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franzrobert Anfänger
Anmeldungsdatum: 22.10.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22. Okt 2015 08:44 Titel: Anhörung wegen online kauf |
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Habe bald eine Vorladung wegen angeblichen Kauf von Btm. Zuvor war eine Hausdurchsuchung und dort fand man nur leere Tüten. Vorgeworfen wird mir online Bestellung von Meth. Ich kenne weder den Verkäufer noch fand man das angeblich bestellte Btm in meiner Wohnung. Meine Frage nun: was erzähle ich der Polizei wenn überhaupt. Aussage verweigern? Verkäufer hat scheinbar versehentlich an jemand falschen versandt? |
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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 22. Okt 2015 09:13 Titel: |
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gar nicht erst hingehen! einer polizeilichen vorladung muss man keine folge leisten!
graham
kj.gjgfjffd,k |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 22. Okt 2015 10:22 Titel: |
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Du gehst hin und machst brav deine Angaben zur Person. Bei allen anderen verweigerst du die Aussage. als Beschuldigter bzw. um dich nicht selbst zu belasten.
Gruß, Fritze |
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Phil78 Gold-User

Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 22. Okt 2015 10:28 Titel: |
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Mach es so wie Fritze es sagt. In der Zwischenzeit gehst du zum Anwalt und der soll Akteneinsicht beantragen. Wenn die wirklich was gegen dich vorliegen haben und du gehst nicht hin, kommt meist eine Vorladung durch den Staatsanwalt. Und da musst du hin. |
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graham Platin-User

Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
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Verfasst am: 22. Okt 2015 10:51 Titel: |
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zitat von ner rechtsanwaltsseite=>
"Darüber hinaus kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass man sich als Beschuldigter mit dem Erscheinen bei der Polizei, insbesondere ohne vorherige Akteneinsicht, grundsätzlich keinen Gefallen tut. Der Erwägung dass man hierdurch möglicherweise die Sache schnell erledigt haben könnte, ist der Umstand entgegen zu setzen, dass man zu einem Sachverhalt vernommen wird, hinsichtlich dessen der Beschuldigte grundsätzlich mangels Kenntnis der Akten nicht über denselben Wissensstand verfügt wie der vernehmende Beamte. Der Hoffnung, man würde durch ein "Mitarbeiten mit der Polizei" nicht in den Verdacht geraten an der Straftat beteiligt zu sein, ist entgegenzuhalten, dass dieser Verdacht ja bereits vor der Vernehmung besteht, da es ansonsten überhaupt nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung gekommen wäre."
und warum sollte er da hingehen, nur um die aussage zu verweigern?! das tut er doch, wenn er einfach nicht hingeht!
da sitzen erfahrene beamte, die ihm ratzfatz sachen aus der nase ziehen und gegen ihn verwenden! das ist jetzt einfach die fortsetzung der hd oder der letzte versuch von denen, doch noch was brauchbares zu "finden"!
nochmal=>geh da nicht hin!
graham |
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Wu Zi Mu Bronze-User

Anmeldungsdatum: 22.09.2015 Beiträge: 64
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Verfasst am: 22. Okt 2015 11:01 Titel: |
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Nicht hingehen! Lass die Cops mal schön alleine ermitteln.
Wenn Du hingehst, solltest du allerdings Angaben zur Sache machen. Freiwillig zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen um dann die Aussage verweigern, macht wenig Sinn und wirkt eher "verdächtig". |
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Wu Zi Mu Bronze-User

Anmeldungsdatum: 22.09.2015 Beiträge: 64
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Verfasst am: 22. Okt 2015 11:06 Titel: |
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@graham
Sorry, deinen Beitrag zu spät gesehen. Doppeltgemoppelt...
Balblablablablablablablablabla 100 |
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Leviathan Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2013 Beiträge: 983
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Verfasst am: 22. Okt 2015 11:28 Titel: |
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Graham hat absolut recht. Nicht hingehen. Zugleich aber einen Strafverteidiger mit Akteneinsicht beauftragen. Einen Fachanwalt für Strafrecht, der erfahren in BTM-Sachen ist.
Lieber vorher ein paar Mäuse für den Anwalt locker machen, als hinterher ein viel größeres Problem zu haben.
LG der Leviathan |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 22. Okt 2015 11:47 Titel: |
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Ich würde trotzdem nicht einfach fernbleiben vom Termin, aber das ist meine ganz persönliche Meinung. Eher aus Anstatt und Respekt.
Ich hätte keine Ruhe, wenn ich das so machen würde, ohne in irgendeiner Form abzusagen.
Aber grundsätzlich ist das richtig, dort nicht zu erscheinen. Man ist nicht verpflichtet, die Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Anders sieht es da bei einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht aus. Da sollte man unbedingt hingehen, am besten mit Anwalt. Aber die Aussage darf man als Beschuldigter grundsätzlich verweigern. Man darf auch lügen, doch ist das nicht immer so leicht. Da sollte man sich schon richtig gut drauf vorbereiten und den Ermittlungsstand kennen. Also nur begrenzt zu empfehlen.
Gruß, Fritze |
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silentriver Gold-User

