Ärzte haften nicht für Take-Home-Schäden

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nebukadnezar
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 4. Dez 2015 20:16    Titel: Ärzte haften nicht für Take-Home-Schäden Antworten mit Zitat

noch aktuell?


http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/arzthaftung/article/854016/substitution-aerzte-haften-nicht-take-home-schaeden.html

... aber ganz umsonst wirds nicht.

LG N
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 4. Dez 2015 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das Urteil des BGH vom Januar 2014 ist noch aktuell.

Der Arzt wurde nicht nur zu 360 Tagessätzen zu 110 Euro (Insgesamt also etwa 40.000 Euro) verurteilt, sondern bekam auch für fünf Jahre untersagt, Patienten zu substituieren.

Der an einer Überdosis Methadon verstorbene Patient hat gegenüber dem Arzt angegeben, er müsse mehrere Wochen auf Montage nach Oberbayern, wo es ihm nicht möglich ist, einen Substitutionsarzt aufzusuchen.
Daraufhin hat der Arzt gesetzeswidrig zugestimmt, die wöchentlichen TakeHome-Rezepte an die Lebensgefährtin auszugeben. Eigentlich hätte der Patient kein TakeHome bekommen dürfen, da bei sechs von acht Urinkontrollen kein Abbauprodukt oder Methadon nachgewiesen werden konnte. Dem Arzt war also bekannt, dass das Methadon nicht bestimmungsgemäß konsumiert wurde.

In Wirklichkeit war der Patient allerdings nicht zur Arbeit in Oberbayern, sondern befand sich in dieser Zeit in einer Justizvollzugsanstalt. Die Lebensgefährtin holte in dieser Zeit jede Woche das Rezept beim Arzt ab, löste es in der Apotheke ein und bunkerte insgesamt 35 Fläschchen. Nach der Entlassung hat der Patient drei Tagesdosen innerhalb kürzester Zeit geballert, wodurch er an einer Methadon-Überdosis verstarb.

Zusätzlich hat der Arzt in etlichen Fällen gegen die Verschreibungsverordnung und die Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen. indem er...

... TakeHome verschrieben hat, obwohl es keine Kontrollen von Beikonsum gegeben hat

... immer wieder zusätzliche Rezepte ausgestellt hat, weil das TakeHome bereits vor Ende der sieben Tage komplett verbraucht war

... die Substitution nicht beendet hat, obwohl über eine lange Zeit alle Urinkontrollen negativ auf Methadon bzw. positiv auf Benzos und THC waren und es keine Aussichten darauf gab, dass dies zunächst eingeschränkt und später abgestellt werden kann.

... er TakeHome verschrieben hat, obwohl es über einen längeren Zeitraum positive Ergebnisse auf Benzos und THC gegeben hat

... TakeHome verschrieben hat, obwohl über einen längeren Zeitraum keine Urinkontrollen Methadon bzw. EDDP angezeigt haben. Der Patient hat also sein Methadon nicht selbst eingenommen

... Patienten substituiert hat, ohne überhaupt Kontrollen durchzuführen


Die Überschrift des Threads ist schon etwas verwirrend. Der Arzt hat durch sein Fehlverhalten überhaupt erst möglich gemacht, dass der Patient an einer Überdosis Methadon hat sterben können. Aber da dieser ja selbstverantwortlich den Goldenen Schuss gesetzt hat, wurde der Doc dafür nicht bestraft. Allerdings für die anderen Vergehen, die er begangen hat.


Gruß, Fritze
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 4. Dez 2015 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fritze,

das ist schon länger gängige Rechtsprechung, dass gewohnheitsmäßige BtM-Konsumenten auf eigenes Risiko Missbrauch ihrer Substanzen betreiben und im Allgemeinen wissen, welche Risiken sie beim Ballern oder Überdosierung nach längerer Konsumpause eingehen. Das gleiche wäre wahrscheinlich auch ohne Substitut mit Schore passiert.

Aber eindeutig ist: Es müssen BK-Kontrollen AUCH auf THC durchgeführt werden, und bei Nachweis von THC MUSS ein Takehome beendet werden - ob dadurch das Behandlungsziel der Substi gefährdet wird oder nicht
Und der Arzt darf auf gar keinen Fall von den Vorschriften abweichen, egal was der Patient erzählt...
Der verurteilte Kollege war einfach gutmütig und wollte helfen... Übrigens muss er damit rechnen, dass er nicht nur keine Substis mehr behandeln darf, sondern dass wegen "Unwürdigkeit" (Vorstrafe) seine Approbation futsch ist!

LG

Praxx
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

@Praxx

Welche Verordnung besagt, dass bei Urinkontrollen auf THC gesucht werden muss?

Wo steht, dass bei einem Nachweis von THC das TH beendet werden muss?

Wer sich die Gesetze und Richtlinien genau vornimmt, wird dort nichts dergleichen finden. Diese wurden in 2010 so geändert, dass dem behandelnden Arzt mehr Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden, über Take Home zu entscheiden. Es gibt auch nicht mehr die Regel, dass man frühestens nach sechs Monaten Substitution in TH wechseln kann, sobald man die letzten drei Monate BK-frei war.


