Verfasst am: 11. Nov 2015 02:26 Titel: Anzeige wegen Marihuana - Vorgehen
Hallo Leute,
ich wurde vor 2 Wochen vor einem Konzert mit 2,4 g Gras, brutto erwischt.
Meine Anzeige ist heute eingetroffen. Ich habe nun dazu mehrere Fragen.
Auf dem Zettel steht "Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen" und rechts daneben "Versuch nein".
Was bedeutet "Versuch nein"?
Weiterhin kommen mir die 2,4 g ein bisschen viel vor , kann man das überhaupt bestreiten? War ja bei der Abwage nicht dabei.
Zudem ist noch ein Fragebogen beigelegt mit Angaben zur Person. Das wurde alles ausgefüllt. Freiwillige Angaben habe ich nur "männlich" und Abitur angegeben.
Darunter sind jetzt noch ein paar Ankreuzoptionen, weswegen ich mich hauptsächlich hier angemeldet habe.
"ich möchte mich äußern."
"Ich gebe die Straftat zu."
"Ich gebe die Straftat nicht zu."
"Ich möchte bei der Polizei vernommen werden."
"Ich möchte mich nicht äußern."
"Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt beauftragen".
"Mit der EInstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden."
"Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten EInziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung einverstanden."
"Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs besteht."
Was soll ich davon nun ankreuzen? Ein Freund von mir hat gerade den Joint angezündet als der Zivilpolizist auf uns zukam und ich habe direkt zugegeben etwas dabei zu haben. Sollte ich trotzdem sagen "ich gebe die Straftat nicht zu"? Und soll ich mich dazu äußern? Ich kann dadurch eventuell einen guten EIndruck machen, wenn man keine dummen Angaben macht oder kann man dadurch nur verlieren? Was ist überhaupt der Unterschied zu äußern und vernehmen?
Auf die Rückgabe verzichten werde ich sicherlich ankreuzen, weil krieg ich ja eh nicht wieder und macht wohl einen besseren Eindruck würde ich mal behaupten.
WIe ist der weitere Verlauf, weil ich einen Führerschein habe? Bin vorher nicht auffällig geworden, keine Unfälle und habe seit 5 Jahren meinen Führerschein? Kann mir die Polizei darüber überhaupt Auskunft geben? Weil das wäre ein Grund dahin zu gehen.
Ach und ich habe seitdem auch nicht mehr gekifft, kam aber davor schon mehrmals die Woche vor.
Ich hoffe mir kann jemand die Fragen beantworten. Danke euch.
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