Anmeldungsdatum: 29.04.2015 Beiträge: 434
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Verfasst am: 22. Okt 2015 12:24 Titel: |
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Bei sowas sofort den Anwalt einschalten! Dafür hat man ja ne Rechtsschutzversicherung! Der bekommt dann Akteneinsicht und wird den bullen schon sagen, dass Du nichts zur Sache beitragen kannst, schließlich hast Du ja nichts angestellt. Wenn die Akten was anderes sagen, dann wird Dir der Anwalt das schon mitteilen und weiteres Vorgehen besprechen.
Solltest Du keinen Rechtsschutz haben, dann schließ noch heute einen ab und besort Dir trotzdem einen Anwalt, dann halt auf eigene Kosten...
Erwerb von Drogen für Eigenkonsum führt meist zum Führerscheinentzug also aufpassen und nie was zugeben!
Einen guten Anwalt zu finden ist schwierig, auf irgendwelche Empfehlungen von Kumpels zu hören, da wäre ich auch ganz vorsichtig! Die meisten haben nur schlechte Anwälte und sind so dumm und merken es nicht mal. Ein guter Anwalt kostet meist etwas mehr...
Wie erkennt man einen guten Anwalt? Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ein Anwalt sofort ach ja klar kein Problem da machen wir dies und das... ist meist unkompetent. Ein guter Anwalt überlegt erstmal und informiert sich! Das könnte auf den ersten Blick unkompetent erscheinen, ist aber in Wirklichkeit das einzig Richtige, denn jeder Fall ist anders und da gibt es keine Pauschallösungen! Also Aufpassen!
river |
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franzrobert Anfänger
Anmeldungsdatum: 22.10.2015 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22. Okt 2015 13:37 Titel: |
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Danke für die zahlreichen Antworten. Einen Rechtsschutz habe ich nicht. Der Termin ist auch schon nächste Woche. Deswegen tendiere ich dazu zur Anhörung zu gehen und im Grunde keine Angaben zu machen. Was würde es mich denn ungefähr kosten einen Anwalt zu beauftragen um Akteneinsicht zu bekommen? Oder sollte ich gleich eine Rechtsschutz Versicherung abschließen die mir dann im Verlauf des Verfahrens helfen kann? |
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silentriver Gold-User

Anmeldungsdatum: 29.04.2015 Beiträge: 434
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Verfasst am: 22. Okt 2015 13:41 Titel: |
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Hallo Franz, für einen Rechtsschutz ist es jetzt zu spät, da Du bereits Bedarf hast. Hingehen und keine Aussage machen ist wie andere bereits geschrieben haben unklug. Also such Dir schnell nen Anwalt und lass das regeln, kalkulier mal 100 Euro +/- 50 Euro ein. Lieber ein schlechter Anwalt als keiner!
River |
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nebukadnezar Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015 Beiträge: 4292
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Verfasst am: 22. Okt 2015 14:36 Titel: |
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Hy
also für 50-100 $ vertritt dich i.d.R. kein Anwalt aber ne Beratung gibts, wenn er
Akteneinsicht nehmen soll und dich vertritt wirds teurer, hängt auch u.a. von der
Verfahrensgrösse ab, zust. Gericht etc. aber du solltest schon einen Anwalt
zumindest zu Rate ziehen. Anstand, Respekt und Ehrlichkeit sind im
Zusammenhang mit solchen Terminen höchstens zweitrangig.
LG N |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 22. Okt 2015 14:49 Titel: |
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Welche Kosten auf einen durch einen Anwalt zukommen, kann man aus einer Gebührenordnung entnehmen.
Wie nebu bereits geschrieben hat, kommt man da natürlich nicht mit 100-150 Euro hin.
Deswegen nur den Anwalt einschalten, wenn es zur Verhandlung kommt. Außer natürlich, wenn man das durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckelt hat.
Übrigens muss man auch bei der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung mit Kosten rechnen, weil viele Rechtsschutzversicherungen mit einer Selbstbeteiligung sind. Also vorher Unterlagen prüfen. |
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silentriver Gold-User

Anmeldungsdatum: 29.04.2015 Beiträge: 434
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Verfasst am: 22. Okt 2015 15:01 Titel: |
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Wir sprechen hier doch von einer Erstberatung bzw. leichte Tätigkeiten wie Akteneinsicht. Honorare werden normal an dem Wert der Sache prozentual abgerechnet oder eben nach Sätzen für Anwälte, wenn es um keine Wertsache geht. Erstberatung meist unter 100 Euro, mit Schriftverkehr dann eher 150 Euro.
Von einem Prozess ist hier noch garnicht die Rede! Der Answalt klärt Dich normal über die Kosten ja auch vorher auf! Also keine Sorge, nur weill Du eine Beratung möchtest bist nicht gleich 1000 Euro los! Mann muss nicht alles glauben was Fritzchen schreibt.
river |
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