Gruß, Fritze
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Phil78
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Los Fritzos laut meiner Ärztin gibt es das noch. Es ist ein Wunsch der Bundesärztekammer dies zu ändern. Auf meine Frage hin, warum im Gesetzt was anders steht, kam ja nur die KV hat ihr das so gesagt. Also die Ärzte machen es doch eh wie sie es wollen. Und wenn die der Meinung sind das THC ein Grund ist Take Home zu verweigern, dann ist das richtig und der Arzt hat immer recht (ironie aus).
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

@Fritze

Das ist eben die Crux: Cannabis fällt im Verordnungstext zu den BK-Kontrollen unter "...und gegebenfalls andere Substanzen", ist also nicht explizit gelistet.

Aus dem Urteilstenor des BGH ergibt sich jedoch eindeutig, dass du als Arzt bei Take-home AUCH den BK von THC ausschließen MUSST, weil er mit einer Mitnahmeverschreibung unvereinbar ist.

LG

Praxx
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlich gesehen, ist die Kontrolle nach THC lediglich eine Kann-Bestimmung. Es ist also nicht zwingend vorgeschrieben, danach zu suchen.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob THC in Zusammenhang mit Methadon zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen kann?

Das BGH hat übrigens in seinem Urteil nicht bestätigt, dass nach THC gesucht werden soll, bzw. ein Patient aufgrund eines THC-Konsums ungeeignet für TH ist. In allen Fällen gab es noch einen zusätzlichen Beigebrauch von Benzos.

Die Richtlinien geben sogar an, dass die Untersuchungsergebnisse die Entscheidungsgrundlage für die Einleitung der Take-home-Verordnung sowie die Festlegung der Verordnungsintervalle bilden.
Das bedeutet, dass dem Arzt ein gewisser Spielraum eingeräumt wird, wie er auf den Beikonsum reagiert. Ein Beikonsum von THC muss nur dann zur Unterbrechung des TH führen, wenn der Arzt dies für notwendig erachtet.

Ich weiß, dass hier sehr unterschiedliche Interpretationen möglich sind, doch ist mir bekannt, dass viele Ärzte einen Beikonsum von THC dulden und keine Urinkontrollen vornehmen, die danach suchen.
Auch mein Arzt gehört dazu und ich gehe davon aus, dass er die Rechtslage diesbezüglich kennen sollte.


Gruß, Fritze
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Alles im Ermessen des Arztes und somit hast du keine Chance. Einige dulden THC, andere nicht. Ich denke auch das es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Und die Ärzte machen es so wie es am besten für sie ist. Nicht nur der Gesetzgeber ist schuld an der jetztigen Situation, leider auch die Ärzte. Bestimmt nicht alle, aber due meisten. Alles wird so ausgelegt wie es gerade gebraucht wird.
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hel
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 03.12.2015
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

meine ärztin DULDET zum beispiel kein THC - sie hat aber auch zum letzten mal im september eine UK haben wollen Rolling Eyes





jhflasjfasasjfdsfjasldfdsfjafkadsfdskfasdfdaföadsfksfkadkfasfkdsfkasödk
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dass es im Ermessen des Arztes liegt, ist ja auch völlig in Ordnung. Das Problem scheint hier eher zu sein, dass Ärzte aufgrund von Unkenntnis über die gültigen Richtlinien verunsichert sind.
Es ist halt schon blöd, wenn man vom Doc als TH-geeignet eingestuft wird, er aber falsch informiert ist, was die gesetzlichen Bestimmungen angeht und deswegen kein TH aufschreibt.

Zusätzlich sind die Richtlinien viel zu schwammig formuliert und lassen verschiedene Interpretationen zu.

Einen guten Substi-Doc erkennt man übrigens daran, dass man sich bei ihm als vollwertiger Mensch akzeptiert fühlt.
Ich muss meinem Doc in dieser Hinsicht ein großes Kompliment machen. Für ihn ist Substitution anscheinend eine Lebensaufgabe.

Gruß, Fritze
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sei froh, Fritze.

Meine Frau kam vor einige Jahren aus einem aus anderen Bundesland hierher. Dort war THC erlaubt. Sie kam her (schon einige Jahre substituiert ohne BK, außer THC) und wurde aber auch nicht darüber informiert, dass diese Ärztin kein THC toleriert. Und zack Rake Home gleich für 6 Monste weg. Ist überings die gleiche Ärztin wie jetzt. Sehr unfaier, es erst nicht sagen und dann bestrafen. Aber so demonstriert man Macht!
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

ja, dass hat annslinger auch gesagt> wir wissen mittlerweile, dass thc nicht wirklich gefährlich ist aber verbote stärken die autorität eines staates!
das kann auch man prima auf die sub. projizieren.
saufen ist ok aber wehe du kiffst...

da hilft wohl nur eines> raus aus der substitution und den besagten ärzten jede montagnacht das praxisschloss mit sekundenkleber dicht machen!

viel spass dabei!

graham
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auf Alkohol wird ja mittlerweile auch geachtet, Graham. Kenne einige die erstmal pusten müssen bevor es was gibt... ist es bei euch nicht so?
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

joar, bei einigen muss man pusten aber es ist ja so, dass du dir abends die luke vollkippen darfst, hauptsache du bist bei der vergabe auf null. mit kiff geht das gar nicht!

graham
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 5. Dez 2015 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Alkohol würde das auch locker gehen,selbst moderater Konsum von Alk,ist Problemlos über eine Haaranalyse zu bestätigen.

Nur hatt halt der Staat nicht den Alkohol im Visier,an dem es massen an Steuern zu Verdienen gibt,sondern das Böse THC...

So ist halt die Politik...
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