchgekommen.

Warum fällt sowas bei einer UK nicht auf?
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 18. Okt 2015 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach - weil es Ärzte gibt, die die ganze Kontrollitis für kontraproduktiv halten und die UKs machen, damit sie den Vorgaben der Richtlinien der BtMVV und der GBA-Richtlinien genügen. Denen ist das wurschtegal, ob sie beschissen werden, wenn das ganze wenigstens mi einiger Mühe und nicht zu plump passiert.
Wer bei einer UK bescheißt, bescheißt sich letztlich selber, aber das muss er selber lernen.
Die Leute von der AID in Berlin halten die genaue Kenntnis der Konsumgewohnheiten ihrer Klienten für therapeutisch essenziell - ich bin auch Psychotherapeut und kann das nicht nachvollziehen - ich mache meinen Patienten lieber klar, dass Ehrlichkeit für gegenseitigen Respekt unerlässlich ist.
Ich verzichte eher auf die UK, wenn der Klient VORHER sagt, dass er nicht sauber ist. Da lässt sich besser therapeutisch arbeiten als mit Disziplinierung und Kontrolle.

LG

Praxx
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Mohandes59
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 1858

BeitragVerfasst am: 19. Okt 2015 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da fragen wir uns doch einfach, warum ein Doc wie Praxx die absolute Ausnahmeerscheinung ist. Intelligenz schützt vor Dummheit nicht. Oder gnadenlose Politik. Klar, geht um Geld.

Hatte mal einen guten Arzt. Jude. Er behandelte Zigeuner und Asylanten kostenlos. Im Wartezimmer lag die 'Rote Fahne'. In seinem Zimmer hing ein Bild von Ho Chi Min an der Wand. Er hatte im Krieg dort als Arzt gearbeitet. Auch so eine Ausnahmeerscheinung.

Und kein Lichtblick am Horizont was germanische Drogenpolitik angeht. Tiefste Prohibition.

Deutschland im Herbst.

LG Mohandes

Sry for off-topic.
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 19. Okt 2015 02:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meinem Doc läuft es so:

In der Praxis liegen Rückfallprotokolle aus, in denen man seinen Rückfall beichten kann. Wie dieses Protokoll genau aussieht, weiß ich noch nicht. Ich weiß nur, dass es dann ein Rückfallgespräch gibt, wo gemeinsam ein Ziel definiert wird, wie mit dem Rückfall umgegangen wird. Bei TH bedeutet ein freiwillig offen gelegter Rückfall nicht, dass man erst einmal wieder täglich zu erscheinen hat. Das passiert nur, wenn man es therapeutisch als unumgänglich hält.

Wer aber mit dreckiger UK erwischt wird, kommt um eine Strafrunde nicht herum und kassiert einen roten Punkt auf seinem Substi-Ausweis. Den bekommt man allerdings auch, wenn man sich nicht an seinen Behandlungsvertrag hält. Wird man vor oder nach der Vergabe beim Aufenthalt innerhalb einer festgelegten Bannmeile um die Praxis oder beim dortigen Rauchen erwischt, hält man Termine nicht ein oder geht nicht zur PSB, kassiert man auch einen solchen Punkt.
Allerdings kann man auch grüne Punkte sammeln, indem man zur Rückfallgruppe kommt, die jede Woche stattfindet. Sobald man drei rote Punkte mehr als grüne Punkte hat, gibt es ein ernstes Gespräch beim Doc.Ab fünf Punkten wird die Behandlung mit einer Frist von vier Wochen beendet. Diese Frist dient dazu, sich um einen neuen Arzt zu suchen.

Manche werden das mit dem Rauchen und dem Aufenthalt innerhalb der Bannmeile bestimmt lächerlich finden, doch steckt da ein plausibler Grund dahinter. So gab es am alten Praxisstandort immer wieder Beschwerden wegen achtlos weggeworfener Kippen durch die Substituierten und zu Ansammlungen rund um die Praxis. Verständlicherweise wollen ansässige Geschäftsleute nicht die Szene direkt vor ihrer Tür rumhängen haben. Letztendlich führte dies zur Kündigung der Praxisräume durch den damaligen Vermieter.
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Berlin30
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 16.08.2013
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 19. Okt 2015 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Einem Menschen mit zerebralem Krampfanfall ohne entsprechende Ausbildung eine i.v. Injektion eines verschreibungspflichtigen Medikaments oder sogar eines Medikaments, welches unter das BtMG fällt, zu verabreichen, ist auf jeden Fall strafrechtlich relevant und keinesfalls durch §34 StGB "Rechtfertigender Notstand" gedeckt.

Erstens, weil Morphin oder andere Opioide im Falle eines Krampfanfalls bzw. Status epilepticus sogar KONTRAINDIZIERT sind. Morphin und andere Opioide dämpfen das Atemzentrum, können bereits allein für sich zum Atemstillstand führen.

In einesm Zustand, in dem das Atmen bereits massiv erschwert ist (Krampfanfall), ist die Gabe einer solchen Substanz potentiell lebensgefährlich, evtl. sogar tödlich !

Denk also nicht einmal daran, dafür gehst Du auf jeden Fall vor den Richter ! Allein die Tatsache, dass Du diese Grundlagen nicht kennst, sollten Dir zu denken geben.

Abgesehen davon ist es extrem schwierig und auch für Profis ohne Hilfestellung einer zweiten, medizinisch fachkundigen Person häufig gar nicht durchführbar, einem Menschen in einem akuten Krampfgeschehen einen i.v.-Zugang zu legen.

Für solche Fälle und Laienanwendung gibt es daher sog. Rektiolen mit 10 mg Diazepam (Kinder 5 mg), die in einem akuten Krampf in den After eingeführt und appliziert werden. Selbst diese Applikationsform ist nicht "mal eben so" durchzuführen.

Besteht eine solche Indikation (aufgrund bekannter Epilepsie), lasst Euch von dem behandelnden Arzt (Epileptologen) Diazepam-Rectiolen verschreiben, die dann im Notfall von Euch appliziert werden können.

Alles andere ist fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzliche, schwere Körperverletzung und nicht (!) durch Paragrafen wie $34 StGB gedeckt.

LG.
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Phil78
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 19. Okt 2015 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist das für Ausweis? Substitutionsausweiß? Noch nie von gehört...

Bei meiner Ärztin ist es auch so. Wenn man offen und ehrlich mit ihr ist, hat man ein gutes Leben bei ihr. Aber wenn man die belügt oder gar bescheißt kann sie ungemütlich werden.
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xylocain
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 29.09.2015
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 21. Okt 2015 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Berlin

Was bist du denn für einer?







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